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Südlich Am Riedsteg

Bebauungsplanverfahren Nr. 908

Thema:
Städtebaulicher Entwurf, Wohnen
Stadtteil: Ortbezirk:
13
Gebietsgröße:
6,9 ha
Kontakt:

Frau Charlotte Döring
Telefon: +49 (0)69 212 36157


Projektbeschreibung

Planungsanlass
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird das Ziel verfolgt, den Ortsrand nördlich des Neuen Friedhofs zu arrondieren und Planungsrecht für ein Allgemeines Wohngebiet zu schaffen. Da für das Stadtgebiet der Stadt Frankfurt weiterhin von einem deutlichen Bevölkerungswachstum auszugehen ist, wird mit dem Bebauungsplan der anhaltenden Nachfrage an Wohnraum Rechnung getragen.

Planungsgebiet
Das Plangebiet „Südlich Am Riedsteg“ liegt im Stadtteil Nieder-Erlenbach im Norden von Frankfurt. Es liegt gegenüber dem Gewerbegebiet  "Am Fuchsloch" und umfasst eine zirka 6,9 Hektar große Fläche.
Der räumliche Geltungsbereich wird begrenzt durch die Straße Alt-Erlenbach im Westen, den Feldweg Am Riedsteg im Norden, die Kleingartenanlage mit dem Mühlweg im Osten und durch den Neuen Friedhof im Süden, wobei ein schmaler Streifen des Friedhofs mit in den Geltungsbereich einbezogen wurde.

Planungsziele
Im geplanten Wohngebiet sollen sowohl Einfamilienhäuser als auch Wohnungen im Geschosswohnungsbau entstehen. Mit dieser Mischung soll ein breites Angebot an unterschiedlichen Wohnformen für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen ermöglicht werden. Zur Deckung des dringenden Bedarfs an bezahlbaren Wohnungen sind 30 % der Flächen für die soziale Wohnraumförderung vorgesehen. Weiterhin sind auch Flächen für gemeinschaftliche und genossenschaftliche Wohnprojekte geplant, die im Rahmen eines Konzeptverfahrens vergeben werden. Da der Stadtteil Nieder-Erlenbach noch nicht über eine Sporthalle verfügt und diese für den Vereinssport dringend benötigt wird, soll in die Planung eine Sporthalle integriert werden. Die geplante Sporthalle soll in Kombination mit einer Kindertagesstätte (Kita) in einem Gebäude errichtet werden, wobei für die Kita das Erdgeschoss vorgesehen ist.

Planungsverlauf
Der Regionale Flächennutzungsplan 2010 (RegFNP) des Regionalverbands FrankfurtRheinMain, in Kraft getreten am 17.10.2011, stellt den größten Teil des Plangebiets als Wohnbaufläche geplant und den südlichen Streifen als Grünfläche - Friedhof dar, der zukünftig ebenfalls Wohnbaufläche werden soll.

Das Plangebiet wird komplett von dem Bebauungsplan Nr. 417, der am 12.06.1984 in Kraft getreten ist, abgedeckt. Für den größten Teil ist Landwirtschaftliche Fläche, nur im Süden für einen schmalen Streifen Öffentliche Grünfläche - Friedhof festgesetzt. Da der Friedhof nicht mehr in der dargestellten Größe benötigt wird, wurde ein rund 50 Meter breiter Streifen in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 908 für Wohnnutzung einbezogen. Des Weiteren ist in diesem südlichen Bereich noch eine kleine Fläche als Versorgungsfläche Main-Gas-Werke (heute: Mainova) ausgewiesen. Der Bebauungsplan Nr. 908 wird in seinem Geltungsbereich den Bebauungsplan Nr. 417 ersetzen.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 908 – Südlich Am Riedsteg wurde am 22.05.2014 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen.

Am 10.März 2015 wurden im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Ortsbeirat 13 der städtebauliche Entwurf sowie die Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes vorgestellt. Die Planung wurde mit dem Ortsbeirat und interessierten Bürgern diskutiert.
 
Vom 22.05.2015 bis 26.06.2015 fand die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Ämter statt. In diesem Zeitraum hatten die beteiligten Behörden und Ämter die Möglichkeit, Anregungen zum städtebaulichen Konzept vorzubringen.

Die Anregungen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Ämter und Behörden wurden ausgewertet und notwendige Gutachten eingeholt. Das Konzept des städtebaulichen Entwurfs wurde überprüft und überarbeitet sowie an die neue Stellplatzsatzung der Stadt Frankfurt vom 01.02.2017 angepasst.

Auf dieser Grundlage wurde der Entwurf für den Bebauungsplan erarbeitet.

Dieser sowie weitere Unterlagen, insbesondere bis dahin bereits vorliegende umweltbezogene Informationen, konnten im Rahmen der öffentlichen Auslegung vom 26.01.2022 bis zum 26.02.2022 von allen Interessierten eingesehen werden.

Die eingegangenen Stellungnahmen werden aktuell geprüft.