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Seveso-III-Richtlinie

Die Seveso-III-Richtlinie der Europäischen Union hat zum Ziel, schwere Unfälle mit gefährlichen Stoffen zu vermeiden und die Folgen eines Unfalls für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu begrenzen. Anlass und namensgebend für diese Richtlinie war ein Unfall in einem norditalienischen Chemiebetrieb im Jahre 1976, bei dem hochgiftiges Dioxin freigesetzt wurde, das in der benachbarten Stadt Seveso zu schwerwiegenden Personenschäden führte. Um derartige Folgen eines Unfalls mit gefährlichen Stoffen verhindern zu können, sollen deshalb nach dem Willen der Europäischen Union schutzbedürftige Nutzungen zukünftig einen „angemessenen Sicherheitsabstand“ zu den risikoträchtigen Industriebetrieben einhalten. Die Seveso-III-Richtlinie definiert allerdings nicht, was ein angemessener Sicherheitsabstand ist und welches Maß an Sicherheit anzustreben ist.

Die Stadt Frankfurt am Main, die mit den Industrieparks in Höchst, Griesheim und Fechenheim zu einem der bedeutendsten Chemiestandorte Deutschlands zählt, hat daher mit Vertretern der chemischen Industrie eine Vereinbarung getroffen, um im Rahmen ihrer zukünftigen Stadtentwicklung sowohl die Risiken eines Störfalls begrenzen als auch die Entwicklungsperspektiven der Chemiebetriebe an ihren angestammten Standorten weiterhin gewährleisten zu können. Die dazu vereinbarten Regelungen beziehen sich jedoch nur auf die zur Vermeidung ernsthafter Personenschäden festgelegte 500 Meter tiefe Planungszone. Bei angemessenen Sicherheitsabständen, die über die festgelegte Planungszone hinausreichen, sind die Anforderungen der Seveso-III-Richtlinie weiterhin regelmäßig im Bebauungsplanverfahren zu berücksichtigen.