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An der Sandelmühle

Thema:
Städtebaulicher Entwurf, Wohnen, Gewerbe
Stadtteil: Ortbezirk:
8
Gebietsgröße:
7 ha - davon 4,5 ha Neuplanung
Abgeschlossen:
2021

Projektbeschreibung

Planungsanlass
Auf dem Gelände „An der Sandelmühle" wurden gewerbliche Nutzungen aufgegeben. Das brachliegende Grundstück soll zeitnah einer Wiedernutzung zugeführt werden. Aufgrund der attraktiven Lage südlich des Landschaftsschutzgebietes, am Urselbach in der Nähe der Nidda, der vorhandenen Bebauungsstruktur im Umfeld und der bestehenden Verkehrsanbindung an den öffentlichen Personennahverkehr ist dort eine neues Wohngebiet vorgesehen.

Planungsgebiet
Das Gebiet „An der Sandelmühle" liegt im Stadtteil Heddernheim im Norden von Frankfurt. Es umfasst im Wesentlichen das brach gefallene Areal der ehemaligen Firma Vereinigte DEUTA – OTA (VDO) Adolf Schindling AG sowie die Flächen von zwei angrenzenden Gewerbebetrieben. Insgesamt hat die Fläche des Geltungsbereiches des geplanten Bebauungsplanes eine Größe von knapp 7 ha, wobei der Flächenanteil für die geplante Neuausweisung ca. 4,5 ha beträgt. Auf das östliche Firmengelände des verbleibenden Gewerbebetriebes entfallen ca. 2,5 ha.

Planungsziele
Die Wiedernutzung der Fläche trägt zu einer Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme im Außenbereich bei. Ziel des städtebaulichen Konzeptes ist das Angebot unterschiedlicher Wohnformen, um verschiedenen Bevölkerungsgruppen Wohnraum zu bieten. Vorgesehen sind sowohl Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen als auch geförderter Mietwohnungsbau. Durch zusätzlichen Wohnraum kann gleichzeitig ein Beitrag zu der Entlastung des Wohnungsmarktes in Frankfurt geleistet werden.

Im Bereich der Haltestelle „Sandelmühle“ ist Geschosswohnungsbau geplant. Die Fläche zwischen der Haltestelle und den Gebäuden soll als Platz gestaltet werden und als Treffpunkt für die Bewohner des neuen Quartiers sowie der benachbarten Siedlungen dienen. Im rückwärtigen Bereich des Geschosswohnungsbaus sollen Reihenhäuser und Doppelhäuser entstehen können. In dem Gebiet ist ebenfalls eine Fläche für eine Kindertagesstätte vorgesehen, um sowohl den zusätzlichen Bedarf aus dem Neubaugebiet als auch bereits jetzt benötigte Betreuungsplätze in Heddernheim realisieren zu können. Am Urselbach sind dreigeschossige Mehrfamilienhäuser angedacht. Durch die Stellung dieser Gebäude wird eine Öffnung des gesamten Gebietes zum Urselbach möglich. 

Am Urselbach wird der bestehende Grünzug durch eine Aufweitung der Bachaue fortgeführt. Private Gärten und zusätzliche öffentliche Grünflächen tragen zu der Durchgrünung und einer hohen Lebensqualität in dem neuen Wohngebiet bei.

Der östliche Teilbereich des Geltungsbereiches wird wie bisher als eingeschränktes Gewerbegebiet ausgewiesen werden, sodass der vorhandene Gewerbebetrieb nicht beeinträchtigt wird.

Planungsverlauf
Für das brachliegende Areal „An der Sandelmühle“ wurden nach Aufgabe der Nutzung Sanierungsmaßnahmen durchgeführt, die auch eine Folgenutzung der Fläche für Wohnzwecke ermöglichen. Nach Abstimmung dieser möglichen Folgenutzung mit den Eigentümern wurde ein städtebaulicher Entwurf für ein neues Wohnquartier erarbeitet.

Dieser städtebauliche Entwurf sowie die Ziele und Zwecke eines Bebauungsplanes wurden am 16.02.2012 im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Ortsbeirat 8 vorgestellt. Die Planung wurde mit dem Ortsbeirat und interessierten Bürgern diskutiert.

Einen Monat später fand die frühzeitige Beteiligung der Behörden vom 15.03.2012 bis zum 20.04.2012 statt. In diesem Zeitraum hatten die beteiligten Behörden und Ämter die Möglichkeit, Anregungen zu dem städtebaulichen Konzept einzubringen.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main hat am 03.05.2012 (§ 1600) den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Nr. 889 – An der Sandelmühle“ gefasst.

Im Hinblick auf die geplante Nutzung für Wohnzwecke im westlichen Teilbereich des Bebauungsplanes wurde die 4. Änderung des Regionalplan Südhessen/Regionaler Flächennutzungsplan 2010 durchgeführt, und damit die Zielsetzung von gewerblicher Baufläche in Wohnbaufläche geändert (anteilig werden 4,5 ha als Wohnbaufläche und Grünfläche ausgewiesen).

Aufgrund der Anregungen des Ortsbeirates und der Behörden sowie Abstimmungen mit den neuen Flächeneigentümern wurde das städtebauliche Konzept überprüft und in Teilen angepasst. Auf Basis des neuen Konzeptes wurde ein Entwurf für den Bebauungsplan Nr. 889 – "An der Sandelmühle" erarbeitet. Den Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs fasste die Stadtverordnetenversammlung am 17.11.2016 (§ 711).

Der Bebauungsplanentwurf Nr. 889 „An der Sandelmühle“ wurde in der Zeit vom 25.01.2017 bis 27.02.2017 öffentlich ausgelegt und somit die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchgeführt.

Nach Auswertung der während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen wurde Anfang 2018 eine Änderung des Bebauungsplanentwurfs durchgeführt. Wesentlich waren hierbei der geänderte Zuschnitt einiger Baufenster sowie die flächenmäßige Vergrößerung der öffentlichen Grünfläche entlang des Urselbachs.

Parallel zum Bebauungsplanverfahren wurde mit den Grundstückseigentümern ein städtebaulicher Vertrag geschlossen. Gegenstand ist unter anderem die Herstellung der geplanten Kindertagesstätte sowie die Sicherung des geförderten Wohnungsbaus. Ferner wurden verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung des Verkehrsflusses im Umfeld des Bebauungsplangebietes untersucht, erfolgten Abstimmungen zur verträglichen Nachbarschaft des neu geplanten Wohngebietes mit dem benachbarten Gewerbegebiet und wurde das Konzept zur Bewirtschaftung des im Neubaugebiet anfallenden Niederschlagswassers konkretisiert.

Der Bebauungsplan ist mit Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main am 30.03.2021 in Kraft getreten.