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Leitlinien städtebauliche Qualitätsanforderungen an Handelsimmobilien

Wohnhaus im Europaviertel mit integriertem Supermarkt und Bäckerei © Stadtplanungsamt Stadt Frankfurt am Main

Die vorgelegten Leitlinien zu städtebaulichen Qualitäten von Handelsimmobilien leisten einen Beitrag, eine Stadt mit hoher Lebensqualität in die Tat umzusetzen. Als Vertiefung der bereits bestehenden allgemeinen Leitlinien zur Qualität im Städtebau wurden die städtischen Zielvorstellungen für Einzelhandelsimmobilien definiert und dargestellt, worauf in der Umsetzung Wert gelegt wird. Die Leitlinien zeigen Best Practice Beispiele in Frankfurt am Main. Diese Beispiele machen deutlich, dass die Umsetzung der Ziele auch machbar ist.

Viele Jahre haben hauptsächlich die Funktion des Einzelhandels und die Kriterien zur Ansiedelung von Einzelhandelbetrieben im Vordergrund gestanden, während die städtebauliche Integration der Handelsbauten in das Umfeld eine untergeordnete Rolle gespielt haben. Im Lebensmitteleinzelhandel sind Pkw-orientierte Standorte mit großen Parkplätzen und eingeschossigen Gebäuden entstanden. Diese großflächig angelegten Standorte mit einhergehenden gestalterischen Defiziten stehen nunmehr aktuellen Herausforderungen gegenüber: Flächenknappheit und dem daraus folgenden Gebot einer effektiven Nutzung der Flächen, Steigerung der Attraktivität der gebauten Stadt und ebenso Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel.

Mittlerweise besteht zwischen Einzelhandelsunternehmen und Stadtplanung zunehmend Einigkeit über den hohen Stellenwert städtebaulicher Qualitäten im Bereich der Handelsimmobilien. Attraktive gemischt genutzte Geschäftshäuser tragen zur Lebendigkeit der Stadt bei und lassen ansprechende Stadträume entstehen. Sie erhöhen die Nutzerfrequenz sowie die Aufenthaltsqualität und kommen damit auch den Einzelhandelsunternehmen wieder zugute. Einzelhandel und Stadt können sich damit gegenseitig in ihrer Attraktivität und Funktionalität stärken.


Ansprechpartner/-innen

Frau Jacqueline Botur

Telefon: +49 (0)69 212 35088