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Werbung in Frankfurt

Egal ob internationales Unternehmen, Dienstleister vor Ort oder Verein – es gibt vielfältige Anlässe und Möglichkeiten zu werben. Neben Werbung in Printprodukten oder digital sind Werbeschilder am Geschäft, Werbekampagnen auf Werbeträgern und Stadtteilplakate im öffentlichen Raum denkbar. An dieser Stelle möchten wir Ihnen eine kurze Übersicht der Möglichkeiten im Stadtgebiet Frankfurt geben und die zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner vorstellen.

Werbekampagnen im Öffentlichen Raum
Regelmäßig interessieren sich Unternehmen dafür, sich selbst oder ein Produkt über Werbekampagnen bekannter zu machen. Die Stadt Frankfurt hat ihr Recht, auf Flächen der Stadt professionelle Werbeträger zu errichten und zu vermarkten im Rahmen eines europaweiten Konzessionsverfahrens an die Firma Deutsche Städte Medien vergeben. Diese ist berechtigt, Megalights, City-Light-Säulen, City-Light-Poster, Großflächen, Litfaßsäulen, Uhrensäulen, Gewerbehinweisanlagen sowie Din-A-1-Rahmen an Schalt- und Verteilerschränken zu errichten und zu vermarkten.
Sie interessieren sich für Details? Bitte wenden Sie sich direkt an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Firma Deutsche Städte Medien GmbH.

Werbung an der Stätte der Leistung
Jeder kennt diese Werbeform: das Firmenschild am Gebäude bzw. an der Einfahrt. Hierbei handelt es sich um die sogenannte Werbung an der Stätte der Leistung, die auf das Unternehmen, den Dienstleister oder den Gastronom aufmerksam machen soll.
Werbeschilder dieser Art benötigen in der Regel eine Baugenehmigung. Bitte wenden Sie sich hier direkt an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bauaufsicht Frankfurt.

Stadtteilplakatierung
Vereine und politische Einrichtungen können temporär für eine Veranstaltung werben. Für diese Art der Plakatierung ist eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Informationen dazu finden Sie auf der Seite des Amtes für Straßenbau und Erschließung.

Aktionen von Geschäftsanliegern & Kundenstopper
Sie möchten Passanten außerhalb Ihres Geschäftes auf Ihr Angebot aufmerksam machen? Auch hier stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen des Amtes für Straßenbau und Erschließung zur Verfügung.

Promotionaktionen auf öffentlichen Plätzen
Sofern Sie sich für eine Werbeveranstaltung auf öffentlichen Plätzen der Stadt Frankfurt interessieren, stehen hierfür ausgewählte Orte zur Verfügung. Bitte informieren Sie sich unter und wenden sich mit Detailfragen bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Service-Centers Veranstaltungen des Ordnungsamtes.

Flyer
Die Flyerauslage innerhalb von Geschäften oder Cafés unterliegt keiner behördlichen Genehmigungspflicht; hier ist lediglich das Einverständnis des Betreibers erforderlich. Gewerbliche Flyerverteilungen im Öffentlichen Raum durch Dienstleister oder für gewerbliche Angebote sind in Frankfurt nicht gestattet und haben Bußgeldverfahren zur Folge.

Besonderes Angebot für Vereine
Im Rahmen der Ausschreibung ab dem 01.01.2018 hat die Stadt Frankfurt für gemeinnützige Frankfurter Vereine besondere Vergünstigungen erreicht. Ansprechpartnerin ist hier die Stabsstelle Werberechte, Details zu den Möglichkeiten und den Voraussetzungen finden Sie hier.

Was ist nicht erlaubt?

Die Stadt Frankfurt am Main hat ihr Recht, auf Flächen der Stadt professionelle Werbeträger zu errichten und zu vermarkten im Rahmen eines europaweiten Konzessionsverfahrens zum 01.01.2018 neu vergeben. Im Zuge der Neuvergabe wurde durch die Stadt Frankfurt am Main konzeptuell festgelegt, welche Werbeformen künftig im öffentlichen Raum noch zulässig sind. Nicht erlaubt sind beispielsweise mobile Flyerverteilung, gewerbliches Verteilen von Warenproben, mobiles Fundraising, Werbetürme, Gewerbehinweisschilder an Masten (Laternen), Beachflags oder Plakate an Drängelgittern, digitale Werbung, Werbung mit Fahrradanhängern, Werbeanhänger, Werbefahrten, Riesenposter, Megaposter und vergleichbare Werbeformen. Werbung im öffentlichen Straßenraum bedarf grundsätzlich einer Sondernutzungserlaubnis. Verstöße gegen unerlaubte Werbung werden durch die Stadt Frankfurt am Main mit entsprechenden Bußgeldern geahndet.

Noch Fragen? Gerne können Sie sich an die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der oben angegebenen Fachämter wenden.




Ansprechpartner/-innen

Frau Patricia Simon - Erreichbarkeit: donnerstags und freitags

Telefon: +49 (0)69 212 36974