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Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen

Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen Sebastian Schramm © Stadtplanungsamt Stadt Frankfurt am Main

Die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme ist ein Instrument des besonderen Städtebaurechts zur zügigen Baulandbeschaffung auf bisher ungenutzten, brachliegenden oder fehlgenutzten Flächen. Sie dient der schnellen Mobilisierung von Bauland für Wohngebäude, Arbeitsstätten oder Gemeinbedarfseinrichtungen ebenso, wie der Finanzierung der kommunalen Entwicklungskosten. Die rechtlichen Grundlagen der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme sind in den §§ 165 bis 171 Baugesetzbuch BauGB geregelt. Das Instrument der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme ist in Anlehnung an das Sanierungsrecht geregelt. Auch hier ist eine Satzung erforderlich.

Das Wohl der Allgemeinheit muss die Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme erfordern. Das heißt, es muss ein erhöhtes öffentliches Interesse an einem erhöhten Bedarf an Wohnungen, Arbeitsstätten oder Gemeinbedarfseinrichtungen vorliegen. Die zügige Durchführung der Maßnahme muss ebenso gesichert sein, wie der kommunale Grundstückszwischenerwerb und die Finanzierung. Die Maßnahme finanziert sich aus der Differenz der Wertsteigerung der Grundstücke:

  • die Gemeinde kauft die Grundstücke des zu entwickelnden Gebiets zum entwicklungsunbeeinflussten Wert (Anfangswert) und
  • verkauft die Grundstücke nach Neuordnung des Gebiets zum Preis von erschlossenen Baugrundstücken (Endwert).

Aus der Differenz zwischen Anfangs- und Endwert wird alles finanziert, was durch die Maßnahme ausgelöst wird, zum Beispiel 

  • die Erschließung des Entwicklungsgebiets
  • die soziale Infrastruktur mit Schulen und Kindergärten
  • die Park- und Grünanlagen.

Eigentümer können den Kauf abwehren, wenn sie bereit und in der Lage sind, die Entwicklung (von Teilbereichen) entsprechend der Planung selbst durchzuführen. In diesen Fällen wird eine Abwendungsvereinbarung abgeschlossen und ist ein Ausgleichsbetrag an die Gemeinde zu zahlen.


Ausschnitt aus dem planAS, Geltungsbereich der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme - im Verfahren - "Zwischen Huthpark, Hauptfriedhof und Günthersburgpark", © Stadtplanungsamt Stadt Frankfurt am Main

In Frankfurt am Main wurden bisher die städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen "Am Riedberg" zur Schaffung von Wohnbauland und "Am Martinszehnten" zur Schaffung von Gewerbeflächen durchgeführt.

Des Weiteren wurden die vorbereitenden Untersuchungen für zwei städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen – "Zwischen Huthpark, Hauptfriedhof und Günthersburgpark" am 24.02.2011 und „Frankfurt-Nordwest (Gemarkung Niederursel und Praunheim)“ am 14.12.2017 – von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen und begonnen.

Weitere Informationen zu den Entwicklungsmaßnahmen erhalten Sie unter planAS sowie unter Projekte.