Stadterneuerung Ostend
Förmliches Sanierungsverfahren nach §§ 136 ff. Baugesetzbuch
Projektbeschreibung
Planungsanlass
Nach der Durchführung vorbereitender Untersuchungen wurde das südliche Ostend im Jahr 1986 als Sanierungsverfahren „Ostendstraße“ förmlich festgelegt. Die Sanierungssatzung wurde am 17.02.1987 bekannt gemacht.
Planungsgebiet
Das Sanierungsgebiet wurde begrenzt durch die Ostendstraße im Norden, die Howaldtstraße und die westliche Grenze des Grundstücks der EZB im Osten, den Main im Süden und die Obermainanlage im Westen. Das Gebiet wurde 2003 um das Grundstück Oskar-von-Miller-Straße Nr. 51 und 2006 um die Flächen der Ruhrorter Werft erweitert.
Planungsziele
Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen wurden im südlichen Ostend städtebauliche Mängel und Missstände festgestellt, die ein direktes Eingreifen der Stadt erforderten. Ziel des Sanierungsverfahrens war es, eine Stabilisierung des Stadtteils zu erreichen und die Funktionen Wohnen, Arbeiten, Erholung und Kultur zu stärken. Mindergenutzte gewerbliche Flächen sollten für den Wohnungsbau und für gemischte Nutzungen gewonnen sowie das Freiflächenpotenzial entlang des Mains zu Gunsten der Bevölkerung genutzt werden.
Projektverlauf
Zu Beginn des Sanierungsverfahrens standen die Maßnahmen zur Freimachung von Grundstücken und zur Beseitigung der Gemengelagen von Wohnen und Gewerbe im Vordergrund. Es wurden störende Betriebe aus den Blockinnenbereichen, den ehemaligen Flächen des Landwirtschaftlichen Vereins, den Flächen südlich der Sonnemannstraße sowie den Hafenflächen der Weseler Werft soweit möglich an andere Standorte verlagert.
Der gezielte Grunderwerb bildete im Rahmen der Sanierungsdurchführung eine wesentliche Strategie, wie auch der Wiederverkauf der Baugrundstücke zu einem entscheidenden Element wurde, mit dessen Hilfe - weit über die üblichen Einflussmöglichkeiten des normalen Bau- und Planungsrechtes hinaus - Nutzungsqualitäten und gestalterische Qualitäten verbessert und optimiert werden konnten. So wurden bei der Veräußerung von Grundstücken für Neubauvorhaben unterschiedliche Wettbewerbsverfahren wie Gutachterverfahren, städtebauliche Wettbewerbe, Realisierungswettbewerbe und Investorenwettbewerbe durchgeführt. Durch die Realisierung von Neubauvorhaben mit einheitlicher baulicher Nutzung hinsichtlich Art und Maß der Nutzung sowie der Verwendung von miteinander harmonierenden Gestaltungselementen und Materialien wurde ein in sich stimmiges Stadtbild erreicht, das zudem durch eine gleichwertige Gestaltung der Straßenräume abgerundet wurde.
Insgesamt sind auf frei gemachten Flächen im Sanierungsgebiet knapp 1.000 neue Wohneinheiten entstanden. Hiervon wurden rund 800 Wohneinheiten durch die Umstrukturierungsmaßnahmen der Stadt ermöglicht. Bei den Wohnungsbauvorhaben wurde auf ein ausgeglichenes Angebot von gefördertem Wohnungsbau (274 WE), Mietwohnungen (246 WE) und Eigentumswohnungen (rund 480 WE) geachtet.
Um das Wohnungsangebot und die Wohnsituation nicht nur im Neubaubereich zu verbessern, hat die Stadt privaten Eigentümern finanzielle Anreize sowie fachliche Beratung zur Durchführung von privaten Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten angeboten. Die Modernisierung von insgesamt 300 Wohn- und 18 Nutzungseinheiten mit und ohne Förderung zeigt, dass die privaten Eigentümer im Rahmen des Sanierungsverfahrens zur Investition in die Bestandsgebäude bereit waren und die Gebäude eine gestalterische und qualitative Aufwertung erfahren haben.
Durch das Angebot von Einzelhandelsflächen in den Erdgeschossen einiger Neubauten konnte die Versorgungsstruktur des Gebietes verbessert werden. Neben einigen Gastronomiebetrieben siedelten sich unter anderem ein Discounter, ein türkischer Lebensmittelladen und ein Blumengeschäft an.
In Ergänzung zu den Wohnungsbauvorhaben war die Errichtung von zwei Kindertagesstätten und vier Spielplätzen für Kinder aller Altersgruppen von großer Bedeutung. Mit dem Angebot einer Zweigstelle des Internationalen Familienzentrums e.V. wurde der Internationalität des Quartiers Rechnung getragen.
Darüber hinaus hat das Sanierungsgebiet mit der Ansiedlung der Bankakademie (Frankfurt School of Finance & Management) und des Bildungszentrums Ostend einen neuen Schwerpunkt als Sitz für Bildungseinrichtungen erhalten.
Den größten Effekt zur Verbesserung des Wohnumfeldes und zur Attraktivitätssteigerung des Sanierungsgebietes hatten die Umnutzung der Weseler und der Ruhrorter Werft von unzugänglichen Hafenflächen zu öffentlichen Grünflächen. Durch die Neuanlage eines Fußweges im Bereich der Flößerbrücke, sowie dem Neubau des Jenny-Apolant-Weges und des Rosa-Marx-Weges wurden drei attraktive Wege zur Verbindung des Mainufers mit den Wohnbereichen des Sanierungsgebietes realisiert.
Eine funktionale Verbesserung und gestalterische Aufwertung der Straßenräume, sowie die Anlage neuer Platzflächen ergänzten die Neubaumaßnahmen auf den Bauflächen. Von besonderer Bedeutung hierbei waren die Umgestaltung der Sonnemannstraße und der Oskar-von-Miller-Straße sowie der Neubau der Horst-Schulmann-Straße.
Vom Projektbeginn im Jahr 1985 bis zum Abschluss sind der Stadt für die Vorbereitung und Durchführung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme Gesamtkosten in Höhe von rund 68 Mio. Euro entstanden. Diesen Kosten stehen Einnahmen aus dem Verfahren in Höhe von rund 44 Mio. Euro gegenüber.
Mit der Aufnahme des Sanierungsverfahrens in das Bund-Länder-Programm zur Städtebauförderung konnte die Stadt entsprechende Fördermittel beantragen.
Auf der Grundlage von 18 Bewilligungsbescheiden stellten Bund und Land insgesamt rund 13 Mio. Euro Sanierungsförderungsmittel zur Verfügung.
Nach Abzug der Einnahmen aus dem Verfahren und der Sanierungsförderungsmittel verbleiben Kosten in Höhe von 11 Mio. Euro, die die Stadt zu tragen hatte.
Bei einer durchschnittlichen Förderquote von 56,08 % entspricht dieser Betrag genau der notwendigen Komplementärfinanzierung, die die Stadt zum vollständigen Abruf der Fördermittel erbringen musste.
Dieser Investition für die Vorbereitung und Durchführung des Sanierungsverfahrens durch die öffentliche Hand steht ein Vielfaches an Investitionen Dritter für den Bau von Wohnungen, Büros und Schulungseinrichtungen in den vergangenen 29 Jahren gegenüber.
Nachdem die Ziele aus den Vorbereitenden Untersuchungen wie oben erläutert weitgehend erreicht wurden, wurden die Satzungen zur Festlegung des Sanierungsgebietes am 08.09.2015 aufgehoben, so dass das Verfahren formell abgeschlossen ist.