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Festsetzungen im Bebauungsplan

Beispiel für zeichnerische Festsetzungen, Ausschnitt Bebauungsplan Nr. 841 "Bockenheimer Landstraße / Liebigstraße", © Stadtplanungsamt Frankfurt am Main
Beispiel für textliche Festsetzungen, Ausschnitt Bebauungsplan Nr. 841 "Bockenheimer Landstraße / Liebigstraße", © Stadtplanungsamt Frankfurt am Main

Grundlage für die Regelungsinhalte von Bebauungsplänen sind der § 9 des Baugesetzbuches (BauGB) und die Baunutzungsverordnung (BauNVO). Dabei bestimmt der Festsetzungskatalog des § 9 BauGB bundesrechtlich abschließend, welche Festsetzungen im Bebauungsplan möglich sind.

Im Bebauungsplan können unter anderem grundstücksbezogene Festsetzungen hinsichtlich:

  • Art der baulichen Nutzung,
  • Maß der baulichen Nutzung,
  • Bauweise und überbaubare Grundstücksfläche,
  • Verkehrsflächen,
  • Gemeinbedarfs- und Infrastruktureinrichtungen,
  • Grün- und Freiflächen

getroffen werden.

Zu den Gemeinbedarfsflächen gehören zum Beispiel die Bauflächen für Schulen oder Kindertagesstätten. Die Festsetzungsmöglichkeiten zu Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen regelt die BauNVO.

Die Festsetzungen im Bebauungsplan erfolgen zeichnerisch und / oder textlich. Die zeichnerischen Festsetzungen werden im Wesentlichen durch die Planzeichenverordnung (PlanZV) bestimmt.