An uns werden täglich viele Fragen zum Thema rund um Werbung, unter anderem zu den Rabattsystemen, zur Gemeinnützigkeit der Vereine oder zu Buchungsintervallen gerichtet. Um Ihre Fragen schnell beantworten zu können, haben wir einige Ihrer Fragen und unsere Antworten hier für Sie zusammengestellt.
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Gelten diese Rabatte für Vereine auch für Werbeflächen in U- und S-Bahnstationen?
Die Flächen in U-, S-Bahnen und an Haltestellen für Busse und Straßenbahnen sind in einem eigenen Vertrag zwischen der VGF und DSM gebunden. Die neuen Rabattregelungen können daher leider nicht auf diese Flächen angewendet werden.
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Wie genau werden die einzelnen Rabatte umgesetzt?
Der 10 %-Rabatt wird auf den Allgemeinstellen (Litfaßsäulen mit Kultur- und Veranstaltungswerbung) in Form eines gemeinsamen Veranstaltungskalenders umgesetzt.
Sofern ein Verein daran teilnehmen möchte, kann er seine Veranstaltung auf der Webseite www.stadtverband.de anmelden. Voraussetzung ist eine einmalige vorherige Registrierung und Freigabe des Vereins (auf der Startseite angehängte PDF-Datei "Registrierung").Auf den Schalt- und Verteilerschränken erfolgt die Umsetzung direkt mit einzelnen Vereinen. Hier können interessierte Vereine ihr Interesse per Email an werberechte@stadt-frankfurt.de melden. Erforderlich ist hier zunächst ebenfalls die einmalige Registrierung sowie die Angabe des gewünschten Zeitraums. Bitte beachten Sie dabei nachfolgende Grundsätze:
- Es besteht eine Mindestmenge von 50 Rahmen
- Die technischen Kosten von 3 Euro netto fallen pro Rahmen an, d. h. die technischen Kosten betragen 150 Euro netto (nicht enthalten sind die Druckkosten)
- Der gewünschte Buchungszeitraum muss mindestens 6 Wochen vorher per Email
an werberechte@stadt-frankfurt.de mitgeteilt werden - Die Veranstaltungswerbung wird für die Dauer von 11 Tagen angebracht
- Die Zusammenstellung der Schränke erfolgt über DSM
- Sofern sich mehrere Vereine für den gleichen Zeitraum anmelden gelten die nachfolgenden Grundsätze:
1) Zuteilung nach Eingang, d. h. die Kontingente werden nach Email-Eingang vergeben.
2) Sollten sich für den identischen Zeitraum mehr Vereine bewerben als Kontingente
vorhanden sind, dann erfolgt die Auswahl nach folgenden Grundsätzen: Vereine, die von
dem 100 %-Preisnachlass noch nicht profitiert haben, werden bevorzugt. Sofern dennoch
mehr Anmeldungen als Kontingent vorliegen entscheidet das Los.
Tipp 1: Ein befreundeter Verein möchte im gleichen Zeitraum werben? Dann schließen Sie sich zu einem gemeinsamen Plakat zusammen – das erhöht die Chancen und reduziert die Kosten
Tipp 2: Das 100 %-Preisnachlass Kontingent ist erschöpft? Ihnen steht weiterhin die Möglichkeit zur Verfügung regulär über DSM mit einem Rabatt von 50 % zu buchen.
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Wenn mein Verein von dem 50%igen Preisnachlass Gebrauch machen möchte, kann er dann die Werbeträger auch einzeln buchen?
Die Firma DSM als Eigentümerin der Werbeträger bestimmt eigenständig, wie sie die Werbeträger vergibt. Dazu werden je nach Werbeträgertyp eigene Mengen zusammengestellt, sogenannte Netze. Diese Netze gelten unabhängig davon, ob sich nun ein Verein oder eine Firma dafür interessieren.
Für die Allgemeinstellen gibt es aktuell nur zwei Netze, die Kunden buchen können: zirka 300 Stück und zirka 600 Stück. Etwas anders ist dies bei den Werberahmen auf den Schalt- und Verteilerschränken: diese können in Netzen á 50 Stück gebucht werden. Auch die Standorte selbst sind von der Firma DSM festgelegt. -
Was bedeuten die Buchungsintervalle?
Hierunter versteht man die Zeitspanne, die ein solches Plakat an einer Allgemeinstelle oder einem Schalt- und Verteilerkasten angebracht ist. Je nach Werbeträger können diese Zeitspannen unterschiedlich ausfallen. Der Veranstaltungskalender des Stadtverbandes Frankfurter Vereinsringe e.V. wird für mindestens einen Zeitraum von 4 Wochen angebracht. Buchungen, die Vereine direkt vornehmen, bleiben in der Regel 11 Tage am Werbeträger.
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Was genau spart mein Verein denn durch die neuen Regelungen?
Die genauen Zahlen sind abstrakt nicht zu beziffern, da diese beispielsweise durch den konkreten Standort beeinflusst werden. So liegen die Preise pro Plakat auf einer Litfaßsäule bei 0,81 Euro bis 1,33 Euro pro Tag.
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Welche Voraussetzungen muss mein Verein erfüllen?
Die Regelung setzt voraus, dass es sich um einen gemeinnützigen Frankfurter Verein handelt. Bei der 10 %-Regelung dürfen zudem nur Veranstaltungen in Frankfurt beworben werden. Hier geht es zur Registrierung (auf der Startseite angehängte PDF-Datei).
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Was kann mein Verein machen, wenn er keinen steuerrechtlichen Nachweis über eine Gemeinnützigkeit hat?
Grundsätzlich empfiehlt es sich, dass sich Vereine, die die Voraussetzungen des § 52 Abgabenordnung erfüllen, auch entsprechend vom Finanzamt anerkennen lassen. Sofern sie diese Anerkennung nicht vornehmen lassen möchten, prüft die Stadt anhand Ihrer Vereinssatzung, ob eine Gemeinnützigkeit dennoch vorliegt. Hier geht es zur Registrierung (auf der Startseite angehängte PDF-Datei).
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Meine Organisation ist kein Verein, können wir trotzdem von den Rabatten profitieren?
Dies ist leider nicht möglich.
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Mein Vereinssitz ist nicht Frankfurt, aber wir haben eine starke Verbindung zu Frankfurt. Ist dies ausreichend?
Leider nein. Die Rabattsysteme setzen zwingend den Vereinssitz in Frankfurt voraus.
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Können auf dem Veranstaltungskalender auch Veranstaltungen außerhalb Frankfurts beworben werden?
Leider ist dies nicht möglich. Der Vereinskalender ist nur für Veranstaltungen in Frankfurt nutzbar. Hier kann aber der 50%ige Rabatt auf den Werberahmen auf Schalt- und Verteilerschränke eine Alternative sein.
Ansprechpartner/-innen
Frau Patricia Simon - Erreichbarkeit: donnerstags und freitags
Telefon: +49 (0)69 212 36974