Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan Frankfurt/Rhein-Main - Öffentliche Auslegung und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Im Rahmen der Aufstellung des Regionalplans Südhessen und Regionalen Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan für den Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main findet die Offenlage nach dem Raumordnungsgesetz (ROG) und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach dem Baugesetzbuch (BauGB) statt.
Nach § 19 (1) des Gesetzes über die Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main erfolgen öffentliche Bekanntmachungen des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain im Staatsanzeiger für das Land Hessen. Die entsprechende Bekanntmachung wurde am 15. September 2025 im Staatsanzeiger für das Land Hessen (StAnz. Nr. 38/2025, S. 998) veröffentlicht und befindet sich in der Anlage.
Der Entwurf/Vorentwurf 2025 des Regionalplans Südhessen und Regionalen Flächennutzungsplans für den Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main wird in der Zeit vom
29. September bis 28. November 2025
im Internet im Beteiligungsportal des Landes Hessen veröffentlicht.
Zudem wird der Entwurf/Vorentwurf 2025 des Regionalplans Südhessen und Regionalen Flächennutzungsplans für den Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main beim Regierungspräsidium Darmstadt, beim Regionalverband FrankfurtRheinMain sowie den Verwaltungen der kreisfreien Städte und Landkreise öffentlich ausgelegt und kann dort eingesehen werden, so auch bei der
Stadt Frankfurt am Main, Stadtplanungsamt, Atrium,
Kurt-Schumacher-Str. 10, 60311 Frankfurt am Main,
Montag bis Freitag von 8:30 bis 18:00 Uhr.
Stellungnahmen können während der Offenlage/Frühzeitigen Beteiligung und bis zu zwei Wochen nach deren Beendigung, das heißt vom 29. September 2025 bis zum 15. Dezember 2025, über verschiedene Medien beim Regierungspräsidium Darmstadt sowie beim Regionalverband FrankfurtRheinMain, vorrangig über das oben genannte Beteiligungsportal des Landes Hessen, eingereicht werden.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der beiliegenden Bekanntmachung oder finden Sie auf der Homepage des Regionalverbands FrankfurtRheinMain und des Regierungspräsidiums Darmstadt.
