Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs und Behördenbeteiligung
Beschluss zur Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs
Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Behörden werden entsprechende Bebauungsplanentwürfe vom Stadtplanungsamt erarbeitet. Ein zunehmendes Gewicht bei der Planaufstellung hat die Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes durch die Umweltprüfung, bei der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Die Ergebnisse dieser Prüfung finden Eingang in die Planung.
Nach Erarbeitung des Bebauungsplanentwurfs mit den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen und der Begründung einschließlich des Umweltberichts, beschließt die Stadtverordnetenversammlung die Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs.
Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs
Auf Grundlage eines Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung erfolgt die Veröffentlichung des ausgearbeiteten Bebauungsplanentwurfes auf der Seite Aktuelle Beteiligungen. Die Veröffentlichung dauert einen Monat und wird vorher im Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main bekannt gegeben. Zusätzlich wird die Infor-mation über die Veröffentlichung an die Tagespresse gegeben.
Während der Veröffentlichung können Stellungnahmen zur Planung abgegeben werden. Sie haben die Möglichkeit diese per Online-Beteiligungsformular, per E-Mail oder postalisch zu senden sowie Ihre Stellungnahme zur Niederschrift in der Verwaltung vorzutragen. Die Planauskunft des Stadtplanungsamtes steht Ihnen in diesem Zeitraum für Erläuterungen zur Verfügung.
Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.
Behördenbeteiligung
Die Behörden (Träger öffentlicher Belange und Fachämter) werden im Regelfall parallel beteiligt. Ihnen werden die Unterlagen digital zur Verfügung gestellt. Im Rahmen der Behördenbeteiligung nehmen die Träger öffentlicher Belange (TÖB) aus ihrer Sicht Stellung zum Bebauungsplanentwurf. Damit soll unter anderem sichergestellt werden, dass die Vielzahl von Gesichtspunkten, die bei der Ausarbeitung des Bebauungsplans nicht ohne weiteres überschaubar sind, Eingang in diesen finden und dass fachgesetzliche Vorgaben eingehalten werden.