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Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch

Bebauungsplanverfahren Nr. 920

Thema:
Städtebaulicher Entwurf, Wohnen
Stadtteil: Ortbezirk:
15
Gebietsgröße:
3,6 ha
Kontakt:

Herr Michael Theis
Telefon: +49 (0)69 212 44587


Projektbeschreibung

Planungsanlass
Mit der Umwidmung von ehemaligen Gärtnereiflächen als Maßnahme der Innenentwicklung können Wohnbauflächen entwickelt werden. Ziel ist es, unterschiedliche Wohnformen für verschiedene Bevölkerungsgruppen zu ermöglichen. Damit soll dem dringenden Wohnbedarf in der Stadt Frankfurt Rechnung getragen werden.

Planungsgebiet
Das Gebiet liegt im Stadtteil Nieder-Eschbach beidseits der Straße Am Hollerbusch zwischen dem Frankfurter Graben und der Stadtbahntrasse U2/U9. Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine Fläche von circa 3,6 Hektar.

Planungsziel
Innerhalb des Plangebietes waren vormals zwei Gärtnereien angesiedelt. Beide Flächen sollen im Zusammenhang betrachtet und in einem Bebauungsplan zusammengefasst werden.
Mit dem Bebauungsplan sollen die Voraussetzungen für ein Wohngebiet und ergänzende Infrastruktur im sozialen Bereich geschaffen werden. Dies entspricht auch den Absichten der Flächeneigentümer:innen.

Durch die Lage des Plangebietes nahe der Stadtbahn-Haltestelle Nieder-Eschbach ist es gut an den öffentlichen Nahverkehr angebunden.

In überwiegend Mehrfamilienhäusern soll ein breites Angebot für viele Bewohnergruppen geschaffen werden. Mit der Planung soll auch der Baulandbeschluss für die Frankfurter Stadtentwicklung angewendet werden, damit auch in diesem Gebiet geförderter Wohnungsbau sowie gemeinschaftliche Wohnprojekte realisiert werden. Hierzu sind städtebauliche Verträge abzuschließen.

Mit dem neuen Bebauungsplan soll entlang des Frankfurter Grabens in Fortführung des nördlich angrenzenden Gebiets ein neuer Ortsrand ausgebildet werden. Der begrünte Ortsrand soll über ein großzügiges Angebot an Freiräumen mit hoher Aufenthaltsqualität im Plangebiet mit der Stadtbahntrasse verknüpft werden. Georg-Büchner-Straße soll im Bereich des Plangebietes ausgebaut und an den nördlich und südlich angrenzenden Straßenquerschnitt angepasst werden.

Anforderungen, die sich aus dem Klimawandel ergeben, werden bei der Planung genauso berücksichtigt wie die Rückhaltung und Bewirtschaftung von Niederschlagswasser. Für den geplanten Eingriff in Natur und Landschaft sind im städtebaulichen Entwurf Vorschläge zur Eingriffsminimierung zu erarbeiten und im weiteren Verfahren darüber hinaus im Einzelfall Ausgleichsflächen nachzuweisen, soweit die Eingriffe bisher nicht erfolgt sind oder zulässig waren.

Planungsverlauf
Nächste Planungsschritte: Abschluss Städtebaulicher Verträge und Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs des Bebauungsplanentwurfs

Aktuell:

  • Konkretisierung des städtebaulichen Konzeptes
  • Verhandlung über städtebauliche Verträge mit den Grundstückseigentümern unter Berücksichtigung des sogenannten Baulandbeschlusses für die Frankfurter Stadtentwicklung. Gegenstand der vertraglichen Regelungen:
          - Herstellung der notwendigen Erschließungsanlagen
          - Sicherung von gefördertem Wohnungsbau
          - Sicherung von Flächen für gemeinschaftliche und genossenschaftliche Wohnprojekte
          - Herstellung von Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen
  • Erstellung des Rechtsplanentwurfs

14. Dezember 2017: Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 920

Oktober 2017: Vorstellung erster Planungsansätze im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in einer Sitzung des Ortsbeirats