Satzungsbeschluss
Abwägung
Nach Abschluss der Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs und Eingang der Stellungnahmen sowohl aus der Bürgerschaft als auch von den beteiligten Trägern öffentlicher Belange erfolgt die Prüfung der Stellungnahmen (Abwägung). Die Bedenken und Vorschläge werden gewichtet, dem bisherigen Planungsergebnis gegenübergestellt und gegeneinander und untereinander abgewogen.
Die Verwaltung prüft, ob sie der Stadtverordnetenversammlung den Vorschlag machen soll, die Stellungnahme zu berücksichtigen (und die Planung entsprechend zu ändern) oder zurückzuweisen.
Wird durch die vorgebrachten Stellungnahmen eine Überarbeitung des Bebauungsplanentwurfs erforderlich, die die Grundzüge der Planung berührt, muss der geänderte Plan erneut veröffentlicht werden.
Alle vom Plan Betroffenen können erneut – allerdings nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen – Stellungnahmen vorbringen. Die Dauer der erneuten Veröffentlichung soll angemessen verkürzt werden.
Werden die Grundzüge der Planung nicht berührt, kann sich die erneute Abstimmung auf die von diesen Änderungen Betroffenen beschränken.
Satzungsbeschluss
Die Stadtverordnetenversammlung entscheidet über die Stellungnahmen (Abwägung) und beschließt den Bebauungsplan als Satzung. Das Prüfergebnis der Abwägung wird denen, die Stellungnahmen vorgebracht haben, mitgeteilt. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main tritt der Bebauungsplan in Kraft (Inkrafttreten).
Falls der Bebauungsplan nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt wurde, muss der Bebauungsplan durch das Regierungspräsidium Darmstadt, die höhere Verwaltungsbehörde, genehmigt werden. Die Erteilung der Genehmigung ist ebenfalls ortsüblich bekannt zu machen.
Der Bebauungsplan wird nunmehr durch die Gemeinde zur Einsicht für jeden bereitgehalten. Über seinen Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Dafür steht Ihnen die Planauskunft des Stadtplanungsamtes im Planungsdezernat zur Verfügung. Zudem bietet Ihnen das digitale Auskunftssystem zum Planungsrecht planAS die Möglichkeit alle rechtsverbindlichen Bebauungspläne mit ihren zugehörigen Dokumenten und Verfahrensdaten aufzurufen und auszudrucken.