Nachverdichtungsmanagement
Durch das Wachstum der Bevölkerung bedarf es an zusätzlichem Wohnraum in der Stadt Frankfurt am Main. Eines der erklärten Ziele der Frankfurter Stadtentwicklung ist in diesem Zusammenhang den Boden flächensparend zu nutzen und die vorhandenen Entwicklungspotenziale in bestehenden Siedlungsgebieten konsequent auszuschöpfen. Diese städtebaulichen Ziele finden ihren Ursprung in einem der zentralen planerischen Grundsätze im Baugesetzbuch (BauGB). Demnach soll eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen (§ 1 Abs. 5 BauGB). Neben dem Potential, Flächen wieder nutzbar zu machen, nennt § 1a Abs. 2 BauGB insbesondere die Nachverdichtung als Möglichkeit der Innenentwicklung. Die Strategie der Nachverdichtung stimmt darüber hinaus mit den regional- und landesplanerischen Zielen und Grundsätzen zur Innenentwicklung und zur nachhaltigen Siedlungsentwicklung überein.
Die Erstellung des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISTEK) Frankfurt 2030+ beinhaltete einen mehrstufigen Such- und Auswahlprozess. In diesem wurde das Innenentwicklungspotenzial in Wohnsiedlungen mit überwiegend einheitlichem Grundeigentum im gesamten Stadtgebiet untersucht. Die größten Potenziale zur Erneuerung und Weiterentwicklung sind dabei in den Siedlungsgebieten der 1950er bis 1970er Jahre zu finden. Unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes kann zum Teil aber auch in Siedlungen aus früheren Epochen auf vielfältige Weise kostengünstiger Wohnraum im Rahmen der Innenentwicklung geschaffen werden.
Im Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISTEK) wurde als Leitprojekt benannt, die Siedlungsbestände aus den 1950er bis 1970er Jahren weiterzuentwickeln. Für die Umsetzung dieses Leitprojektes wurde im Stadtplanungsamt das Nachverdichtungsmanagement aufgebaut. Die grundlegende Aufgabe des Nachverdichtungsmanagements ist es, die Potenziale von Nachverdichtungen in Siedlungsgebieten zu aktivieren und positiv zu begleiten.