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Industriepark Griesheim – Rahmen- und Bebauungsplan

Thema:
Städtebaulicher Entwurf, Gewerbe, Industrie, Rechenzentren
Stadtteil: Ortbezirk:
6
Gebietsgröße:
101,8 ha
Kontakt:

Herr Alexander Thäter
Telefon: +49 (0)69 212 34968


Projektbeschreibung

Planungsanlass
Der Industriepark Griesheim ist ein wichtiger Standort für Gewerbe und Industrie in Frankfurt. Aktuell ist er allerdings untergenutzt, obwohl ein hoher Bedarf an Flächen für gewerbliche Nutzungen besteht.

Anlass für die die Neuentwicklung und damit auch die Planungen der Stadtverwaltung war die Übernahme der zentralen Flächen im Industriepark durch die BEOS AG. Der Immobilienentwickler entwickelt und vermarktet seine Flächen neu unter dem Namen "Frankfurt Westside".

Ausgehendend davon möchte die Stadt Frankfurt am Main für den gesamten Industriepark einen Rahmen- und Bebauungsplan entwickeln. Der Rahmenplan soll die übergeordneten Ziele der Stadt definieren und der Bebauungsplan soll diese planungsrechtlich absichern.

Planungsgebiet
Der Industriepark Griesheim liegt nördlich des Mains, direkt am Fluss zwischen den Ortskernen von Griesheim und Nied. Das Plangebiet umfasst die Flächen des Industrieparks selbst. Im Süden ist es durch die Stroofstraße begrenzt, im Osten durch die Haeussermannstraße, im Norden durch die Gleise der S-Bahn-Strecke und im Westen durch die Fritz-Klatte-Straße.

Zusätzlich bezieht die Stadt Frankfurt in ihre Planungen die umliegenden Grün- und Freiflächen mit ein, insbesondere den Lachegraben (zwischen Industriepark und B40a) sowie das Mainufer südlich der Stroofstraße.

Das gesamte Plangebiet umfasst eine Fläche von zirka 102 Hektar; die Kernflächen des Industrieparks machen davon zirka 70 Hektar aus.

Planungsziele
Die Planungen verfolgen das Ziel, die Flächen des Industriepark Griesheim langfristig einer neuen, nachhaltigen und angemessenen Nutzung durch Industrie, Gewerbe und Handwerk zuzuführen. Dabei sollen moderne Ansprüche an Industrie- und Gewerbegebiete – wie nachhaltige Mobilität, umweltfreundliche Bauweisen und neue Betriebsformen (wie zum Beispiel Rechenzentren) – Beachtung finden.

Fokus der Planungen sind Vorgaben zur Größe und Gestaltung der Baukörper, zur Nutzungsverteilung sowie der Gestaltung des öffentlichen Raums und der Organisation des Binnen- sowie Quell- und Zielverkehrs. Konkrete Ziele sind:

  • Industrielle und gewerbliche Nutzung: Der Industriepark soll Heimat für verschiedene Formen gewerblicher Nutzung werden, insbesondere auch moderner Betriebsformen. Dabei sollen die vorhandenen Konzepte und Beschlüsse der Stadt Frankfurt am Main einfließen. Die Bebauung soll sich der Umgebung anpassen, um die Potenziale (Mainufer) zu nutzen und umliegende Nutzungen (insbesondere Wohnen) nicht übermäßig zu belasten.
  • Bauliche Standards für die gewerblichen Bauten: Der Industriepark soll im Hinblick auf Energieverbrauch, erneuerbare Energien, Abwärmenutzung und Begrünung moderne Standards erfüllen und eine Leuchtturmrolle einnehmen. Ausgewählte Bestandsbauten werden erhalten, um die Historie des Ortes zu zeigen.
  • Wasserwirtschaft: Der Industriepark soll auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft im Hinblick auf Brauchwasser und Oberflächenwasser neue Wege gehen und so den Wasserverbrauch verringern.
  • Attraktive Arbeitsbedingungen: Der Industriepark soll im öffentlichen Raum ansprechend und klimaangepasst gestaltet werden, um so für die Angestellten im Industriepark als auch für die gesamte Frankfurter Bevölkerung zu einem attraktiven Ziel zu werden.
  • Öffentliche Zugänglichkeit und Nutzung des Mainufers: Das Mainufer soll sowohl für den Fuß- und Radverkehr als auch für den Aufenthalt umgestaltet werden, um so eine durchgängige Achse entlang des Nordufers zu schaffen. Das Mainufer soll über den Industriepark hinaus Menschen anlocken.
  • Schutz des ökologischen Bestands: Der ökologisch wertvolle Auwald zwischen Stroofstraße und Mainufer, westlich der Kläranlage, soll in seiner Funktion uneingeschränkt erhalten bleiben.
  • Verkehrsplanung unter Achtung betrieblicher Belange: Bei der Gestaltung der Verkehrsflächen und des öffentlichen Raums im und um den Industriepark Griesheim sollen die betrieblichen Belange der Industrie- und Gewerbebetriebe im Fokus stehen. Die potentielle Erweiterung eines Fuß- und Radweges entlang der Stroofstraße sollte somit nicht zulasten der Verkehrstauglichkeit der Straße für Wirtschaftsverkehre führen. Die Nutzbarkeit der Straßeninfrastruktur für Wirtschafts- und Lastenverkehre muss uneingeschränkt erhalten bleiben und im Zuge des B-Plan-Verfahrens sichergestellt werden.
  • Förderung nachhaltiger Mobilität: Der Industriepark soll so gestaltet werden, dass nachhaltige Mobilität gefördert und so ein Beitrag zur Mobilitätswende geleistet wird. Dabei sollen der Anteil der Verkehrsmittel des Umweltverbunds und vor allem des nicht-motorisierten Verkehrs gestärkt werden sowie moderne und innovative Lösungen (Angebote für E-Mobilität, Car-Sharing, Bike-Sharing, Quartiersgaragen, Shuttlebusse u.a.) zum Einsatz kommen.
  • Einbindung in den Griesheimer Kontext: Der Industriepark soll die Entwicklungsziele für Griesheim Mitte aufgreifen, unterstützen und verstärken.

Die Planungen (Rahmenplan und Bebauungsplan) stecken die Entwicklungsziele der Stadt Frankfurt am Main und der Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, insbesondere der BEOS AG als Erbpachtnehmerin des größten Flächenanteils, bezüglich verschiedener Themen ab. Darüber hinaus bilden sie die Grundlage für die Bewertung zukünftiger Bau- und Planungsvorhaben. Im Zuge der angestrebten Quartiersentwicklung sollen insbesondere minder- und ungenutzte Flächen einer neuen gewerblichen Nutzung zugeführt werden. Damit soll ein Beitrag zur Hebung innerstädtischer Flächenpotenziale geleistet und zugleich daraufhin gewirkt werden, dass die aktuell ansässigen Unternehmen ihren Standort halten können. Die Planungen sollen sicherstellen, dass trotz der unterschiedlichen Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Erbpachtnehmerinnen und Erbpachtnehmer eine einheitliche und qualitativ hochwertige Entwicklung erfolgt.

Planungsverlauf

Nächste Planungen:

  • Umfassende Grundlagenermittlung (z.B. Artenschutzgutachten)
  •  Erarbeitung eines Bebauungsplanentwurfs

2.März 2023: Beschluss des Rahmenplans sowie Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans durch Stadtverordnetenversammlung (M12 von 2023)

2022:

  • Verfügung über die fast gesamte Fläche durch BEOS AG nach Übernahme zusätzlicher Übernahme von Flächen der SGL Carbon SE
  • Beginn des Rückbaus von Bestandsgebäuden auf den Flächen durch BEOS AG
  • Vorbereitende Maßnahmen für Neubauten 

2021:

  • Erarbeitung eines Rahmenplans für den gesamten Industriepark inklusive umliegender Freiflächen durch den Magistrat unter Beteiligung aller betroffener Fachämter (Stadtplanungsamt, Umweltamt, Grünflächenamt, Amt für Straßenbau und Erschließung, Straßenverkehrsamt, Stadtentwässerung, Energiereferat, Wirtschaftsförderung, Bauaufsicht)
  • Vorbereitung eines Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan   

2020:

  • Übernahme eines Großteils der Flächen des Industrieparks Griesheim von BEOS AG in Erbpacht
  • Beginn von städtebaulichen Überlegungen zu der Neuentwicklung der Flächen
  • Beginn der ersten Abstimmungen mit dem Magistrat