Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Öffentlichkeit wird möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert. Auch die möglichen Planalternativen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Plangebietes in Betracht kommen, werden einbezogen.
Dazu werden die Planungsunterlagen auf unserer Homepage unter Aktuelle Beteiligungen für die Dauer eines Monats veröffentlicht, im Atrium des Planungsdezernates ausgelegt sowie in einer öffentlichen Informationsveranstaltung vorgestellt und diskutiert. Dies findet im Regelfall im Rahmen einer Ortsbeiratssitzung im jeweiligen Ortsbezirk statt. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Meinung, Bedenken und Anregungen per Online-Beteiligungsformular, per E-Mail oder postalisch zum jeweiligen Verfahren oder innerhalb der Veranstaltung zu äußern.
Die Termine zu diesen Veranstaltungen werden im Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main bekannt gemacht und zusätzlich in der Tagespresse und durch Plakatierung veröffentlicht. Außerdem weisen wir in unserem Internetportal auf der Seite Aktuelles ebenfalls auf diese Termine hin.
Die Ergebnisse dieser Beteiligung werden bei der weiteren Bearbeitung des Bebauungsplanentwurfes berücksichtigt. Dazu wird die Veranstaltung protokolliert und zusammen mit den eingegangenen Anregungen durch das Stadtplanungsamt ausgewertet. Die Planung wird daraufhin weiter bearbeitet und aufgrund der Anregungen eventuell auch geändert.
Eine erneute frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung findet in der Regel nicht statt.
Das Verfahren der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ist im § 3 (1) BauGB geregelt.
Frühzeitige Behördenbeteiligung
Durch die frühzeitige Behördenbeteiligung werden die betroffenen Behörden, Nachbarkommunen und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Stadtämter, Stadtbetriebe und städtischen Gesellschaften über die Aufstellung des Bebauungsplans unterrichtet. In diesem Zusammenhang erfolgt die Information über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die Aufforderung zur Stellungnahme, insbesondere zur Äußerung auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung.
Träger öffentlicher Belange sind Behörden und Stellen die Aufgaben und Planungen im öffentlichen Interesse wahrzunehmen haben. Durch die gemeindliche Planung zur Bodennutzung werden sie in ihrem Aufgabenbereich berührt. Zu den Trägern öffentlicher Belange gehören zum Beispiel das Regierungspräsidium Darmstadt, der Regionalverband FrankfurtRheinMain, das Landesamt für Denkmalpflege, die Industrie- und Handelskammern, aber auch Kirchen, Versorgungsunternehmen und die Deutsche Bahn AG.