Sommerhoffpark
Projektbeschreibung
Planungsanlass
Das Planungsgebiet zwischen Betonwerk im Westen und Main-Neckar-Brücke im Osten zeigt sich städtebaulich defizitär mit einem scheinbar planlosen Nebeneinander unterschiedlicher Nutzungen, dem Fehlen von Aufenthaltsqualität, von Einzelhandel und Gastronomie an der Gutleutstraße sowie von attraktiven Grünverbindungen entlang des Mains und zwischen Main und Gutleutstraße. Auch ist die zentrale Qualität des Rahmenplangebietes - der Sommerhoffpark - nur durch einen schmalen Zugang zwischen Kindertagesstätte und Umspannwerk zu erreichen.
Planungsgebiet
Das rund 20 Hektar große Gebiet befindet sich am nördlichen Mainufer. Nördlich des Planungsgebietes verläuft die Gutleutstraße, die mit der Anschlussstelle Westhafen den motorisierten Individualverkehr (MIV) wie auch den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) durch die Buslinien 37 und 87 bedient. Die südliche, natürliche Begrenzung durch den Main umfasst das Planungsgebiet bis zur Verlängerung der Erntestraße im Westen an der Schnittstelle zum Hafengebiet (Betonwerk).
Planungsziele
Eine der Konversionsflächen der Rahmenplanung ist das Grundstück der Deutschen Bahn mit dem ehemaligen, stillgelegten Heizkraftwerk. Bedingt durch die exponierte Lage am Fluss und an der Main-Neckar-Brücke kann hier ein repräsentativer Stadteingang geschaffen werden. Als lärmabschirmender Gebäuderiegel, einseitig erschlossen, sollen ein Studierendenwohnheim und zwei direkt am Fluss gelegene Wohntürme mit integrierter Kindertagesstätte entstehen.
Ein weiteres Ziel des städtebaulichen Rahmenplans ist die Konversion von mindergenutzten Flächen des Hafens (auf Höhe der sogenannten „Wurzelsiedlung“) zu einem Wohnquartier.
Im Zuge all dieser Umstrukturierungen soll der Naherholungsraum „Nördliches Mainufer" nach Westen fortgeführt werden, um den Sommerhoffpark mit dem Westhafen zu vernetzen. Auch kann durch den Neubau einer sanierungsbedürftigen Kindertagesstätte an der Gutleutstraße eine angemessene Eingangssituation für den Park entstehen.
Projektverlauf
Bereits im Jahr 2005 erging ein Beschluss durch die Stadtverordnetenversammlung an den Magistrat der Stadt Frankfurt am Main mit dem Betreff: „Sommerhoffpark vernetzen“. In den folgenden Jahren entstand auf Grundlage der Entwicklungsstudie „Nördliches Mainufer“ der städtebauliche Rahmenplan Sommerhoffpark.
Dieser Rahmenplan wurde von der Stadtverordnetenversammlung am 24.02.2011 beschlossen und bildet in Verbindung mit dem Fluchtlinienplan Nr. 1735 derzeit die planungsrechtliche Beurteilungsgrundlage nach § 34 Baugesetzbuch. Die Baustrukturen innerhalb des Bebauungsvorschlags zum Rahmenplan stellen lediglich ein beispielhaftes Szenario auf Grundlage der derzeitigen Rahmenbedingen dar, welches an zukünftige Entwicklungen anzupassen ist.
Neubau von zwei Wohntürmen und einem Studierendenwohnheim
Die im Rahmenplan Sommerhoffpark dargestellten Flächen „A" und „B" und die Erschließung entlang des östlichen Parkrandes sind nicht aktuell. Während der Planungsphase stellte sich die Lösung einer gemeinsamen Erschließung von der Gutleutstraße als geeigneter dar. Somit entfällt auch der angedachte Kreisverkehr. Der Zuschnitt der Grundstücke des Landeswohlfahrtsverbandes und der Deutschen Bahn AG verbleibt größtenteils in der ursprünglichen Form. Die Schüler der Schule am Sommerhoffpark und auch der Hermann-Herzog-Schule haben somit einen ungehinderten Zugang in den Park von der Schule aus.
Die Durchführung eines Ideenwettbewerbs im Jahr 2013 führte zur Auswahl eines Entwurfes zur Neubebauung der Flächen „A" und „B" mit zwei Wohntürmen und einem Studierendenwohnheim. Die beiden Wohntürme mit einer Höhe von etwa 66 und 38 Metern werden rund 125 Wohneinheiten und eine Kindertagesstätte samt Freifläche aufnehmen. Das geplante Studierendenwohnheim erstreckt sich in einer Höhe von rund 40 Metern parallel zum Bahndamm. Die rund 390 Apartments befinden sich ausschließlich auf der lärmabgewandten Seite des Gebäudes. Die Freifläche zwischen den Wohntürmen und dem Studierendenwohnheim befindet sich auch auf der lärmabgewandten Seite und wird umfangreich begrünt.
Durch die Neubauten wird am nördlichen Mainufer - als Verknüpfung von Westhafen und Sommerhoffpark - eine Grünpromenade entstehen. Dafür wird ein 20 Meter breiter, parallel zum Main verlaufender Geländestreifen neugestaltet. Die Fertigstellung der Baumaßnahme ist für Ende 2023 vorgesehen.
Bebauungsplan Nr. 934 „Südlich Gutleutstraße/ Hirtenstraße/ Wurzelstraße"
Durch die Stadtverordnetenversammlung wurde am 28.01.2021 der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 934 gefasst, der weite Teile des Geltungsbereichs des Rahmenplans umfasst. Mit dem Bebauungsplan soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung im Bereich des westlichen Gutleutviertels gesichert werden. Innerhalb des Bebauungsplanverfahrens sollen die Ziele der Rahmenplanung weiter konkretisiert und zur Umsetzung gebracht werden.
Weitere Informationen erhalten Sie im PARLIS (Parlamentsinformationssystem) der Stadt Frankfurt:
M 258 2010 - Rahmenplan „Sommerhoffpark" SR 9
M 258 2010 - Anlage 1 - Rahmenplan
M 258 2010 - Anlage 2 - Bebauungsvorschlag
M 192 2020 - Bebauungsplan Nr. 934 - Südlich Gutleutstraße/Hirtenstraße/Wurzelstraße