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Ehemaliges Polizeipräsidium und Matthäusareal

Thema:
Wohnen, Büro, Gastronomie, Einzelhandel
Stadtteil: Ortbezirk:
1
Gebietsgröße:
4,2 ha
Kontakt:

Frau Carolin Gahl
Telefon: +49 (0)69 212 35666


Projektbeschreibung

Planungsanlass
Das Plangebiet zeichnet sich durch die zentrale Lage zwischen dem Frankfurter Hauptbahnhof und der Frankfurter Messe aus. Es bietet mit dem Leerstand des ehemaligen Polizeipräsidiums sowie der Entscheidung zum Abbruch der Matthäuskirche ein hohes Potenzial für die Innenentwicklung und städtebauliche Neuordnung.

Der langjährige Leerstand und das bereits ebenso lange geltende Planungsrecht des Bebauungsplans Nr. 556 - Messeviertel/Hemmerichsweg haben nicht zu einer städtebaulichen Weiterentwicklung geführt. Die ursprünglichen Ziele für dieses Areal wurden insbesondere auf den zentralen Grundstücken des ehemaligen Polizeipräsidiums nicht erreicht. Der besonderen Lagegunst am Platz der Republik wird dieser Stillstand nicht gerecht.

Darüber hinaus bildet der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 556 noch nicht die konzeptionellen Überlegungen des Hochhausentwicklungsplans – Fortschreibung 2008 ab, auf den Grundstücken um die Matthäuskirche einen zusätzlichen Hochhausstandort zu ermöglichen. Diese Hochhauskonzeption soll im Zuge der Änderung des Bebauungsplanes überprüft und bei Bedarf weiterentwickelt werden.

Gleichzeitig haben sich die städtebaulichen Rahmenbedingungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans seit dem Inkrafttreten im Jahr 2001 verändert. Frankfurt hat einen hohen Bedarf an zusätzlichen Wohnungen, da weiterhin mit einem deutlichen Bevölkerungswachstum zu rechnen ist. Gleichzeitig verbleibt die Attraktivität des Plangebietes als innerstädtischer Büro-, Dienstleistungs- und Hotelstandort.

Zusätzlich sind für das neu entstehende Quartier die notwendigen Einrichtungen der sozialen Infrastruktur zu schaffen. Ebenso ist eine Fläche zur Erweiterung der im nordwestlichen Teil des Plangebietes gelegenen Falkschule zu berücksichtigen.

Es gilt daher, diese Rahmenbedingungen und vielfältigen Anforderungen durch die Umsetzung eines schlüssigen Gesamtkonzeptes für das gesamte Planungsgebiet adäquat einzubeziehen.

Planungsgebiet
Das Plangebiet befindet sich im östlichen Gallus westlich der Friedrich-Ebert-Anlage und damit an den Stadtteilgrenzen zu Westend-Süd und Bahnhofsviertel. Es wird begrenzt durch die Friedrich-Ebert-Anlage, Mainzer Landstraße, Ludwigstraße und Hohenstaufenstraße. Es weist eine Größe von etwa 4,2 ha auf.

Planungsziel
Mit der Änderung des Bebauungsplans soll der Rahmen dafür geschaffen werden, im Plangebiet ein gemischt genutztes Stadtquartier mit einem hohen Wohnanteil zu entwickeln. Dabei gilt es weiterhin, die Realisierbarkeit eines attraktiven Büro-, Dienstleistungs- und Hotelstandortes zu sichern.

Auf diese Art und Weise sollen die Bedingungen hergestellt werden, damit das Plangebiet einen höheren Beitrag zur Wohnraumschaffung als nach bisherigem Planungsrecht leisten kann. Für den im Gebiet zukünftig zulässigen Wohnungsbau wird entsprechend des Baulandbeschlusses ein Anteil von 30% der Wohnbauflächen im geförderten Wohnungsbau gefordert.

Gleichzeitig soll weiterhin die Möglichkeit erhalten werden, attraktive und moderne Büroräume zu schaffen. Hierzu soll einerseits das denkmalgeschützte ehemalige Polizeipräsidium saniert und einer Wiedernutzung zugeführt werden. Andererseits wird auch in den Neubauten weiterhin ein hoher Anteil an Büro- und Gewerbeflächen entstehen.

Besonderes Augenmerk der Planung liegt folglich auf einer ausgewogenen Nutzungsmischung. Diese soll im Wesentlichen aus Wohnen und Gewerbe bestehen. Zusätzlich sollen in den Erdgeschossen belebende Nutzungen ermöglicht werden. Deren Zuordnung zum öffentlichen Raum sowie die Sicherung von Flächen für die soziale und kulturelle Infrastruktur sollen ebenfalls zu einer Nutzungsvielfalt im Quartier beitragen.

Projektverlauf
Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 01.02.2018 wurde das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 556 formal eingeleitet. Ebenfalls im Jahr 2018 veräußerte das Land Hessen die Grundstücke um das ehemalige Polizeipräsidium an einen privaten Immobilienentwickler. Dieser führte 2020 unter Beteiligung der Stadt einen zweiphasigen städtebaulich-architektonischen Wettbewerb durch. Der erste Preisträger, das Architekturbüro Meixner Schlüter Wendt, wurde mit der Überarbeitung und Weiterentwicklung des städtebaulichen Entwurfs entsprechend den Empfehlungen der Jury beauftragt.

Nachdem der Evangelische Regionalverband ebenfalls bereits 2018 einer Veräußerung der Grundstücke um die Matthäuskirche zugestimmt hatte, erfolgte der Verkauf schlussendlich Mitte 2020. Hierbei verbleibt ein Grundstücksteil von 650 ; beim Evangelischen Regionalverband zur Errichtung eines Kirchenneubaus.

Ein Wettbewerb zur Entwicklung eines geeigneten städtebaulich-architektonischen Konzepts für die Neubebauung des Matthäusareals befindet sich in Abstimmung.

Beide Konzepte sollen künftig als Grundlage für die weitere Bearbeitung des neuen Bebauungsplans dienen.  Er ist nach gutachterlicher Betrachtung der standort- und planungsrelevanten Themen und unter Abwägung aller Belange gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu erarbeiten.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand vom 02.05.2022 bis zum 13.05.2022 statt. Bürgerinnen und Bürger erhielten die Möglichkeit, sich über den Stand der Planungen zu informieren und ihre Anregungen an das Stadtplanungsamt zu richten. Themenschwerpunkte der Rückmeldungen waren insbesondere aus den Bereichen Natur und Umwelt, Künstler und Kulturschaffende, Infrastruktur und Versorgung sowie Städtebau und Verfahrensfragen. Die eingegangenen Rückmeldungen werden nun hinsichtlich ihrer Relevanz und Umsetzbarkeit in der Planung geprüft und der Bebauungsplanentwurf im Weiteren konkretisiert.
In einer Informationsveranstaltung im Rahmen der Sitzung des Ortsbeirats 1 am 26.04.2022 wurden darüber hinaus verkehrliche Fragestellungen thematisiert.
Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 02.02.2023 wurde der Aufstellungsbeschluss geändert, mit dem die Verfahrensart auf ein beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB umgestellt und die Planungsziele konkretisiert wurden. Auf Grundlage des beigefügten Planungskonzeptes (Siehe auch auf dieser Projektseite hinterlegter Rahmenplan) wird der Magistrat beauftragt einen Bebauungsplanentwurf zu erarbeiten und diesen ohne weiteren Beschluss öffentlich auszulegen.

 



PDF-Dateien zum Projekt

B556 Ä-Rahmenplan [1628 KB]

Rahmenplan zum Bebauungsplan Nr. 556 Ä