Sonstige Festsetzungen und Inhalte
Im Bebauungsplan werden regelmäßig auch Festsetzungen zur Anordnung von Nebenanlagen sowie Stellplätzen, Garagen und Tiefgaragen getroffen. Außerdem werden auch grünplanerische Belange geregelt. Dazu gehören Festsetzungen zum Anpflanzen und zum Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie zur Dach- und Fassadenbegrünung. Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen, wie zum Beispiel durch Verkehrslärm, können im Bebauungsplan ebenfalls festgesetzt werden.
Im Bebauungsplan werden auch die erforderlichen Festsetzungen im Hinblick auf die zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft getroffen. Dazu werden im Bebauungsplan die notwendigen Flächen zugeordnet und Maßnahmen zum Ausgleich von Eingriffen festgesetzt.
Der Bebauungsplan kann außerdem genutzt werden, um in einem Verfahren und Planwerk neben den planungsrechtlichen noch anderweitige Festsetzungen zu treffen. Am häufigsten werden dabei zusätzliche gestalterische Festsetzungen, wie zum Beispiel zur Dach- und Baukörpergestaltung oder zu den Einfriedigungen nach der Hessischen Bauordnung (HBO) aufgenommen, das heißt als örtliche Bauvorschriften integriert.
Darüber hinaus können Bebauungspläne neben den Festsetzungen auch Kennzeichnungen und nachrichtliche Übernahmen enthalten. Die Kennzeichnungen sollen Hinweise auf besondere Probleme für die Grundstücksnutzung geben. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Flächen deren Böden mit umweltgefährdenden Stoffen (Altlasten) belastet sind. Nachrichtlich aufgenommen werden in einem Bebauungsplan Fachplanungen aufgrund anderer Gesetze, wie zum Beispiel Landschaftsschutz- oder Überschwemmungsgebiete. Mit diesen zusätzlichen Angaben regelt der Bebauungsplan die bodenrechtlichen Voraussetzungen der Bebaubarkeit eines Grundstückes umfassend.