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Westlich Im Fuchsloch

Städtebaulicher Entwurf, Gewerbe, Wohnen

Stadtteil:

Planungsanlass
Das Gewerbegrundstück liegt seit etwa 10 Jahren brach. Trotz aller Bemühungen, sowohl von Seiten der Stadt Frankfurt am Main durch deren Wirtschaftsförderung als auch durch zahlreiche Bank- bzw.  Maklerhäuser, konnte eine Vermietung der vorhandenen Büro- und Lagerflächen am Standort nicht herbeigeführt werden. Bei der derzeitigen Bebauung in ihrer Konstellation aus Logistik- und Büroflächen handelt es sich um eine „Spezial-Immobilie“, deren Vermarktung bzw. Vermietung kurz- bis mittelfristig äußerst unwahrscheinlich ist. 
 
Da im Umfeld des Plangebietes in den vergangenen Jahren eine deutliche Zunahme der Wohnnutzung zu verzeichnen ist, wäre eine intensive Nutzung des Areals mit gewerblicher Nutzung und intensivem LKW-Verkehr ohne Betriebseinschränkung kaum noch möglich. Ein der Betriebsfläche entsprechender Gewerbe- und Logistikbetrieb wäre unter diesen Umständen auf dem Areal nur schwer wirtschaftlich zu betreiben.

Der Bebauungsplan Nr. 862 soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bebauung eines ca. 2,4 ha großen Gewerbegrundstückes mit Wohnnutzung schaffen sowie die Anbindung dieses Gebietes an die angrenzenden Wohn- und Gewerbeflächen sichern. Weiterhin werden die im Norden des Geltungsbereichs gelegenen Gewerbeflächen, die direkt an das zukünftige Wohngebiet angrenzen, zu Gunsten des neu zu schaffenden Wohngebiets in ihren künftigen Nutzungsmöglichkeiten eingeschränkt.

Planungsgebiet
Das Gewerbegrundstück (ehemals Büro-Aktuell) liegt am nordwestlichen Ortsrand von Nieder-Erlenbach zwischen der Straße Im Fuchsloch und der Landesstraße 3008.

Planungsziele
In Anlehnung an die im weiteren Umfeld des Gebiets vorherrschende ortstypische Baustruktur, bestehend aus Doppel-, Reihen- und Einzelhäusern, soll auch in dem für Wohnungsbau vorgesehenen Teil des Planungsgebiets eine kleinteilige Bebauung realisiert werden. Geplant ist eine zweigeschossige Doppel- und Reihenhausstruktur.
Das Maß der baulichen Nutzung wird auf eine Höchstgrenze der Grundflächenzahl von 0,4 festgesetzt. Der städtebauliche Entwurf sieht ca. 82 Doppel- und Reihenhäuser vor. Um die Lärmschutzwerte für ein allgemeines Wohngebiet einzuhalten, wird eine 4 m hohe Lärmschutzwand an der Landesstraße 3008 festgesetzt.
Im Kreuzungspunkt der Mecklenburger Straße und der Straße Im Fuchsloch, der gleichermaßen den Zugang zum Wohngebiet darstellt, soll ein Quartiersplatz entstehen, der durch zwei flankierende Gebäudezeilen sowie eine Pergola räumlich gefasst wird.

Aufgrund des Grundstückszuschnittes und der bereits vorhandenen Erschließungsstruktur, soll die Haupterschließung durch Verlängerung und Verbindung der Kurmarkstraße mit der Mecklenburger Straße erfolgen. Die Nebenerschließungen, die rechtwinklig von der Haupterschließung abzweigen und ringförmig wiederum eine Verbindung zur übergeordneten Erschließung herstellen, sind als Mischverkehrsflächen geplant.

Projektverlauf
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main hat mit Beschluss vom 14.09.2006 (§ 715) den Magistrat beauftragt, eine Wohnbebauung auf dem Gewerbegrundstück zu ermöglichen.

Am 19.06.2007 wurde im Bürgerhaus Nieder-Erlenbach die Öffentlichkeit im Rahmen einer Ortsbeiratssitzung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der geplanten Neubebauung informiert. Am 06.09.2007 erging der Aufstellungsbeschluss (§ 2483) für den Bebauungsplan Nr. 862 durch die Stadtverordnetenversammlung.

Im Frühjahr 2008 wurde die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes mit Begründung durchgeführt. Nachdem am 09.07.2009 der Satzungsbeschluss erging, wurde der  Bebauungsplan Nr. 862 am 06.10.2009 rechtsverbindlich.

Der Abriss der Gewerbebauten konnte bis zum Jahresende 2009 weitgehend abgeschlossen werden. Im Frühjahr 2010 wird mit dem Bau der Erschließungsanlagen begonnen. 

Projektleitung

Frau Christiane Rößner-Koch

Telefon: +49 (0)69 212 36474
Telefax: +49 (0)69 212 40566