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Art der baulichen Nutzung

Die Art der baulichen Nutzungen bestimmt, in welcher Art ein Grundstück genutzt werden kann und ob zum Beispiel Wohngebäude, Handwerksbetriebe, Tankstellen oder sonstige Vorhaben zulässig sind. Je nach ihrer Zweckbestimmung können verschiedene Baugebietstypen nach § 1 (2) Baunutzungsverordnung (BauNVO) im Bebauungsplan festgesetzt werden: Kleinsiedlungsgebiete (WS), reine Wohngebiete (WR), allgemeine Wohngebiete (WA), besondere Wohngebiete (WB), Dorfgebiete (MD), dörfliche Wohngebiete (MDW), Mischgebiete (MI), urbane Gebiete (MU), Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete(MK), Industriegebiete (GI) und Sondergebiete (SO). Der Bebauungsplan konkretisiert dabei die allgemeinen Baugebietsflächen des Flächennutzungsplans.

Tabellarische Auflistung der Baugebietstypen nach Baunutzungsverordnung

Welche Nutzungsarten in den Baugebietstypen allgemein oder ausnahmsweise zulässig sind, regelt der Bebauungsplan auf der Grundlage der BauNVO in der jeweils zum Zeitpunkt des Aufstellungsverfahrens geltenden aktuellen Fassung.