Nördlich Dieburger Straße
Bebauungsplanverfahren Nr. 698
Herr Nils Ruf
Telefon: +49 (0)69 212 49529
Projektbeschreibung
Planungsanlass
Um den steigenden Wohnraumbedarf zu kompensieren, verfolgt die Stadt Frankfurt das Ziel, genügend Flächen für den Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen. Indem er neues Wohnbauland realisiert, soll der Bebauungsplan B 698 „Nördlich Dieburger Straße“ dazu im Süden Fechenheims beitragen. Die umliegenden Naherholungs- und Grünflächen bieten dabei gute Standortvoraussetzungen, um ein attraktives Wohngebiet zu entwickeln. Durch den Bebauungsplan „Nördlich Dieburger Straße“ wird Baurecht geschaffen, um ca. 250 neue Wohneinheiten zu errichten. Von diesen werden 30 Prozent als geförderter Wohnraum entstehen. Dies kommt der Deckung des bestehenden Bedarfs an sozialgeförderten Wohnungen zugute.
Planungsgebiet
Das Plangebiet ist im Süden des Ortsbezirks Fechenheim zu verorten. Es umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 9 ha. Im Süden wird das Plangebiet durch die Dieburger Straße und die anschließende, straßenbegleitende Bebauung begrenzt. Im Nordwesten wird das Gewerbegebiet an die „Ferdinand-Porsche-Straße“ anschließen. Im Nordosten wird die Plangebietsfläche durch die Kleingartenanlage „Mainperle“ begrenzt. Das in Rede stehende Gebiet selbst wird, mit Ausnahme der straßenbegleitenden Bebauung (vornehmlich Wohnnutzung) sowie einiger rückwärtiger Gewerbebauten, vornehmlich durch Freizeitgärten und Grünflächen geprägt.
Planungsziel
Ziel des Bebauungsplans B 698 – Nördlich Dieburger Straße ist es, eine planungsrechtlichen Grundlage zu schaffen, um ein Wohngebiet unter Berücksichtigung vorhandener Gewerbebetriebe geordnet städtebaulich zu entwickeln. Die vorgesehene Struktur von Bau und Nutzung orientiert sich dabei an der Bebauung des Bestands innerhalb des Plangebietes. Ebenso wird dessen näherer Umgebung betrachtet, um ein verträgliches Nebeneinander von Wohnen und Gewerbe zu gewährleisten.
Die zentrale Leitvorstellung der Gebietsentwicklung ist es, Wohnraum zu schaffen und die Wohnnutzung insgesamt zu stärken. Ergänzend wird im Nordwesten des Gebietes die Anlage einer Kindertagesstätte vorgesehen. Um einen fließenden Übergang zum angrenzenden Gewerbegebiet „Ferdinand-Porsche-Straße“ zu schaffen, wird im Westen ein Urbanes Gebiets mit Konzentration von gewerblichen Nutzungen entwickelt. Im Norden des Plangebiets wird der Fechenheimer Grünzug planungsrechtlich gesichert. Er verbindet den südlich gelegenen Mainbogen und den nördlich zu verortenden Seckbacker Ried. Durch die vorgesehene Aufwertung entsteht hier ein Naherholungsgebiet für die künftigen Anwohner sowie die gesamte Bevölkerung des Ortsbezirks Fechenheim. Des Weiteren sichert der Bebauungsplan die Flächen des Kleingartenvereins „Mainperle“ planungsrechtlich.
Projektverlauf
Das Plan- und Umlegungsverfahren bedingen und beeinflussen sich gegenseitig und bestimmen somit wechselwirksam den zeitlichen Ablauf des Verfahrens.
Nächste Planungsschritte:
Vorbereitung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplans B 698
Aktuell:
- Erarbeitung des Entwurfs für den Bebauungsplan B 698
- auf Grundlage des städtebaulichen Entwurfs
- unter Berücksichtigung der Ergebnisse einiger Gutachten sowie Hinweise
und Anregungen der Bürger und der Träger öffentlicher Belange im
Rahmen der frühzeitigen Beteiligung
26. Juni 2014: Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 698 durch die Stadtverordnetenversammlung
Frühjahr 2013:
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in einer Sitzung des Ortsbeirats 11
- Frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
2013: Erarbeitung eines städtebaulichen Entwurfs für das Plangebiet durch das Architekturbüro BS+
Umlegungsverfahren
Aufgrund der bestehenden Parzellenstruktur ist im Plangebiet eine Bodenordnung gemäß §§ 45ff. BauGB erforderlich, an deren Ende sinnvoll zugeschnittene und baulich nutzbare Baugrundstücke stehen sollen.
Nächste Planungsschritte:
Mit Inkrafttreten des Bebauungsplans kann die Umlegungsstelle, nach Erörterung mit den Eigentümerinnen und Eigentümern, den Umlegungsplan als Ergebnis der Grundstücksneuordnung aufstellen.
14. September 2018: Beschluss und Einleitung des Umlegungsverfahrens durch Umlegungsstelle durch Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 39 vom 25. September 2018
31. August 2017 und 23. August 2018: Umlegungsbeschluss durch die Stadtverordnetenversammlung