Stadtverordnetenversammlung beschließt Modernisierungsbonus für den Wohnungsbestand
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main hat am 5. Juni 2025 eine Anpassung der Richtlinien zur Förderung der Modernisierung des Wohnungsbestands beschlossen. Mit der Richtlinienänderung wird die Förderung auf das gesamte Stadtgebiet ausgeweitet.
Höhe der förderfähigen Kosten deutlich angehoben
Der städtische Zuschuss erhöht sich zudem von 30 Prozent auf 35 Prozent der förderfähigen Kosten. Darüber hinaus wird die maximale Höhe der förderfähigen Kosten deutlich angehoben. Auch die Antragstellung wird künftig vereinfacht. Die erforderlichen Nachweise für die Energieeffizienz wie Dämmung oder Heiztechnik orientieren sich nun direkt an den Vorgaben der Bundesförderung (KfW und BAFA). Bereits vorhandene Nachweise können in der Regel anerkannt werden.
Zuschüsse für besonders umweltfreundliche Maßnahmen
Ziel des „Frankfurter Modernisierungsbonus“ ist es, die energetische Modernisierung des Frankfurter Gebäudebestandes voranzutreiben. Zusätzlich zur Grundförderung können Eigentümer:innen künftig auch Zuschüsse für besonders umweltfreundliche Maßnahmen beantragen. Damit sollen nachhaltige Investitionen in den Gebäudebestand gezielt unterstützt werden. Für Eigentümer:innen stehen künftig auch Fördermittel für den Anbau von Balkonen, für Aufwertungen im Wohnumfeld sowie für Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit zur Verfügung.
Voraussetzungen für die Förderung
Fördervoraussetzung für energetische Modernisierungen ist eine Energieberatung und die Verbesserung des energetischen Standards. Werden nur einzelne Bauteile energetisch modernisiert oder nur die Heizung ausgetauscht, müssen die Mindestanforderungen aus der Bundesförderung für Einzelmaßnahmen (BEG EM) nachgewiesen werden. Eine Kombination des Modernisierungsbonus mit den Fördermitteln des Bundes (BAFA + KfW) ist möglich.
Die geförderten Wohnungen müssen in der Regel für 30 Jahre als Wohnraum erhalten bleiben. Die Miethöhe nach der Modernisierung ist für diesen Zeitraum durch die ortsübliche Vergleichsmiete begrenzt.
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