Modernisierungsbonus
Eigentümern von Wohngebäuden werden attraktive Fördermöglichkeiten im "Frankfurter Programm zur Modernisierung des Wohnungsbestandes - Modernisierungsbonus"    angeboten. Gefördert werden beispielsweise Maßnahmen zur  energetischen   Modernisierung, wie das Dämmen der Fassade oder des  Daches, der   Austausch von Fenstern oder die Erneuerung der Heizung.  Aber auch eine   Reihe weiterer Maßnahmen, wie die Ergänzung des  Wohnungsbestandes durch   Um- und Ausbau oder Umwandlungen von Gewerbe  zu Wohnen ist förderfähig.   Die Förderung wird als Zuschuss in Höhe von  35 Prozent der  förderfähigen  Kosten gewährt. Die maximale Höhe der  förderfähigen  Kosten beträgt –  abhängig vom erreichten energetischen  Standard  zwischen 650 Euro und  1.300 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche.  Der  Zuschuss kann darüber hinaus  erhöht werden, wenn z.B. bei   Gesamtmaßnahmen zu mindestens 75 Prozent erneuerbare Energien nach den   Vorgaben der Bundesförderung für die „EE-Klasse“ zum Einsatz kommen,   nachhaltige Dämmstoffe verwendet werden oder eine Lüftungsanlage mit   Wärmerückgewinnung eingebaut wird. Auch ergänzende Maßnahmen zur    Barrierefreiheit, zum Anbau von Balkonen und zur Verbesserung des    Wohnumfelds können zusätzlich gefördert werden. 
Die geförderten Wohnungen müssen in der Regel für 30 Jahre als Wohnraum    erhalten bleiben. Die Miethöhe nach der Modernisierung ist für diesen    Zeitraum durch die ortsübliche Vergleichsmiete begrenzt. 
Fördervoraussetzung für energetische Modernisierungen ist eine    Energieberatung und die Verbesserung des energetischen Standards,  bei   Gesamtmaßnahmen mindestens auf das Niveau „Effizienzhaus 85“ oder bei   erhaltenswerten  Gebäuden auf das Niveau „Effizienzhaus Denkmal“. Werden   nur einzelne  Bauteile energetisch modernisiert oder nur die Heizung   ausgetauscht,  müssen die Mindestanforderungen aus der Bundesförderung   für  Einzelmaßnahmen (BEG EM) nachgewiesen werden. 
Eine Kombination des Modernisierungsbonus mit den Fördermitteln des Bundes (BAFA + KfW) ist möglich.
Wenn keine energetischen Maßnahmen geplant sind, können barrierefreie    Umbauten oder der Anbau von Balkonen auch als Einzelmaßnahmen gefördert    werden. Aber auch einfachere Maßnahmen zur Stadtbildpflege bei    ortsbildprägenden oder erhaltenswerten Gebäuden sowie die Umgestaltung    des Wohnumfelds sind als Einzelmaßnahmen förderfähig.
Nach einer Anfrage über das Kontaktformular (siehe unten) mit   Benennung der betreffenden Liegenschaft und einer kurzen Beschreibung   der geplanten Maßnahmen stellen wir Ihnen gerne die für die Beantragung   der Fördermittel erforderlichen Informationen und Unterlagen per E-Mail   zur Verfügung.
Aufgrund der hohen Nachfrage kann es bei der Bearbeitung zu Verzögerungen kommen. Nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen ist mit einer Bearbeitungszeit von ca. 8 Wochen zu rechnen.
Mit dem Vorhaben darf nicht begonnen werden, bevor die Förderfähigkeit der geplanten Maßnahmen nach Prüfung der vollständigen Antragsunterlagen seitens der Förderstelle bestätigt worden ist.
Ansprechpartner/-innen
Herr Damian Paris
