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Frankfurt Nordwest - Neuer Stadtteil der Quartiere

Thema:
Vorbereitende Untersuchungen
Stadtteil: Ortbezirk:
7, 8
Gebietsgröße:
Untersuchungsgebiet 550 ha, Bruttobauland ca. 90 ha
Kontakt:

Herr Antonius Schulze Mönking
Telefon: +49 (0)69 212 36107

Frau Sabine Guttmann
Telefon: +49 (0)69 212 34351


Projektbeschreibung

 

Darum geht es – der Prozess kompakt

Frankfurt braucht dringend weiteren Wohnraum: neue Quartiere für die Menschen, mit neuen Arbeitsplätzen, lebendigen Plätzen und ruhigen Grünflächen zum Erholen.

Im Dezember 2017 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main deshalb beschlossen, zu prüfen, ob im Frankfurter Nordwesten die Voraussetzungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gegeben sind. Im Untersuchungsgebiet müssen hierfür unter anderem rechtliche, städtebauliche und ökologische Aspekte beleuchtet werden. Diese sogenannten vorbereitenden Untersuchungen werden derzeit durchgeführt.

Die ersten Entwürfe, die zeigen, wie die neuen Quartiere aussehen könnten, wurden im Laufe des Jahres 2020 entwickelt. Als Ergebnis wurde der Beitrag „Quartiere im Kreislauf" von den Büros cityförster architecture und urbanism und urbanegestalt zur weiteren Bearbeitung empfohlen.

Voraussichtlich 2024 wird die Stadtverordnetenversammlung den Bericht zu den vorbereitenden Untersuchungen erhalten. Mit dem Bericht wird auch der Vorschlag des Magistrats für eine Entwicklungssatzung und für die Abgrenzung des Entwicklungsgebiets in den Beschlussgang gegeben.




Mehr Informationen

Für den schnellen Überblick:

Frankfurt Nordwest - Neuer Stadtteil der Quartiere, © Stadtplanungsamt Stadt Frankfurt am Main


Update aus dem Stadtplanungsamt – März 2023

 


Weitere Videos


Weitere Informationen erhalten Sie in den Sonderausgaben des Magazins „IM DIALOG - Neuer Stadtteil der Quartiere". In der Sonderausgabe 1, Sonderausgabe 2 und  Sonderausgabe 3 erfahren Sie alles über das Verfahren und die Akteure. Es berichtet über Untersuchungen, Veranstaltungen und liefert Hintergrundwissen. Mehr zum Stand der vorbereitenden Untersuchung erhalten Sie im dazu veröffentlichten Flyer von April 2023.


Neue Wohnquartiere in Frankfurt

Ausgangslage
Frankfurt wächst stetig. Der Wohnungsmarkt ist dauerhaft von Engpässen geprägt und Prognosen gehen davon aus, dass bis zum Jahr 2030 rund 68.000 zusätzliche Wohnungen gebraucht werden, einschließlich derer, die jetzt schon fehlen. Die Menschen suchen Wohnraum in allen Preisklassen, insbesondere wird jedoch bezahlbarer Wohnraum benötigt. Viele Menschen können sich jetzt schon keine Wohnung mehr in Frankfurt leisten – und der Mangel treibt die Mietpreise weiter nach oben.

Um dem Wohnungsmangel zu begegnen, entschied die Stadt Konversionsflächen, wie ehemals militärisch genutzten Flächen oder Bahnflächen, in Wohnquartiere umzuwandeln. Gleichzeitig wurde und wird innerhalb der Stadt nachverdichtet: Lücken werden bebaut und Gebäude aufgestockt. Doch dieser Innenentwicklung sind Grenzen gesetzt, zumal die Fläche Frankfurts begrenzt ist und wichtige Grünflächen, wie beispielsweise der Frankfurter GrünGürtel, unangetastet bleiben. Die Potenziale aus Konversion und Nachverdichtung reichen also nicht aus, um genügend Wohnraum für alle Menschen zu schaffen. Große Neubaugebiete, wie der Riedberg und das Europaviertel, sind fast fertiggestellt.

Idee von Frankfurt Nordwest
Im Nordwesten Frankfurts könnten im Anschluss an die Nordweststadt und Praunheim mehrere Stadtquartiere entstehen. So würde die Stadt Frankfurt der steigenden Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum mittel- bis langfristig begegnen. Auch nachfolgende Generationen hätten die Chance, in Frankfurt zu leben.

Beschluss zu den vorbereitenden Untersuchungen
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main hat im Dezember 2017 beschlossen, prüfen zu lassen, ob in dem Bereich „Frankfurt Nordwest" die Voraussetzungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme (§§ 165 ff. Baugesetzbuch) gegeben sind. In den vorbereitenden Untersuchungen wird die Machbarkeit und die Wirtschaftlichkeit des Projekts geprüft.  Dies wird einige Zeit in Anspruch nehmen, doch die aufwändigen Untersuchungen werden den politischen Verantwortlichen am Ende des langen Prozesses die Grundlagen für die Entscheidung liefern, ob eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme kommen soll – und wenn ja, in welchem Umfang.

Planung neuen Lebensraums
Sollten die Untersuchungen ergeben, dass alle Rahmenbedingungen erfüllt sind, könnten im Untersuchungsgebiet nach derzeitigem Stand der Planung bis zu 6.800 Wohnungen für rund 17.000 Menschen sowie Raum für bis zu 5.300 Beschäftigte entstehen. Beim Bau würden dann auch Bauherrengruppen und Genossenschaften berücksichtigt, um ein vielfältiges Angebot an Wohnformen zu schaffen. Parks, Plätze, Schulen, Kindertagesstätten, Läden, Sport- und Freizeiteinrichtungen machen lebenswerte Quartiere aus. Hauptziel ist es, für Menschen unterschiedlichen Alters und in verschiedenen Lebenssituationen eine neue Heimat zu schaffen – auch für Gering- und Normalverdiener. Auch neue Arbeitsplätze würden in den Quartieren entstehen. So soll laut Beschluss der Stadtverordnetenversammlung geprüft werden, inwieweit im geplanten Gewerbegebiet „Nördlich Heerstraße" Wohnen integriert werden kann.



Lage

Rot markiert: das Untersuchungsgebiet in Nordwesten Frankfurts, © Stadtplanungsamt Stadt Frankfurt am Main

Im Frankfurter Nordwesten gibt es ein großes Gebiet, das mit relativ geringem Aufwand an das bereits vorhandene öffentliche Nahverkehrsnetz angeschlossen werden kann. Das würde in den neuen Quartieren eine ebenso umweltfreundliche wie leistungsfähige Mobilität ermöglichen.



Untersuchungsgebiet

Luftbild 2016 mit den Grenzen des Gebietes der vorbereitenden Untersuchungen, © Stadtplanungsamt Stadt Frankfurt am Main, Luftbild: Stadtvermessungsamt Stadt Frankfurt am Main

Das Untersuchungsgebiet liegt im äußersten Nordwesten der Frankfurter Gemarkung und grenzt somit nicht nur an Frankfurter Stadtteile, sondern liegt auch in unmittelbarer Nähe von Oberursel, Steinbach und Eschborn. Innerhalb des Untersuchungsgebiets – an seinem östlichen Rand – liegen Straßen und Häuser von Niederursel, der Nordweststadt und Praunheim. Das Praunheimer Gewerbegebiet liegt gänzlich innerhalb des Untersuchungsbereichs.

Diese Fläche, die dahingehend untersucht wird, ob sie für eine Entwicklung in Frage kommt, ist insgesamt 550 Hektar groß. Wird gebaut, so umfasst das sogenannte Bruttobauland, das sind Baugrundstücke, Schulen, Kindertagesstätten und andere soziale Einrichtungen sowie wohnungsnahe Grünflächen, zirka 90 Hektar. Die für die Stadtquartiere benötigten Flächen sind also wesentlich kleiner als das Untersuchungsgebiet.

Prägendes Element des Untersuchungsgebiets ist die Bundesautobahn A 5. Diese teilt das Gebiet in einen westlichen und einen östlichen Teil. Im Norden streift mit der Rosa-Luxemburg-Straße eine wichtige West-Ost-Verbindung das Gebiet.



Herausforderungen

Das Untersuchungsgebiet Frankfurt Nordwest hält viele Herausforderungen bereit, die bei der Konzepterstellung für ein neues Wohnquartier berücksichtigt werden müssen. Die wichtigsten Herausforderungen stellen wir hier vor.

Zu allen Themen wurden von der Stadt Frankfurt Gutachten erstellt, Untersuchungen durchgeführt und die Machbarkeit geprüft. Eine kurze Zusammenfassung der Ergebnisse der Gutachten finden Sie unter den Downloads.

Klima und Kaltluft
Das Untersuchungsgebiet ist heute zum großen Teil ein Kaltluftentstehungsgebiet. Wie ist die aktuelle Situation und was würde eine Bebauung für das Entstehen der Kaltluft bedeuten, wie würde diese dann transportiert und was würde sich bei der Belüftung der angrenzenden Stadtteile ändern? Und vor allem: Mit welchen gestalterischen oder technischen Mitteln wäre dem zu begegnen?

Natur und Wasser

Die Bachauen von Urselbach und Steinbach sind nicht nur ökologisch wertvoll und wichtig für die Naherholung, sie erfüllen auch wichtige Funktionen für den Hochwasserschutz. Es ist wichtig, die Bachtäler so zu gestalten, dass sie gleichzeitig als Rückhaltefläche für Hochwasser und als Naherholungsraum für die neuen Stadtquartiere und die Nachbarkommunen dienen. Zusätzlich dürfen bei einer Planung die streng geschützten Tier- und Pflanzenarten nicht vergessen werden, die hier leben.

Stromtrassen
In dem Untersuchungsgebiet liegen mehrere Stromtrassen. Das sind Strecken, auf der eine oder mehrere Hochspannungsleitungen verlaufen. Da diese für die überregionale Stromversorgung bedeutend sind, müssen sie grundsätzlich erhalten werden. Welche Spielräume bestehen, diese Trassen zu verlagern oder neu zu organisieren?

Mobilität

Bis zu 17.000 Einwohnerinnen und Einwohner und viele zusätzliche Arbeitsplätze bedeuten mehr Verkehrsvolumen. Dieses muss so gestaltet werden, dass die angrenzenden Stadt- und Ortsteile nicht zusätzlich belastet werden. Damit die Menschen gut und schnell von A nach B kommen, muss der öffentliche Nahverkehr von Beginn an einen hohen Stellenwert haben. Das Untersuchungsgebiet zeichnet sich gegenüber anderen unbebauten Flächen dadurch aus, dass es an bereits vorhandene öffentliche U- und S-Bahnlinien angrenzt, die sich gut erweitern ließen. Zusätzlich müssen neue Quartiere, aber auch ein gut ausgebautes und mit umliegenden Gemeinden vernetztes Fuß- und Radwegenetz erhalten.

Autobahn und Lärm
Die Bundesautobahn A 5 liegt mitten im Untersuchungsgebiet. Es sind Lärmkonzepte zu entwickeln, wie mit den Emissionen von der Autobahn umgegangen werden soll. Dabei wurde der achtspurige Ausbau der A 5 schon berücksichtigt. Eine weitere Herausforderung ist, dass die A 5 eine trennende Wirkung hat.


 


Vorbereitende Untersuchungen

Eine besondere Möglichkeit für Städte und Gemeinden, große Entwicklungsvorhaben umzusetzen, ist das Instrument der „Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme" gemäß §§ 165 ff. Baugesetzbuch (BauGB). Vor der Festlegung des Entwicklungsbereichs durch eine Entwicklungssatzung muss die Gemeinde sogenannte Vorbereitende Untersuchungen" durchführen, um nachzuweisen, dass die Kriterien erfüllt sind, die eine Entwicklungsmaßnahme rechtfertigen (§ 165 Absatz 4 BauGB).

Das Ergebnis der vorbereitenden Untersuchungen dient als fachliche Entscheidungsgrundlage für die Machbarkeit der neuen Quartiere. Erst mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung über die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme und den Erlass einer Entwicklungssatzung wird das Ergebnis der vorbereitenden Untersuchungen bindend. Bis dahin ist der Prozess ergebnisoffen.

Das Stadtplanungsamt ist damit beauftragt, für das Gebiet diese vorbereitenden Untersuchungen durchzuführen. Das bedeutet: In einem langen Prozess prüfen sie, ob die städtebauliche Entwicklung an dieser Stelle machbar ist und ob alle rechtlichen Voraussetzungen und fachlichen Kriterien, die den Einsatz des Instruments „städtebauliche Entwicklungsmaßnahme" rechtfertigen, erfüllt sind. Dafür holte es die nötigen fachlichen Gutachten ein. Eine Zusammenfassung der Ergebnisse der Gutachten finden Sie unter den Downloads.

Durch die vorbereitenden Untersuchungen sollen verschiedene Fragen beantwortet werden: welche Flächen eignen sich für eine Bebauung und welche nicht? Wie hoch ist die Bereitschaft der Eigentümer der Grundstücke im Untersuchungsgebiet bei der Entwicklung der neuen Quartiere mitzuwirken? Welche Kosten kommen auf die Stadt bei der Entwicklung zu? Und wie könnte neuer Wohn- und Lebensraum im Untersuchungsgebiet aussehen und funktionieren?

Wettbewerb
Diese Frage wurde im Rahmen einer „Mehrfachbeauftragung“ beantwortet. Sieben Planungsteams waren damit beauftragt, jeweils städtebauliche Ideen zu entwickeln, die möglichst alle Rahmenbedingungen berücksichtigten. Die erarbeiteten Studien zeigen, welche unterschiedlichen Ansätze und Lösungen es gibt und welche Auswirkungen diese haben. Am 11. November 2020 wurden die Ergebnisse wurden einer Fachjury zur abschließenden Bewertung vorgelegt. Die Jury empfahl den Beitrag „Quartiere im Kreislauf" des Planungsteams cityförster architecture + urbanism (Hannover) mit urbanegestalt (Köln) zur weiteren Bearbeitung in den vorbereitenden Untersuchungen.

Konzept „Quartiere im Kreislauf”

Das Konzept entwirft unter dem Stichwort „Quartiere im Kreislauf“ vier neue Viertel: die Neu-Weststadt, das Produktive Praunheim, das Lachgraben Quartier und Steinbach Ost. Die vier Quartiere sind durch ein dichtes Fuß- und Radwegenetz miteinander verknüpft, wobei die Autobahn mit einer Landschaftsbrücke und zwei Unterführungen gequert wird. Verkehrlich an den ÖPNV angebunden werden die Viertel zudem durch zwei Schienenstrecken, die Regionaltangente West und die verlängerte U-Bahnlinie 7.
Ein fünftes Element ergänzt die Quartiere – die „Koproduktive Landschaft". Hierfür wird der Freiraum im Nordwesten des Gebiets von Bebauung freigehalten. Dort soll eine umgestaltete, neue Landschaft entstehen, in der auf vielfältige Art und Weise gemeinsam Land bewirtschaftet und das Miteinander von Quartier und Landschaftsraum, Ökologie ,Produktion und Erholung erprobt werden kann.

Dem Entwurf liegen vielfältige Vorstellungen von zukunftsfähigen Quartieren zugrunde. So soll die Wasserwirtschaft im Sinne einer „Schwammstadt" eine wichtige Rolle spielen. Zentrale Hubs in den Quartiersmitten sollen zugleich als Wärmekraftwerk, Mobilitätszentrale und Nachbarschaftstreffs dienen. Großzügige Parkanlagen entlang der Talsenken und Bachläufe sorgen zusammen mit Grünflächen innerhalb der Quartiere für gute Durchlüftung und vielgestaltige Erholungsräume im Grünen.

Hier finden Sie den Erläuterungsbericht sowie Studien zu Stadt und Landschaft.

Auf der Basis des Konzepts „Quartiere im Kreislauf“ wurden die gutachterlichen Grundlagen teilweise aktualisiert und weitere Gutachten beauftragt. Eine kurze Zusammenfassung dieser Ergebnisse der Gutachten finden Sie unter den Downloads.

Rahmenplan, © cityförster architecture + urbanism (Hannover) mit Urbane Gestalt (Köln)

Rahmenkonzept
Das 2020 erarbeitete städtebauliche Konzept der Büros cityförster architecture + urbanism mit urbanegestalt wurde im nächsten Schritt in ein Rahmenkonzept überführt.

Behördenbeteiligung

Ende 2021 führte das Stadtplanungsamt eine Beteiligung der Behörden und anderer Träger öffentlicher Belange durch. Das sind Fachbehörden und andere Organisationen, die das Projekt auf die Einhaltung ihrer jeweiligen öffentlichen Belange prüfen und kommentieren, zum Beispiel zum Thema Grundwasserschutz, Verkehr oder Landwirtschaft. Deren Anmerkungen wurden in 2022 in den Rahmenplan und den Zwischenbericht zu den vorbereitenden Untersuchungen eingearbeitet.

Variante Ost
Die Variante Ost sieht anders als die Ursprungsidee nur noch drei neue Quartiere vor. Diese liegen allesamt östlich der Autobahn. Nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zum Zwischenbericht der vorbereitenden Untersuchungen wurde das Quartier Steinbach Ost aus dem Konzept herausgenommen. Die „Koproduktive Landschaft“ westlich der Autobahn ist weiterhin Teil des Konzepts, sie wurde um Flächen für den Arten- und Umweltschutz ergänzt. Zudem sind noch Sportanlagen sowie weitere Schulstandorte neu aufgenommen worden, um den Stadtteil ausreichend zu versorgen. Diese Variante wird derzeit mit der Region und der Regionalversammlung Südhessen im Rahmen eines regionalplanerischen Zielabweichungsverfahrens erörtert.

Zwischenbericht

Im November 2022 wurde ein Zwischenbericht zu den bisherigen Ergebnissen der vorbereitenden Untersuchungen zusammen mit der verkleinerten Variante Ost an den Magistrat weitergegeben, auf dessen Basis ein regionales Zielabweichungsverfahren beim Regierungspräsidium gestartet werden soll. Erst nach diesem regionalplanerischen Verfahren können die vorbereitenden Untersuchungen gänzlich abgeschlossen werden. Der Zwischenbericht wurde mit der Magistratsvorlage M 181 den Stadtverordneten zur Beschlussfassung weitergegeben.

Regionale Beteiligung

Die Variante Ost wird derzeit mit der Region und der Regionalversammlung Südhessen im Rahmen eines Zielabweichungsverfahrens (ZAV) erörtert. Der Abweichungsantrag vom 14. März 2023 umfasst Flächen in einer Größenordnung von 132 Hektar und beinhaltet neben den geplanten Bauflächen auch Grün-, Sport- und ökologische Aufwertungsflächen. Hinzu kommen Abweichungen von textlichen Zielfestlegungen des RPS/RegFNP 2010. Erst wenn die Regionalversammlung über das Zielabweichungsverfahren entschieden hat, kann die Stadt Frankfurt die vorbereitende Untersuchung zum Abschluss bringen. Dann erst kann eine Entwicklungssatzung zum Neuen Stadtteil der Quartiere von den Stadtverordneten beschlossen werden.

Endbericht

Das Ergebnis der vorbereitenden Untersuchungen stellt das Stadtplanungsamt nach Abschluss des ZAV in einem Endbericht für die Stadtverordneten zusammen.

Weiteres Vorgehen

Den geplanten Verlauf zum weiteren Vorgehen können Sie der Infografik entnehmen.


Consilium

Ein Beratungsgremium, das sogenannte Consilium, begleitet die vorbereitenden Untersuchungen zu den neuen Quartieren fachlich. Es setzt sich mit Fragen zur Stadtentwicklung, zur Architektur und Freiraumplanung auseinander und macht Vorschläge für das Beteiligungsverfahren, die Entwurfsphase und für den gesamten Prozess.

Das Consilium besteht aus acht Fachexpertinnen und Fachexperten aus dem deutschsprachigen Raum, die hier ihre Erfahrung einbringen. Sie vertreten unterschiedliche Disziplinen wie Stadt- und Raumplanung, Ökologie und Landschaftsplanung, Organisations- und Verfahrensoptimierung, Wirtschaft und Sozialwissenschaften, die bei der Entwicklung neuer Quartiere wichtig sind.

Die acht berufenen Mitglieder des Consilium sind:

  • Uli Hellweg (Vorsitzender des Consiliums, Stadtplaner, Planungs- und Consultingbüro HELLWEG URBAN CONCEPT, ehemaliger Geschäftsführer der IBA Hamburg, ehem. Planungsdezernent in Kassel),
  • Burkhard Horn (Verkehrsplaner, Berater an der Schnittstelle Verkehrspolitik/Verkehrsplanung, ehemaliger Leiter Verkehr beim Berliner Senat),
  • Hilmar von Lojewski (Stadt- und Raumplaner, Beigeordneter des Deutschen Städtetages für Stadtentwicklung, Wohnen, Bauen und Verkehr; ehemaliger Leiter Städtebau und Bauverwaltung beim Berliner Senat),
  • Thomas Madreiter (Stadt- und Raumplaner, Planungsdirektor der Stadt Wien),
  • Gabriele Nießen (Raumplanerin, Planerin bei AS&P, Stadtbaurätin der Stadt Oldenburg, Baubürgermeisterin der Stadt Ludwigsburg, Staatsrätin der Freien Hansestadt Bremen im Ressort für Klima, Umwelt, Mobilität und Stadtentwicklung)
  • Prof. Antje Stokman (Landschaftsarchitektin, Professorin für “Architektur und Landschaft” an der HafenCity Universität Hamburg),
  • Prof. Dr. Silke Weidner (Vorsitzende des Consiliums, Stadt- und Raumplanerin, Professorin im Fachgebiet Stadtmanagement an der BTU Cottbus),
  • Oliver Weigel (Stadt- und Wirtschaftsgeograph, Leiter des Referats „Grundsatzangelegenheiten der Stadtentwicklung, BBSR“ im Bundesamt für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit). 

     


Die Einrichtung des Consiliums geht auf den Stadtverordnetenbeschluss von 2017 zurück. Die Hinweise des Consiliums sollen auch mit Vertretern der Nachbarkommunen und der Ortsbeiräte 7 und 8 erörtert werden. Es sind pro Jahr mindestens zwei Sitzungen vorgesehen.

Hier finden Sie den Zwischenbericht des Consiliums an den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau sowie einen Beitrag von Uli Hellweg, als Vorsitzender des Consiliums.



Beteiligung der Öffentlichkeit

Ihre Meinung ist gefragt!
Während des gesamten Prozesses führen wir mit Bürgerinnen und Bürgern, Organisationen und Initiativen einen Dialog auf Augenhöhe. Sie werden eingebunden und finden mit Ihren Erfahrungen, Meinungen und Vorstellungen Gehör. Auch Ihr lokales und weiteres fachliches Wissen ist gefragt!

Viele unterschiedliche Möglichkeiten, sich zu informieren und zu beteiligen, laden zum Mitmachen ein – analog und digital. Dabei bleiben wir immer transparent: Wir informieren Sie kontinuierlich über den aktuellen Stand und erklären komplizierte Themen so, dass jeder sie verstehen kann.

Sie können sich während des gesamten Prozesses beteiligen. Entscheiden sich die Stadtverordneten dafür, das Untersuchungsgebiet zu bebauen, dann wird es auch in den folgenden Jahren viele neue Gelegenheiten für Sie geben, sich aktiv in den Prozess einzubringen. 


  • Informationsveranstaltung am 28.11.2019: Impressionen, © Stadtplanungsamt Stadt Frankfurt am Main
  • Informationsveranstaltung am 28.11.2019: Impressionen, © Stadtplanungsamt Stadt Frankfurt am Main
  • Informationsveranstaltung am 28.11.2019: Impressionen, © Stadtplanungsamt Stadt Frankfurt am Main
  • Informationsveranstaltung am 28.11.2019: Impressionen, © Stadtplanungsamt Stadt Frankfurt am Main
  • Informationsveranstaltung am 28.11.2019: Impressionen, © Stadtplanungsamt Stadt Frankfurt am Main
  • Informationsveranstaltung am 28.11.2019: Impressionen, © Stadtplanungsamt Stadt Frankfurt am Main
  • Informationsveranstaltung am 28.11.2019: Impressionen, © Stadtplanungsamt Stadt Frankfurt am Main
  • Bürgerdialog I: Impressionen © Stadtplanungsamt Stadt Frankfurt am Main
  • Bürgerdialog I: Impressionen © Stadtplanungsamt Stadt Frankfurt am Main
  • Bürgerdialog I: Impressionen © Stadtplanungsamt Stadt Frankfurt am Main
  • Bürgerdialog I: Impressionen © Stadtplanungsamt Stadt Frankfurt am Main
  • Bürgerdialog I: Impressionen © Stadtplanungsamt Stadt Frankfurt am Main
  • Bürgerdialog I: Impressionen © Stadtplanungsamt Stadt Frankfurt am Main
  • Bürgerdialog I: Impressionen © Stadtplanungsamt Stadt Frankfurt am Main
  • Bürgerdialog I: Impressionen © Stadtplanungsamt Stadt Frankfurt am Main
  • Bürgerdialog I: Impressionen © Stadtplanungsamt Stadt Frankfurt am Main
  • Bürgerdialog I: Impressionen © Stadtplanungsamt Stadt Frankfurt am Main
  • Bürgerdialog I: Impressionen © Stadtplanungsamt Stadt Frankfurt am Main

Erste Bürgerbeteiligungsformate

Bürgerdialog III online im November sowie live am 7.11.2020
Im Bürgerdialog III präsentierten die Planungsbüros ihre Endergebnisse aus dem Entwurfsprozess. Es war Feedback der Bürgerinnen und Bürger auf „Frankfurt Fragt Mich“ sowie beim digitalen Live-Bürgerdialog gefragt, welches an die Jury weitergegeben wurde. Eine ausführliche Dokumentation finden Sie hier.

Bürgerdialog II vom 13.05. - 03.06.2020 sowie vom 03.08. - 23.08.2020
Beim Bürgerdialog II waren erstmals die Konzeptstudien der Planungsbüros zu sehen. Es konnte überprüft werden, was die Planungsteams aus den Anregungen gemacht hatten und dies kommentiert werden. Auch diese Ergebnisse wurden an die Planungsbüros weitergegeben, die im Anschluss ihre Entwürfe nochmals überarbeiten. Der Bürgerdialog II wurde aufgrund der Pandemiesituation vor allem Online durchgeführt. Dafür wurden zwei Dialogrunden über die Online Plattform Frankfurt Fragt Mich (www.ffm.de/nordwest) und eine Ausstellung im Foyer des Stadtplanungsamts durchgeführt.

Bürgerdialog I am 15.02.2020
Im Bürgerdialog I entwickelten die Teilnehmenden in Workshops Visionen und Ziele für Konzeptstudien. Diese Anregungen wurden den Planungsteams über den Auslobungstext mitgegeben. Eine ausführliche Dokumentation finden sie hier.

Informationsveranstaltung am 28.11.2019
Eine Fülle an Fakten kam am 28. November 2019 auf den Tisch: In einer Informationsveranstaltung stellte das Prozessteam das Verfahren vor und lieferte Hintergründe und Informationen zu Sachthemen. Das Team nahm auch erste Anregungen für den Prozess und die städtebaulichen Konzepte auf. Das war ein Einstieg ins Thema, informierte über die Hintergründe und schaffte Grundlagen für die kommenden Veranstaltungen. Eine ausführliche Dokumentation der Veranstaltung finden Sie hier.


Prozess - Termine

Aktuell:
„Variante Ost“ geht im Rahmen eines Zielabweichungsverfahrens in die regionale Abstimmung

2. Februar 2023
Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung zur Vorlage M 181

  • Der Zwischenbericht wird zur Kenntnis genommen
  • Beauftragung des Magistrats, auf der Grundlage der Planungsvariante ohne das Quartier Steinbach Ost die vorbereitenden
    Untersuchungen weiterzuführen.

Beauftragung des Magistrats, einen Antrag auf Zielabweichung vom Regionalplan Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplan 2010 beim Regierungspräsidium Darmstadt zu stellen (§ 2795 / 2023)

4. November 2022

Vortrag des Magistrats M 181 zum Zwischenbericht der Vorbereitenden Untersuchungen und zur Einleitung des Zielabweichungsverfahrens

22. November - 22. Dezember 2021

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

13. November 2020

Pressekonferenz: Empfehlung der Studie „Quartiere im Kreislauf" für die Weiterarbeit

11. November 2020

Jurysitzung (nicht öffentlich)

07. November 2020

Bürgerdialog III: Vorstellung der fertigen Entwürfe, Feedback für die Jury

13. Mai - 3. Juni 2020 & 3. August - 23. August 2020

Bürgerdialog II: Zwischenpräsentation der ersten Entwürfe und Feedback der Bürgerschaft
aufgrund der Pandemie in Form einer zwei stufigen Online-Beteiligung und einer Ausstellung im Foyer des Stadtplanungsamts

15. Februar 2020

Bürgerdialog I: Input für Auslobung der „Studien zu Stadt und Landschaft"

28. November 2019
Öffentliche Informationsveranstaltung im Planungsdezernat der Stadt Frankfurt

7. November 2019 - 22. Januar 2020

Europaweites Auswahlverfahren für die Bearbeitung der „Studien zu Stadt und Landschaft"

14. Dezember 2017

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt beschließt, vorbereitende Untersuchungen durchführen zu lassen (§ 2080 / 2017)


 


Fragen und Antworten

  • Daten und Fakten

  • Werden die ganzen 550 Hektar bebaut?

    Nein, die Fläche von circa 550 ha umfasst den Untersuchungsraum. Eine Bebauung inklusive Straßen, Parks, Schulen und Kindertagesstätten würde voraussichtlich auf ungefähr 190 ha Bruttobauland erfolgen. In den Studien zu Stadt und Landschaft wurden Konzepte entwickelt, in denen genauere Aussagen zu Verteilung und Struktur der Flächen getroffen werden.

  • Stadtentwicklung

  • Was ist eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme (SEM)?

    Eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme ist ein im Baugesetzbuch (BauGB) geregeltes Instrument der Stadtentwicklung (§ 165 ff. BauGB). Durch sie kann die Stadt große städtebauliche Projekte wie neue Quartiere zügig entwickeln. Voraussetzung für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme ist der Nachweis, dass das städtebauliche Ziel mit anderen städtebaulichen Instrumenten nicht zu erreichen ist. Ein weiterer wesentlicher Unterschied zur klassischen Baulandentwicklung besteht in der Pflicht der Gemeinde, die Grundstücke im Entwicklungsgebiet zum entwicklungsunbeeinflussten Anfangswert aufzukaufen. Weiterhin ist die Gemeinde verpflichtet, die Grundstücke wieder mit einer Bauverpflichtung zu veräußern. Aus der Differenz zwischen Kaufpreis der nicht entwickelten Grundstücke und dem Verkaufspreis der Baugrundstücke finanzieren sich die Erschließungsanlagen und die soziale Infrastruktur (Schulen, Kindertagesstätten usw.). Werden im Rahmen einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Überschüsse erwirtschaftet, so werden diese an die ursprünglichen Grundstückseigentümer erstattet.

  • Warum werden die vorbereitenden Untersuchungen Frankfurt Nordwest weiter durchgeführt, obwohl der gültige Regionalplan Südhessen/Regionale Flächennutzungsplan dort überwiegend keine städtebauliche Entwicklung zulässt?

    Vorbereitende Untersuchungen zu einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme können grundsätzlich auch auf Flächen durchgeführt werden, auf denen der Regionalplan Südhessen/Regionale Flächennutzungsplan (RPS/RegFNP) keine Bauflächen vorsieht. Bevor aber Planungsrecht über Bebauungspläne geschaffen werden kann, müssen der RPS/RegFNP geändert bzw. angepasst werden.

    Ohne dies sind die übergeordneten Vorgaben der Landes-, Regional- und Flächennutzungsplanung zwingend bei der verbindlichen Bauleitplanung zu beachten. Derzeit wäre also eine Bauleitplanung nicht an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung angepasst, auch stehen die Darstellungen des geltenden Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 einer städtebaulichen Entwicklung des Bereichs Nordwest entgegen. Die Stadt Frankfurt am Main könnte somit heute z.B. in weiten Teilen des Untersuchungsbereichs keine Bebauungspläne aufstellen, die Baurecht für Wohngebäude schaffen würden.

    Die von der Regionalversammlung Südhessen am 13.12.2019 formulierten Zielvorstellungen für ein aktualisiertes Plankonzept eines neuen (RPS/RegFNP) stellen eine Hürde für eine städtebauliche Entwicklung des Bereichs Frankfurt Nordwest dar. Die Regionalversammlung Südhessen hat jedoch bekräftigt, dass Anträge auf Zielabweichungen für Flächen in kleinerem Umfang bis zur Vorlage eines Entwurfs eines neuen RPS/RegFNP gestellt werden können, z.B. für Flächen östlich der Bundesautobahn A 5.
     
    Entscheidungen über Abweichungen von den Zielen der Raumordnung und eine Änderung der Darstellungen im gültigen RPS/RegFNP für Teilflächen wären von der Regionalversammlung Südhessen und der Verbandskammer des Regionalverbands FrankfurtRheinMain dann zu treffen, wenn die Stadt Frankfurt am Main entsprechende Anträge im Zuge einer Bauleitplanung stellt. Ob und wann dies der Fall sein wird, ist von den Ergebnissen der vorbereitenden Untersuchungen und der diesbezüglichen Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung abhängig.

    Im Licht aller Entwicklungsmöglichkeiten in Südhessen und im Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main werden die Regionalversammlung Südhessen und die Verbandskammer des Regionalverbands FrankfurtRheinMain in den nächsten Jahren über einen Entwurf des neu aufgestellten RPS/RegFNP entscheiden – und dabei auch Antworten auf die unabweisbaren Notwendigkeiten der künftigen städtebaulichen Entwicklung des Oberzentrums Frankfurt geben müssen. Dabei wird auch eine mögliche städtebauliche Entwicklung im Untersuchungsraum Frankfurt Nordwest zu würdigen sein.

    In beiden Fällen gilt: es werden fachliche Grundlagen benötigt. Diese umfassen notwendigerweise auch eine städtebauliche Konzeption, ohne die eine Beurteilung der Machbarkeit weder für den gesamten Untersuchungsraum noch von Teilbereichen möglich ist.

  • Wohnen

  • Wer soll in den neuen Quartieren wohnen?

    Ziel der Überlegungen ist es, für Menschen verschiedenen Alters und in unterschiedlichen Lebenssituationen durch bezahlbaren Wohnraum eine neue Heimat zu schaffen.

  • Wie hoch soll der Anteil an geförderten Wohnungen sein?

    Die Quote der geförderten Wohnungen muss bei mindestens dreißig Prozent liegen. Auch Bauherrngruppen und Genossenschaften würden berücksichtigt werden, so dass ein Angebot vielfältiger Wohnformen entsteht. Detaillierte Festlegungen trifft der Baulandbeschluss, der hier erläutert wird.

  • Wie können lebendige Stadtquartiere entstehen?

    Die Stadt Frankfurt am Main wird dafür Sorge tragen, dass alle Anforderungen an moderne und lebendige Stadtquartiere erfüllt werden:

    • Angebot vielfältiger Wohnformen in unterschiedlichen Wohntypologien
    • Private Freiflächen, die zum Beispiel als geschützte Blockinnenbereiche Begegnungen innerhalb der unmittelbaren Nachbarschaft ermöglichen
    • Einkauf in fußläufiger Entfernung
    • Versorgung mit Ärzten, Kneipen und Restaurants und sonstigen Dienstleistern
    • Vielfältiges Mobilitätsangebot mit einem Schwerpunkt auf dem öffentlichen Nahverkehr und der Fußgänger- und Radmobilität
    • Ein breites Angebot an Kinderbetreuungsplätzen, von der Krippe bis zum Hort, Grundschulen und eine weiterführende Schule
    • Ein vielfältiges Angebot an Sportanlagen und Freizeiteinrichtungen, die ein breites Vereinsleben befördern
    • Angebot für religiöse Einrichtungen
    • Gut gestaltete, klar definierte öffentliche Räume, die Begegnung auf lebendigen Plätzen und Rückzug auf ruhigen Grünflächen ermöglichen
    • Arbeitsplätze in den gemischten und gewerblichen Bereichen
  • Wann werden die ersten Häuser gebaut?

    Die vorbereitenden Untersuchungen sind ergebnisoffen und daher entscheidet die Stadtverordnetenversammlung erst nach dem Vorliegen des Endberichts zu den vorbereitenden Untersuchungen 2025, ob und wie die Entwicklung des Gebiets weiterverfolgt wird.

  • Umwelt und Klima

  • In welcher Weise wird das Thema Klima berücksichtigt?

    Das Untersuchungsgebiet ist heute zum großen Teil Kaltluftentstehungsgebiet.

    Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen erfolgte eine klimatische Untersuchung für das Untersuchungsgebiet und sein Umfeld. Hierbei wurde die Bestandssituation analysiert und die Auswirkungen von baulichen Maßnahmen auf die Kaltluftentstehung und den Kaltlufttransport sowie die Belüftung betrachtet. Details finden Sie hier.

    Mögliche Optimierungsmaßnahmen können beispielsweise das großzügige Freihalten von Kaltluftschneisen (Täler und Bachläufe), strömungsoptimierte Baukörperstellungen und Dach- und Fassadenbegrünung sein.

  • Was passiert mit den Trinkwasserbrunnen an der Heerstraße?

    Die Trinkwasserbrunnen des Wasserwerks Praunheim II werden auch in Zukunft in Betrieb bleiben. Die vor einigen Jahren angedachte Stilllegung des Wasserwerks wurde verworfen. Genauere Informationen zur Situation der Wasserversorgung finden Sie in diesem Flyer der WRM (Arbeitsgemeinschaft Wasserversorgung Rhein-Main) 

    Situationsanalyse zur Wasserversorgung in der Rhein-Main-Region

    oder im ausführlichen Bericht: 

    Situationsanalyse zur Wasserversorgung in der Rhein-Main-Region Fortschreibung - Juli 2016

  • Wie wird mit den Stromtrassen umgegangen?

    Durch das Untersuchungsgebiet verlaufen mehrere Stromtrassen von regionaler und überregionaler Bedeutung. Die Funktionalität dieser Trassen ist grundsätzlich zu erhalten. Welche Spielräume bestehen, diese Trassen horizontal als auch vertikal (Erdkabel) zu verlagern oder neu zu organisieren, wird im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen ermittelt. Auch der Umgang mit den Abstandsforderungen von 200 Metern beziehungsweise 400 Metern zu Wohngebäuden aus dem Landesentwicklungsplan wird im weiteren Verfahren geklärt.

  • Landwirtschaft

  • Was passiert mit der Landwirtschaft?

    Landwirtschaftliche Betriebe sind durch neue Bauflächen und die dafür benötigten Ausgleichsflächen als Eigentümer und auch als Pächter von Flächen betroffen.
    Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen wird der Umfang der Betroffenheit untersucht und Lösungsmöglichkeiten mit den Landwirten erarbeitet, wie die möglichen Folgen angemessen berücksichtigt werden können. 

    Darüber hinaus wurden in den Studien zu Stadt- und Landschaft Ideen entwickelt, ob und in welcher Form neue Konzepte der Landwirtschaft im Zusammenspiel mit der Entwicklung der Quartiere möglich sind. Der zur Umsetzung empfohlene Beitrag sieht im Nordwesten des Untersuchungsgebiets großzügige Flächen für neue Formen kleinteiliger landwirtschaftlicher Produktion für die lokale Versorgung vor.

     

  • Welche Maßnahmen werden zum Ausgleich getroffen?

    Wo gebaut wird, wird in die Natur und in die Landschaft eingegriffen. Das Gesetz regelt ganz klar, dass in diesem Fall geprüft werden muss, inwieweit Eingriffe vermieden oder vermindert werden können. Gelingt dies nicht, wird ein naturschutzrechtlicher Ausgleich erforderlich. Das heißt: Ausgleichsmaßnahmen wie etwa Grünflächen oder Gehölzpflanzungen sind innerhalb des betreffenden Plangebietes vorzusehen, Biotope sind gleichwertig zu ersetzen. Sollte dies nicht möglich sein, werden Ausgleichsflächen an anderer Stelle im Naturraum gesucht. Die ökologischen Aspekte begleiten Bauvorhaben schon von Anfang an. Wie gebaut wird, wird nicht nur unter Gesichtspunkten wie Bautechnik oder Kosten diskutiert, sondern immer auch unter dem Gesichtspunkt der Umweltverträglichkeit.

  • Mobilität

  • Wie können die neuen Quartiere erschlossen werden?

    Wenn die neuen Quartiere entwickelt werden, sollen sie auf Frankfurter Gemarkung an das überörtliche Straßennetz angeschlossen werden. Die benachbarten Kommunen sollen nicht durch zusätzlichen motorisierten Individualverkehr (MIV) belastet werden.

    Grundsätzlich ist zu prüfen, welche Kapazität das bestehende Straßennetz hat, um eine Überlastung des Bestandsnetzes schon im Vorfeld möglichst auszuschließen. Ein besonderes Augenmerk ist auf ein gutes und leistungsfähiges System des öffentlichen Personennahverkehrs mit einer durchdachten Verknüpfung an den Bestand zu legen, so dass die Belastungen durch den motorisierten Individualverkehr möglichst gering bleiben. Auch ein umfangreiches Radwegenetz soll helfen, Autofahrten zu vermeiden.

  • Wie wird mit der Ortsumfahrung Praunheim umgegangen?

    Die Ortsumfahrung Praunheim ist als Maßnahme im Gesamtverkehrsplan 2005 (GVP) der Stadt Frankfurt am Main enthalten. Solange es keinen anderslautenden Beschluss der Stadtverordnetenversammlung gibt, bleibt diese Festlegung des GVP gültig. Im Rahmen der Studien zu Stadt und Landschaft wurden für den neuen Stadtteil der Quartiere Aussagen darüber gemacht, wie die Ortsumfahrung Praunheim integriert werden kann.

  • Wie wird auf die Zerschneidung durch die Bundesautobahn 5 reagiert?

    Zu diesem zentralen Thema mussten in den Studien zu Stadt und Landschaft Lösungsansätze entwickelt werden. Mit der trennenden Wirkung der Bundesautobahn galt es gestalterisch gut umzugehen. Die ausgewählte Studie macht hierzu den Vorschlag, eine Landschaftsbrücke über die Autobahn zu bauen.

  • Wie wird mit dem Lärm der Bundesautobahn 5 umgegangen?

    Die BAB 5 stellt aufgrund ihrer Verkehrsbelastung, die durch die geplante Erweiterung der Fahrspuren noch anwachsen wird, eine erhebliche Lärmquelle dar.
    Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen wurde ein Lärmgutachten erstellt, in dem anhand eines prognostizierten Verkehrsaufkommens die Belastungsräume ermittelt und mögliche Lärmschutzmaßnahmen geprüft wurden. Das Gutachten können Sie hier einsehen.

  • Informations- und Beteiligungsangebot

  • Wie können sich Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer sowie Betroffene beteiligen?

    Die Stadt wird im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen zur Ermittlung der Mitwirkungsbereitschaft auf die einzelnen Grundstückseigentümer und Pächter im Untersuchungsgebiet zugehen. Wenn das Grundstück in der bebauten Ortslage von Niederursel, Praunheim oder der Nordweststadt liegt, ist in der Regel keine weitere Entwicklung des Grundstücks zu erwarten. In diesen Bereichen werden die Eigentümer nicht persönlich angesprochen, können sich jedoch im Rahmen der Bürgerdialoge in das Verfahren einbringen. 
    Nähere Informationen finden Sie hier.

  • Bei weiteren Fragen freuen wir uns, Ihnen weiterzuhelfen. Kontaktieren Sie einfach die untenstehenden Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner.

Herr Antonius Schulze Mönking

Telefon: +49 (0)69 212 36107

Frau Sabine Guttmann

Telefon: +49 (0)69 212 34351


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