Gutachten zum Einzelhandels- und Zentrenkonzept
Auf Basis der Einzelhandelserhebung mit anschließender Auswertung der Daten sowie der Festlegung von Rahmenbedingungen wurde ein Gutachten zur Einzelhandelsstruktur im Frankfurter Stadtgebiet vom Büro Junker + Kruse 2018 erarbeitet. Alle 16 Frankfurter Ortsbezirke mit Ortsbeiräten, Gewerbevereine und die interessierte Öffentlichkeit wurden 2016/2017 in den Erarbeitungsprozess integriert und haben zur Erstellung des Gutachtens beigetragen. Die Ergebnisse und fachlichen Grundlagen dienen als Basis für das im März 2021 beschlossene Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2018. Bei der Bewertung von Vorhaben wird das Gutachten zur Urteilsbildung herangezogen.
Das ausführliche Gutachten, sowie die Kurzfassung, eine Beschreibung der Einzelhandelsausstattung auf Stadtteilebene und den Auszug der Zentrenprofile können Sie auf dieser Seite einsehen.
2024 – Der Einzelhandel unterliegt einer ständigen Dynamik. Diese Veränderungen haben einen direkten Einfluss auf das Frankfurter Stadtbild und somit auch auf die Standortanforderungen der Einzelhandelsunternehmen. So finden auf Angebotsseite Konzentrationsprozesse statt und es entstehen neue Betriebstypen, während andere wiederum an Bedeutung verlieren. Gleichzeitig nimmt die Bedeutung des Onlinehandels weiterhin zu.
All diese Veränderungen haben unmittelbar Einfluss auf die stationäre Einzelhandelslandschaft, welche derzeit nicht abschätzbar ist. Im Sommer 2024 wurde daher das Büro Stadt + Handel, Beckmann und Föhrer Stadtplaner GmbH, zur Erarbeitung eines neuen Gutachtens beauftragt. Integrierter Bestandteil stellt die erneute Vollerhebung des Einzelhandelsbestandes dar.
Ziel der Erfassung ist die Schaffung einer aktuellen und flächendeckenden Datenbasis, die wesentliche Veränderungen im Marktgeschehen im Vergleich zu vergangenen Erhebungen aufzeigt. Dabei gilt es auch die Zielaussagen des aktuellen Einzelhandels- und Zentrenkonzept auf Grundlage der aktuellen Datenbasis zu überprüfen. Wo notwendig sollen gutachterliche Handlungsempfehlungen zur Vermeidung von Fehlentwicklungen, zur Stärkung von Zentren und zur Sicherstellung und Verbesserung der Versorgungssituation im gesamten Frankfurter Stadtgebiet definiert werden.