Wohnungsbauförderung
Der Bedarf an bezahlbarem Wohnraum in Frankfurt ist hoch. Deshalb reserviert die Stadt Frankfurt jährlich Mittel im Haushalt, durch die bezahlbare Mietwohnungen entstehen, die zeitgemäßen technischen Anforderungen entsprechen. Diese Wohnungen sind mietpreis- und belegungsgebunden und unterscheiden sich im Wesentlichen hinsichtlich der Einkommensgrenzen, der Einstiegsmiete und der Förderhöhe. Die Laufzeit der Bindungen beträgt generell 30 Jahre. Längere Zweckbindungen können vereinbart werden. Es stehen zwei Förderwege mit jeweils mehreren Stufen zur Verfügung:
- Auf der Grundlage des hessischen Wohnraumförderungsgesetzes (HWoFG) sowie der Richtlinie des Landes Hessen zur sozialen Mietwohnraumförderung werden nach dem „Frankfurter Programm für den Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen: Förderweg 1“ zinslose Baudarlehen und Zuschüsse zur Schaffung von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern für Haushalte mit geringen Einkommen gewährt.
- Für den Neubau von Wohnraum für Haushalte mit mittleren Einkommen vergibt die Stadt Frankfurt ebenfalls zinslose Baudarlehen und Zuschüsse nach dem „Frankfurter Programm für den Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen: Förderweg 2“.
Mit weiteren Programmen fördert die Stadt Frankfurt:
- den Bau von Wohnraum für Studentinnen und Studenten der Frankfurter Hochschulen durch das „Frankfurter Programm zur Wohnraumförderung für Studierende“.
- den Erwerb von Wohnraum durch junge Familien. Hierfür gibt es ein Wohneigentumsprogramm im Neubau – „Frankfurter Programm zur Förderung von neuem Wohnraum für selbst genutztes Wohneigentum“ - sowie ein weiteres für den Erwerb bestehenden Wohnraums – „Frankfurter Programm zur Förderung von Wohnraum für selbst genutztes Wohneigentum – Bestandserwerb“.
- die Entwicklung des Wohnungsbestandes mit dem „Frankfurter Programm zur Modernisierung des Wohnungsbestandes“.
- die städtebauliche Aufwertung von Gebäuden und Gebieten mit leerstehenden Erdgeschosszonen „Frankfurter Programm zur Förderung des Umbaus leerstehender Räume für Kreative“.