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Aufstellungsbeschluss

Ortsübliche Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss im Amtsblatt, Beispiel Bebauungsplan Nummer 919 "Am Römerhof", Amtsblatt Nummer 5, 29.01.2019, © Hauptamt und Stadtmarketing Frankfurt am Main

Der Vorschlag, einen Bebauungsplan aufzustellen, kommt in der Regel aus der Verwaltung (Stadtplanungsamt), der Öffentlichkeit oder dem Bereich der Politik. Die Initiative bei dem speziellen Planungstyp eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes geht gewöhnlich von einem Vorhabenträger (Investor oder Bauherr) aus.

Die Entscheidung für ein Baugebiet wird in aller Regel aus dem Flächennutzungsplan (FNP) abgeleitet. Im Rahmen der FNP-Aufstellung wurden die Baugebiete zumindest grob auf ihre Eignung geprüft.
Zwingend ist der Aufstellungsbeschluss nicht.

Der Aufstellungsbeschluss wird von der Stadtverordnetenversammlung gefasst und im Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main bekannt gemacht. Der Aufstellungsbeschluss benennt die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, stellt das Plangebiet in einer Karte dar und benennt das Plangebiet.