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Gewerbeflächenentwicklungsprogramm

Die Stadtverordnetenversammlung beschloss am 04.03.2021 das Gewerbeflächenentwicklungsprogramm in seiner Funktion als städtebauliches Stadtentwicklungskonzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11. Durch den Stadtverordnetenbeschluss am 09.06.2022 erfolgte eine Aktualisierung des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms hinsichtlich des städtebaulichen Umgangs mit Rechenzentren in Gewerbe- und Industriegebieten. Es wurde den aktuellen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, ökologischen sowie urbanen Entwicklungen in Frankfurt am Main und den dazugehörenden Herausforderungen entsprechend angepasst. Das Konzept leistet Vorarbeit für die langfristige Entwicklung und Sicherung von Flächen für Industrie, Gewerbe und Handwerk. Zudem fungiert es als Leitlinie für zukünftige Entscheidungen und Planungen.

Grundlagen sind das Gewerbeflächenkataster, die gewerblichen Bauflächen des Regionalen Flächennutzungsplanes und das „Räumlich-funktionale Entwicklungskonzept Gewerbe" des Masterplans Industrie.

Die im Gewerbeflächenentwicklungsprogramm definierten Standorttypiken konkretisieren die Erhaltungs- bzw. Entwicklungsziele für die gewerblichen Bauflächen inhaltlich und räumlich. Sie dienen als Leitlinien für die Ansiedlungsberatung, Bauberatung und die Bauleitplanung. Das Gewerbeflächenentwicklungsprogramm unterscheidet acht Standorttypiken:

•  Industriepark (stark emittierend)
•  Gewerbe (emittierend)
•  Hafen / Logistik (emittierend / verkehrsintensiv)
•  Stadtteilgewerbe (eingeschränkt emittierend)
•  Urbanes Gebiet
•  Urbanes Gewerbe / Büro (eingeschränkt emittierend)
•  Handel (eingeschränkt emittierend / verkehrsintensiv)
•  Datapark (emittierend)

Gewerbeflächenentwicklungsprogramm Standorttypik © Stadtplanungsamt Stadt Frankfurt am Main

Im Einzelnen umfasst der Beschluss folgende Punkte:
Die Fortschreibung benennt eine Reihe von Gewerbegebieten, für die Bebauungspläne mit dem Ziel der Sicherung und Entwicklung dieser Lagen aufgestellt oder geändert werden sollen. Hier handelt es sich sowohl um Bestands- als auch Zuwachsflächen im Stadtgebiet.
In Aufmerksamkeitszonen um Industrie- und Gewerbegebiete soll bei heranrückender Wohnbebauung beziehungsweise zu genehmigenden Wohnbauvorhaben das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme gegenüber dem industriellen beziehungsweise gewerblichen Bestand besondere Berücksichtigung finden. Für Industriestandorte werden 500 Meter, für Hafen- und Logistikstandorte 300 Meter und für Gewerbestandorte bzw. Dataparks 100 Meter definiert. Das dient sowohl der Gewährleistung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnissen als auch der Sicherung bestehender Gewerbe- und Industriestandorte.

Für bestimmte Entwicklungsräume in Fechenheim, Griesheim und Rödelheim sollen dialogorientiert städtebauliche Konzepte erarbeitet werden. Sie haben die Aktivierung von gewerblichen Flächenpotenzialen zum Ziel. Die Entwicklungsräume fassen Standorte zusammen, in denen ein hoher Handlungsbedarf besteht. Sie sind einerseits durch sehr komplexe Problemlagen, andererseits durch erhebliche Flächenpotenziale (unter anderem ungenutzte oder mindergenutzte Flächen) gekennzeichnet.
In den Gewerbegebieten des Entwicklungsraumes Rödelheim sind erhebliche Flächenpotenziale vorhanden. Ein zentrales Entwicklungshemmnis ist die bereits sehr hohe Auslastung des umgebenden Straßennetzes. Daher wird der Magistrat beauftragt, beim Land Hessen und gegebenenfalls dem Bund auf eine deutlich verbesserte Anbindung der Gewerbegebiete im Entwicklungsraum Rödelheim/Sossenheim an die Bundesautobahnen im Bereich des Nordwestkreuzes Frankfurt hinzuwirken.

Gewerbeflächenentwicklungsprogramm - Massnahmen © Stadtplanungsamt Frankfurt am Main

Aufbauend auf den Erfahrungen aus dem Modellprojekt zur Entwicklung eines nachhaltigen Gewerbegebietes Fechenheim Nord/Seckbach sollen neue Standorte für weitere Standortmanagements evaluiert und sondiert werden. Ebenfalls basierend auf den gesammelten Erfahrungen soll die Entwicklung eines Pilotprojekts „Nullemissions-Gewerbepark" in Frankfurt geprüft werden.

Verkauf oder Verpachtung von Liegenschaften im Eigentum der Stadt Frankfurt und ihrer Eigenbetriebe, die sich in Lagen der Standorttypen Industrie- und Gewerbestandort sowie Häfen und Logistikstandort befinden, sieht die Fortschreibung zukünftig nur in begründeten Ausnahmefällen für ausnahmsweise zulässige Nutzungen im städtischen Interesse vor.
Um den Bedarf an Gewerbeflächen zu decken, soll in Frankfurt mindestens ein neues Gewerbegebiet entwickelt werden. Als einer der möglichen Standorte soll die Eignung des Areals „Nördlich der Züricher Straße“ als Gewerbestandort geprüft werden.

Das Gewerbeflächenentwicklungsprogramm sieht weiterhin die Entwicklung eines einheitlichen Wirtschaftsflächenkonzeptes vor. Zudem plant es die Stärkung der regionalen Kooperation in FrankfurtRheinMain. Schließlich legt es die Einrichtung einer Entwicklungsgesellschaft für den Erwerb, die Entwicklung, die Bewirtschaftung und die Vermarktung von Liegenschaften, Grundstücken oder kompletten Gewerbegebieten fest.


Ansprechpartner/-innen

Herr Thomas Hickmann

Telefon: +49 (0)69 212 34930