Südöstlich Urnbergweg
Projektbeschreibung
Planungsanlass
Für das ehemalige Gewerbegebiet Im Kalk/Eckstraße soll Planungsrecht für ein Allgemeines Wohngebiet geschaffen werden. Mit der Umwidmung als Maßnahme der Innenentwicklung wird eine gewerbliche Insellage in Randlage zur Nidda beseitigt. Ziel der Planung ist, unterschiedliche Wohnformen für verschiedene Bevölkerungsgruppen zu ermöglichen. Mit dem Bebauungsplan soll dem anhaltenden Wohnbedarf in der Stadt Frankfurt Rechnung getragen werden.
Planungsgebiet
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 910 „Südöstlich Urnbergweg“ wird im Nordosten durch die rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Wohnbebauung an der Philipp-Schnell-Straße, im Nordwesten durch den Urnbergweg, im Südwesten parallel zur Straße Im Kalk durch eine Linie, die eine Grundstückstiefe (rund 30 m) über diese Straße hinaus geht. Im Südosten wird es durch den markanten Feldweg begrenzt, der den bebauten Teil Harheims zur Nidda hin abgrenzt. Insgesamt hat die Fläche des Geltungsbereiches des geplanten Bebauungsplanes eine Größe von rund 3 ha.
Planungsziele
Im Geltungsbereich sind verschiedene gewerbliche Nutzungen angesiedelt. Unmittelbar angrenzend in nördlicher und westlicher Richtung liegen Wohngebiete. Die Betriebszufahrten führen notwendigerweise durch die Ortslage von Harheim (Philipp-Schnell-Straße). Dies ist mit nicht unerheblichen Belastungen verbunden. Insgesamt besteht eine nicht störungsfreie Nachbarschaft zwischen Gewerbe und Wohnen. Planerisches Ziel ist die Bereinigung dieser Gemengelage. Die Fläche eignet sich durch die angrenzende Bebauung und die direkte Nähe zur Nidda und dem Landschaftsschutzgebiet hervorragend für den Wohnungsbau.
Für die Bebauung wird eine Mischung von Doppelhäusern und Reihenhäusern in unterschiedlicher Größe angestrebt. Hierbei sollen entlang der Erschließungsstraßen die Häuser nach Möglichkeit parallel zur Straßenflucht orientiert werden. Es soll ein durchgrüntes Wohngebiet mit hoher Wohnqualität entstehen.
Das durch die vorhandenen öffentlichen Straßen Urnbergweg, Im Kalk und Eckstraße erschlossene Baugebiet teilt sich in einzelne Baufelder, die einer zusätzlichen privaten Erschließung bedürfen. Auf diesen privaten Straßen wird ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zu Gunsten der Allgemeinheit planungsrechtlich gesichert.
In den so definierten Baufeldern soll die Bebauung entsprechend dem Harheimer Umfeld mit 2-geschossigen Einfamilienhäusern erfolgen. Städtebauliches Ziel ist es, die zukünftige Bebauung in die bestehende Ortsrandlage von Harheim zu integrieren. Das Plangebiet wird als Allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) beziehungsweise Mischgebiet (MI) gemäß § 6 BauNVO festgesetzt. Die zulässige Zahl der Vollgeschosse wird auf zwei festgesetzt. Die Dachgeschosse können als Pultdach (südlich der Straße Im Kalk) oder Satteldach mit einem Kniestock von maximal 0,8 m ausgebildet werden. Die GRZ der Allgemeinen Wohngebiete beträgt 0,4. Die Mischgebiete der GRZ von 0,4 beziehungsweise 0,6 sichern vorhandene gewerbliche Flächen, die sich in die umgebende Wohnnutzung einfügen. Diese Baustruktur ist der Gebäudeform und Grundstücksausnutzung nach den umliegenden Quartieren des Stadtteils Harheim angemessen und fügt sich somit ein.
Das an der Eckstraße liegende Regenrückhaltebecken der Stadtentwässerung Frankfurt (SEF) wird entsprechend mit Wohnhäusern überplant, um das Neubaugebiet von Immissionen zu entlasten. Der erforderliche Regenstaukanal soll über den vom Investor zu zahlende Kaufpreis finanziert werden. Die SEF wird die Verlegung des Rückstaubeckens umsetzen.
Als Gebietsmitte für das neu entstehende Quartier soll an der Eckstraße auf den Grundstücken der Weiler-Gruppe und der SEF ein kleiner Platz entstehen. Hier wird eine zentral gelegene private Grünfläche festgesetzt.
Mit dem neuen Bebauungsplan soll angrenzend an das Landschaftsschutzgebiet ein neuer Ortsrand geschaffen werden, der die schon vorhandenen Ortsränder Im Südosten und Südwesten von Harheim ergänzt.
Der Gewerbebetrieb der Weiler-Gruppe konnte aufgrund der Planreife § 33 (3) BauGB bereits verlagert werden. Die Betriebe nördlich der Eckstraße müssen bereits im Bestand ihre Emissionen auf ein wohnverträgliches Maß reduzieren. Diese Flächen werden als Mischgebiete festgesetzt.
Planungsverlauf
Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 910 – Südöstlich Urnbergweg – erfolgte am 03.04.2015.
Die 1. Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 (2) BauGB) und der Behörden (§ 4 (2) BauGB) wurde vom 20.01.2016 – 22.02.2016 durchgeführt.
Aufgrund der im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen erfolgte die 2. öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB§ 4 (2) BauGB. Wegen absehbaren Umsetzungsschwierigkeiten und aus Gründen der Rechtssicherheit des Bebauungsplanes ist eine erneute (3.) öffentliche Auslegung erforderlich. Die erneute öffentliche Auslegung erfolgte vom 03.07 - 05.08.2019.
Der Bebauungsplan ist mit Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main am 03.11.2020 in Kraft getreten.