Magistrat beschließt Modernisierungsbonus für den Wohnungsbestand
Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main hat am 14. April 2025 eine Anpassung der Richtlinien zur Förderung von Modernisierungsmaßnahmen im Wohnungsbestand beschlossen. Die überarbeiteten Richtlinien treten nach Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung in Kraft.
Höhe der förderfähigen Kosten deutlich angehoben
Mit der Richtlinienänderung wird die Förderung auf das gesamte Stadtgebiet ausgeweitet. Der städtische Zuschuss erhöht sich von 30 Prozent auf 35 Prozent der förderfähigen Kosten. Zudem wird die maximale Höhe der förderfähigen Kosten deutlich angehoben. Auch die Antragstellung wird künftig vereinfacht: Die erforderlichen Nachweise für die Energieeffizienz energetischen Nachweise wie Dämmung oder Heiztechnik orientieren sich direkt an den Vorgaben der Bundesförderung (KfW und BAFA.). Bereits vorhandene Nachweise können in der Regel anerkannt werden.
Zuschüsse für besonders umweltfreundliche Maßnahmen
Ziel des „Frankfurter Modernisierungsbonus“ ist es, die energetische Modernisierung des Frankfurter Gebäudebestandes voranzutreiben. Zusätzlich zur Grundförderung können Eigentümer:innen künftig auch Zuschüsse für besonders umweltfreundliche Maßnahmen beantragen – etwa für den Einsatz erneuerbarer Energien, ökologisch verträglicher Dämmstoffe oder für den Einbau von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung.
Damit sollen nachhaltige Investitionen in den Gebäudebestand gezielt unterstützt werden. Für Eigentümer:innen stehen künftig auch für den Anbau von Balkonen, für Aufwertungen im Wohnumfeld sowie für Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit Fördermittel zur Verfügung.