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Gewerbeflächensicherung Eschborner Landstraße

Luftbild Gewerbestandort „Eschborner Landstraße“ © Stadtplanungsamt Stadt Frankfurt am Main, Kartengrundlage: Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main

Stadtteil: Rödelheim

Gebietsgröße: 94,8 ha

Projektleitung:
Frau Stephanie Wardt
Telefon: +49 (0)69 212 38954
E-Mail:stephanie.wardt@stadt-frankfurt.de

Parlis-Link


Blick auf die Westerbachstraße © Stadtplanungsamt Stadt Frankfurt am Main

Das Areal Eschborner Landstraße liegt im Stadtteil Rödelheim, zwischen der A5 und dem Rödelheimer Ortszentrum. Das Gebiet ist durch eine Gewerbestruktur geprägt, die organisch gewachsen ist, insbesondere im Kfz-Bereich. Darüber hinaus finden sich dort Großunternehmen wie die Firma Possmann und Rechenzentren.

Die Gewerbegebiete der Stadt Frankfurt dienen der Förderung der gewerblichen Wirtschaft, indem sie ausreichende Flächen für arbeitsplatzintensive, produzierende, weiterverarbeitende und dienstleistende Betriebe bieten. Die städtebaulichen Entwicklungen im Bereich Eschborner Landstraße zeigen Tendenzen einer Durchdringung des Gebiets mit konkurrierenden Nutzungen. Sie bewirken einen Verdrängungsdruck in Richtung unerwünschter Nutzungen, insb. Einzelhandel und Rechenzentren.

Mit den Planungen sollen die Zielsetzungen der gesamtstädtischen Entwicklungskonzepte für Gewerbe und Einzelhandel durch geeignete städtebauliche Instrumente umgesetzt werden. Zur Sicherung und Entwicklung der gewerblichen Nutzungen soll in Rödelheim das geltende Planungsrecht angepasst bzw. neues Planungsrecht geschaffen werden. Ziel ist es, damit konkurrierende Nutzungen auszuschließen bzw. zu steuern.

Für die Flächen rund um die Eschborner Landstraße wurde der Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst (M4 aus dem Jahr 2022, Bebauungsplan Nr. 942 – Östlich A5 – Eschborner Landstraße –). Ein Strukturkonzept wurde erarbeitet und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung fand am Dienstag, den 04.07.2023 Uhr im Rahmen der Sitzung des Ortsbeirats 7 statt. Das Gebiet des Bebauungsplans Nr. 899 – Nördlich Lorscher Straße –  wird aber in einem separaten Bauleitplanverfahren behandelt.

Nächste Verfahrensschritte:
Nach Auswertung der eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligungen werden erforderliche Fachgutachten erstellt und ein Bebauungsplanentwurf mit Begründung und Umweltbericht erarbeitet. Nach Abschluss des Rechtsplanentwurfs und Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung wird dieser veröffentlicht. Hier besteht für Bürgerinnen und Bürger erneut die Möglichkeit ihre Stellungnahme abzugeben.