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Wohnungsbauförderung

Mainzer Landstraße Jochen Müller © Stadtplanungsamt Stadt Frankfurt am Main

Der Bedarf an bezahlbarem Wohnraum in Frankfurt ist hoch. Deshalb reserviert die Stadt Frankfurt jährlich Mittel im Haushalt, durch die bezahlbare Mietwohnungen entstehen, die zeitgemäßen technischen Anforderungen entsprechen. Diese Wohnungen sind mietpreis- und belegungsgebunden und unterscheiden sich im Wesentlichen hinsichtlich der Einkommensgrenzen, der Einstiegsmiete und der Förderhöhe. Die Laufzeit der Bindungen beträgt generell 30 oder 40 Jahre. Längere Zweckbindungen können vereinbart werden. Es stehen zwei Förderwege mit jeweils mehreren Stufen zur Verfügung:

  • Auf der Grundlage des hessischen Wohnraumförderungsgesetzes (HWoFG) sowie der Richtlinie des Landes Hessen zur sozialen Mietwohnraumförderung werden nach dem „Frankfurter Programm für den Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen: Förderweg 1“ zinslose Baudarlehen und Zuschüsse zur Schaffung von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern für Haushalte mit geringen Einkommen gewährt. 
  • Für den Neubau von Wohnraum für Haushalte mit mittleren Einkommen vergibt die Stadt Frankfurt ebenfalls zinslose Baudarlehen und Zuschüsse nach dem  „Frankfurter Programm für den Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen: Förderweg 2“.

Mit weiteren Programmen fördert die Stadt Frankfurt:

Ansprechpartner/-innen

Frau Ilona Schäfer

Telefon: +49 (0)69 212 36571

Herr Martin Wanka

Telefon: +49 (0)69 212 35386