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Öffentlichkeitsbeteiligung

Bildsymbol Bebaubarkeit des Grundstücks

Da ein Bebauungsplan auf die Verfügbarkeit, den Wert und die Erscheinung einer Grundstücksfläche erhebliche und langfristige Auswirkungen hat, werden Bebauungspläne nach einem im Baugesetzbuch (§§ 2 bis 13a BauGB) geregelten förmlichen Verfahren aufgestellt. Damit wird sichergestellt, dass bei der Planung alle Belange und Probleme sorgfältig erfasst beziehungsweise erkannt und gerecht abgewogen werden. Hierzu gehört vor allem die umfassende Beteiligung aller Betroffenen sowie der Öffentlichkeit.

Um sich aktiv an der Planung zu beteiligen, bieten sich Ihnen folgende Möglichkeiten:


1. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Bildsymbol Informationsveranstaltung

Die Öffentlichkeit wird möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert. Auch die möglichen Planalternativen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Plangebietes in Betracht kommen, werden einbezogen. Dazu werden die Planungsunterlagen für die Dauer eines Monats auf der Seite Aktuelle Beteiligungen veröffentlicht und im Atrium des Planungsdezernates ausgelegt sowie in einer öffentlichen Informationsveranstaltung vorgestellt und diskutiert. Dies findet im Regelfall im Rahmen einer Ortsbeiratssitzung im jeweiligen Ortsbezirk statt.
Die Ergebnisse dieser Beteiligung werden bei der weiteren Bearbeitung des Bebauungsplanentwurfes berücksichtigt. Dazu wird die Veranstaltung protokolliert und zusammen mit den eingegangenen Anregungen vom Stadtplanungsamt ausgewertet.  Die Planung wird daraufhin weiter bearbeitet und aufgrund der Anregungen eventuell auch geändert. Das Verfahren der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ist im § 3 (1) BauGB geregelt.

Wie können Sie sich informieren?

Auf unsere Homepage weisen wir auf der Seite Aktuelles  sowie auf der Seite Aktuelle Beteiligungen ebenfalls auf diese Termine hin. Hier erhalten Sie vorab auch nähere Informationen zum Bebauungsplanverfahren. Die Termine zu diesen Veranstaltungen werden im Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main bekannt gemacht, durch Plakatierung vor Ort und zudem in der Presse veröffentlicht.


2. Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurf

Bildsymbol Öffentliche Auslegung

In der zweiten Stufe der Beteiligung werden die vom Stadtplanungsamt erarbeiteten Planunterlagen veröffentlicht, in der Regel für einen Monat. Das Verfahren zur Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs ist in § 3 (2) BauGB geregelt.

Wie können Sie sich informieren?

Der Zeitraum der Veröffentlichung wird rechtzeitig im Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main bekannt gegeben. Die Planauskunft des Stadtplanungsamtes steht Ihnen in diesem Zeitraum für Erläuterungen zur Verfügung.
Außerdem werden die Planunterlagen im Atrium des Planungsdezernats öffentlich ausgelegt.
Das Auskunftssystem planAS bietet Ihnen zudem die Möglichkeit, den räumlichen Bezug des Bebauungsplanverfahrens im Stadtgebiet herzustellen und dieses im Zusammenhang zum bereits geltenden Planungsrecht zu betrachten.

Ihre Stellungnahme ist gefragt

Im Rahmen der genannten Beteiligungsfrist haben Sie die Möglichkeit, sich zur Planung zu äußern. Zur Übermittlung Ihrer Stellungnahme stehen Ihnen verschiedene Wege zur Verfügung:

  • per Online-Beteiligungsformular zum jeweiligen Bebauungsplanverfahren direkt auf der Seite Aktuelle Beteiligungen
  • per E-Mail,
  • oder postalisch an die unter Kontakte genannte Adresse.

Bitte geben Sie bei Ihrer Stellungnahme immer Ihren vollständigen Namen und Ihre Adresse an. Nach Erhalt wird Ihnen eine Eingangsbestätigung zugeschickt.
Falls Sie uns Ihre Stellungnahme per Online-Beteiligungsformular, per E-Mail oder postalisch an die unter Kontakt genannte Adresse zusenden, vermerken Sie bitte unbedingt die Bezeichnung beziehungsweise die Nummer des Verfahrens.
Bitte beachten Sie auch, dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können.

Alle eingegangenen Stellungnahmen werden vom Stadtplanungsamt geprüft. Alle Anregungen werden gewichtet, dem bisherigen Planungsergebnis gegenübergestellt und unter Berücksichtigung der anderen privaten und öffentlichen Belange untereinander abgewogen. Daraus können sich Planänderungen ergeben. Gegebenenfalls wird dann die Veröffentlichung wiederholt.

Das Ergebnis der Abwägung wird der Stadtverordnetenversammlung zum endgültigen Beschluss über den Bebauungsplan vorgelegt. Nach Abschluss des Verfahrens teilen wir Ihnen schriftlich mit, inwiefern Ihre Stellungnahme berücksichtigt wurde.