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Ben-Gurion-Ring

Bebauungsplanverfahren Nr. 894

Thema:
Städtebaulicher Entwurf, Wohnen
Stadtteil: Abgeschlossen:
2017

Projektbeschreibung

Planungsanlass
Mit der Aufgabe des Verwaltungsstandortes der SEB AG innerhalb des nordöstlichen Ben-Gurion-Rings wurde ein Grundstück im Innenbereich frei. In der Umgebung von bestehender Wohnbebauung, des südlich angrenzenden Versorgungszentrums und weiterer Infrastruktureinrichtungen, bietet sich die Chance ein neues Wohngebiet zu entwickeln.

Planungsgebiet
Das Plangebiet liegt in Frankfurt Nieder-Eschbach innerhalb des Ben-Gurion-Rings. Bei dem Gebiet handelt es sich um eine circa 3,3 Hektar große Fläche, die überplant wird.

Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 894 „Ben-Gurion-Ring“ wird im Norden und Osten durch den Ben-Gurion-Ring begrenzt. Im Westen erfolgt die Abgrenzung durch den Park mit Weiher, im Süden durch das bestehende kleine Zentrum Ben-Gurion-Ring 52-58.

Planungsziele
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll für das Gebiet innerhalb des Ben-Gurion-Rings Planungsrecht für ein Allgemeines Wohngebiet geschaffen werden. Die Wiedernutzung der bisher fast vollständig versiegelten Flächen eines aufgegebenen Verwaltungsstandortes trägt zum schonenden Umgang mit Ressourcen bei. Ziel der Planung ist es, ein durchgrüntes Wohngebiet zu entwickeln, das an bestehende Wohngebiete im Westen, Süden und Osten anknüpft und einen Beitrag zur Entwicklung von Wohnbauland zu leisten.

Planungsverlauf
Das Plangebiet befindet sich innerhalb des derzeit rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 250 vom 21.06.1977 und ist als Kerngebiet mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 1,0 und einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 2,4 festgesetzt. 

Bei dem Plangebiet handelt es sich um eine Fläche der Innenentwicklung mit weniger als 20.000 zulässiger Grundfläche, so dass das Bebauungsplanverfahren nach § 13a (1) Nr. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden kann. 

Der städtebauliche Entwurf sowie die Ziele und Zwecke der Planung wurden im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung am 08.03.2013 im Ortsbeirat 10 vorgestellt und mit den Bürgern erörtert.

Der Bebauungsplanentwurf mit Begründung lag in der Zeit vom 11.03.2015 bis 20.04.2015 öffentlich aus. Parallel erfolgte die Beteiligung der Behörden und Ämter. Der Bebauungsplan ist seit dem 15.03.2016 rechtsverbindlich.