Am Römerhof / Zum Rebstockbad
Herr Matties Oetzmann
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Projektbeschreibung
Planungsanlass
Die städtische Wohnungsbaugesellschaft ABG Holding strebt an, den an der Straße Am Römerhof befindlichen städtischen Omnibusbetriebshof innerhalb des Stadtgebiets zu verlagern. Sie beabsichtigt damit, den Grundstein für die Konversion des Gewerbegebiets Am Römerhof östlich und westlich der Schmidtstraße zu legen.
Mit der Verlagerung des Busdepots können etwa 50.000 m² Grundfläche entstehen, mit einer neuen, funktionsgemischten Nutzung und wohnbaulichem Schwerpunkt. Auch soll ein Teil der nördlich des Busbetriebshofs gelegenen Fläche (heutige Flüchtlingsunterkunft) in die Quartiersentwicklung einbezogen werden. Die Straße Am Römerhof wird mit ihrem künftig erweiterten Querschnitt ebenfalls in den Geltungsbereich einbezogen.
Planungsgebiet
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Bockenheim unterhalb des Rebstockparks und der dortigen Kleingartenanlagen. Es umfasst den städtischen Busbetriebshof der In-der-City-Bus-GmbH, sowie Teile des Rebstockparks, sowie in westlicher Richtung den künftigen Querschnitt der Straße Am Römerhof bis zur Behelfsabfahrt der BAB 5 im Westen.
Von Osten wird das Plangebiet durch die Straße Zum Rebstockbad und das dortige Messeparkhaus, von Westen durch Gebrauchtwagenhandelsflächen und ein dort verlaufendes Regionalbahngleis, sowie von Süden von einem Damm begrenzt. Von Norden grenzen Gewerbeflächen, Kleingartenanlagen und der Rebstockpark an den Geltungsbereich an.
Das Plangebiet besitzt eine Größe von etwa 12,7 ha.
Im Regionalen Flächennutzungsplan sind die Flächen des heutigen Busbetriebshofs als Fläche für den Gemeinbedarf ausgewiesen. Die Ausläufer des Rebstockparks sind als Grünfläche, Parkanlage dargestellt und mit der Festlegung Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktion überlagert. Sie sind dem GrünGürtel zugeordnet und als Landschaftsschutzgebiet klassifiziert.
Planungsziel
Auf dem Areal des heutigen Busbetriebshofs und der darüber befindlichen Flüchtlingsunterkunft soll ein urbanes und funktionsgemischtes Quartier entstehen. Geplant ist, ein Gebiet mit einer standortgerechten Dichte und einem hohen Wohnanteil zu entwickeln.
Der erste Bauabschnitt des Quartiers Am Römerhof, der mit dem Bebauungsplan Nr. 936 realisiert werden soll, bildet hierbei den Auftakt. Die angestrebte Quartiersentwicklung soll entlang der Straße Am Römerhof stattfinden. Nach Realisierung der Bauabschnitte 1 und 2 werden etwa 2.000 Wohneinheiten in einem kompakt bebauten, funktionsgemischten und lebendigen Stadtquartier bereitstehen.
Schwerpunkt der Quartiersentwicklung ist es, Wohnen zu etablieren. Gleichzeitig ist geplant, im Quartier auch nicht wesentlich störenden Gewerbebetrieben (Dienstleistungs- und Handwerksbetrieben) neue Standorte anzubieten – wenn möglich in hierfür speziell konzipierten Gewerbehöfen. Dies soll der funktionalen Durchmischung und Belebung des neuen Stadtquartiers dienen. Es ist zudem die Grundvoraussetzung, um das ressourcenschonende und nachhaltige Prinzips der "Stadt der kurzen Wege"umzusetzen.
Das städtebauliche Entwurfskonzept sieht vor, das Plangebiet in vier Wohngebiete aufzuteilen. Dazu ist geplant, drei neue Quartiersstraßen anzulegen, die entlang der Nord-Süd-Richtung parallel verlaufen. Neben diesen neuen Quartiersstraßen West, Mitte und Ost ist ergänzend, eine direkt am Quartiersplatz gelegene Grundschule vorgesehen. Oberhalb der "Grünen Mitte" und des dort verlaufenden Fuß- und Radwegs soll sich ein weiteres Wohngebiet anschließen.
Die Quartiersstraße Nord verbindet die Quartiersstraßen West, Mitte und Ost als interne Erschließungsspange. Sie schließt das Quartier zu den an das Plangebiet von Norden angrenzenden Kleingärten ab. Um das Quartier vor unerwünschten Durchgangs- und Parksuchverkehren zu schützen – gerade auch zu den aktiven Messezeiten –, werden die Quartiersstraßen in einem Ringstraßensystem zusammengeführt. Sie werden hiebei jedoch nicht an das bestehende Straßensystem in Ost-West-Richtung angebunden.
Im Plangebiet entstehen zwei Orte von besonderer stadträumlicher Bedeutung für das Quartier und seine Bewohner. Einer dieser Orte – der zentrale Quartiersplatz – entsteht an der Quartiersstraße West, dem Standort der künftigen Grundschule. Der Stadtplatz ist hierbei als Teil des dortigen "Quartierszentrums" konzipiert. Angestrebt ist, in den (erdgeschossigen) Randbereichen des Platzes eine Schule, Supermarkt sowie kleinere Läden, Dienstleistungs- und Gastronomiebetriebe unterzubringen. Der Quartiersplatz wird folglich zum bildungs- und versorgungsstrukturellen Herz des Quartiers. Der andere, für das Quartier bedeutsame Ort ist die "Grüne Mitte" im Osten des Plangebietes. Sie soll als "grünes Schatzkästchen" einen nicht kommerziellen Ort der Erholung, des Spiels und des nachbarschaftlichen Zusammenkommens bilden.
Die Blockrandbebauung flankiert die Straßenräume im Quartier. Sie variiert in ihrer Höhe zwischen fünf und sieben Geschossen. Die höchsten Erhebungen befinden sich dabei bewusst im Bereich der Blockecken. Auf diese Weise werden die an den Einmündungsbereichen liegenden Eckhäuser im städtebaulichen Quartierskontext in besonderer Weise herausgestellt
Zweigeschossige Hofhäuser in den Quartiersblöcken ergänzen das Wohnraumangebot der straßenseitigen Blockränder. Geplant sind weitere, auch individuellere Wohnformen. Dazu zählen (wohngewerbliche) Hauszeilen, Stadtvillen oder Townhouses. Die hierbei entstehenden Wohnhöfe dienen den Nachbarschaften als private Spiel-, Ruhe- und Erholungszonen. Sie sind gleichermaßen soziale Interaktionsräume, die durch die Blockränder einen schützenden Rahmen erhalten. Aber auch wohngewerblich gemischte Höfe gewährleisten eine funktionalen Durchmischung im Quartier und sind städtebaulich erwünscht. Die Begrenzung der Hofhäuser auf zwei Geschosse gewährleistet zudem eine gute und bedarfsgerechte Belichtung und Besonnung der Wohngebäude und der Wohnhöfe. Dies garantiert eine hohe Wohn- und Aufenthaltsqualität. Zugleich verbessert sie die Bedingungen für Bäume und Pflanzen aller Art in den Innenhöfen zu wachsen.
Die im Plangebiet vorgesehene Grundschule liegt zentral zwischen Quartiersplatz und Rebstockpark. Sie ist vierzügig konzipiert und somit für etwa 400 Schülerinnen und Schüler ausgelegt. Ausgeführt werden soll sie als Hybridschule mit wohnbaulicher Ergänzung in den Obergeschossen.
Das Plangebiet verfügt über eine herausragende Grünausstattung durch die benachbarten Kleingärten und den Rebstockpark. Dessen Ausläufer fassen das Quartier grünräumlich ein.
Das Plangebiet ist über die Straße Am Römerhof an die Innenstadt und über den Katharinenkreisel an das umliegende Autobahnnetz angebunden. Aktuell gewährleisten ausschließlich Buslinien die ÖPNV-Anbindung des Plangebietes. Zur Verbesserung der Situation ist angestrebt, die Streckenführung der Stadtbahnlinie U5 in das Plangebiet fortzusetzen. Mit der Linienverlängerung in die Straße Am Römerhof und der Einrichtung zweier Haltestellen – an der Schmidtstraße und dem Gymnasium Römerhof als (vorläufiger) Endhaltestelle – soll das Quartier komfortabel, und zukunftsfähig an das ÖPNV-Netz angeschlossen werden. Bauliche Voraussetzungen hierfür sind die Vergrößerung des Querschnitts der Straße Am Römerhof und der Umbau des Knotenpunkts Europaallee / Am Römerhof / Zum Rebstockbad.
Projektverlauf
Nächste Planungsschritte:
- Herauslösen und zeitliches Vorziehen eines Teilbereiches aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 919 – Am Römerhof – durch den Bebauungsplan Nr. 936
- Im Zuge der späteren Wiederaufnahme des Verfahrens: Reduzierung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 919 um die von dem Bebauungsplan Nr. 936 umfassten Flächen
- Zur Sicherung der städtebaulichen Planungsziele Verbindung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 936 mit Veränderungssperre nach § 14 ff. BauGB
5. Juli 2019:
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in einer Sondersitzung des Ortsbeirats 2 mit
ausführlichen Information über Ziele und Zwecke, Entwurfsfortschritte, das weitere Verfahren und die weiteren Beteiligungsmöglichkeiten zum Bebauungsplan Nr. 919
26. Februar 2019:
- Bekanntgabe der Vorkaufssatzung Nr. 1 im Amtsblatt Nr. 9
31. Januar 2019:
- Bekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses im Amtsblatt Nr. 5
13. Dezember 2018:
- Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 919 – Am Römerhof – durch die Stadtverordnetenversammlung.
- Für Teilbereiche des Geltungsbereichs unter § 3475 Beschluss einer Vorkaufssatzung nach § 25 BauGB (Vorkaufssatzung Nr. 1 – Am Römerhof)
Die besondere Vorkaufssatzung stellt Grundstücksverkäufe innerhalb ihres Geltungsbereichs unter einen Genehmigungsvorbehalt. Sie dient der Stadt somit als Instrument ihre gemeindliche Planungsvorstellung umzusetzen.