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Hanauer Landstraße – Bereich um das ehemalige Neckermanngelände

Thema:
Gewerbe
Stadtteil: Ortbezirk:
11
Gebietsgröße:
32,2 ha
Kontakt:

Herr Nils Ruf
Telefon: +49 (0)69 212 49529


Projektbeschreibung

Planungsanlass
In Folge der Betriebsaufgabe des Versandhändlers Neckermann im Jahr 2012 entstand der Bedarf zur Herstellung planungsrechtlicher Grundlagen für eine städtebauliche Neuordnung und die Entwicklung des Geländes. Damit einher geht die denkmalgerechte Nachnutzung der ehemaligen Versandzentrale von Neckermann.

Im Rahmen des Ausbaus der Nordmainischen S-Bahn ist die Herstellung eines unmittelbar nördlich an den Geltungsbereich dieses Bebauungsplans angrenzenden Haltepunkts geplant. Der geplante Haltepunkt ist Bestandteil eines Planfeststellungsverfahrens, mit dem auch die Voraussetzungen für die Verlängerung der Ernst-Heinkel-Straße über die Hanauer Landstraße und die Bahnstrecke hinaus nach Norden bis zur Orber Straße geschaffen werden. Daraus ergeben sich funktionale Verflechtungen mit dem geplanten Grünzug Fechenheim und mit dem nachhaltigen Gewerbegebiet Fechenheim-Nord.

Planungsgebiet
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 895 - Hanauer Landstraße - Bereich um das ehemalige Neckermanngelände - liegt im Stadtteil Fechenheim und umfasst eine Fläche von etwa 32,2 Hektar. Er erstreckt sich über Teile des ehemaligen Neckermanngeländes beidseits der Hugo-Junkers-Straße sowie nördlich, von der Hanauer Landstraße Nummer 477 bis 505. Der Geltungsbereich wird im Norden und Westen durch die Gleisanlagen der Hafenbahn begrenzt. Im Osten verläuft er entlang der Ernst-Heinkel-Straße, im Süden entlang der Adam-Opel-Straße.

Das Plangebiet weist einen industriell-gewerblich geprägten, überwiegend groß-förmigen Gebäudebestand auf. Neben Lager- und Gewerbehallen befinden sich hier auch andere ein- und zweigeschossige Zweckbauten sowie ein elfgeschossiges Wohn- und Geschäftshaus, Hanauer Landstraße Nummer 497. Die Baustruktur ist heterogen und zweckmäßig.

Das Gelände des ehemaligen Versandhändlers Neckermann wird, nach dessen Insolvenz im Jahr 2012 und einem Eigentümerwechsel, heute in großen Teilen gewerblich genutzt. Gewerbegebäude, Lagerhallen und Lagerflächen spiegeln die charakteristische Nutzung im Gebiet wider. Es gibt auch Mindernutzungen und Leerstände. Nördlich der Hanauer Landstraße finden sich neben Lager- und Gewerbehallen auch ein Baumarkt, Werkstätten und andere gewerbliche Nutzungen sowie Wohnnutzung.

Planungsziel
Mit der Aufstellung dieses Bebauungsplans soll das Gebiet in seiner Funktion als Gewerbe- und Industriegebiet gemäß Gewerbeflächenentwicklungsprogramm gesichert werden. Weiter soll im Plangebiet ein Eignungsgebiet für Rechenzentren entwickelt werden. Dies beinhaltet auch die denkmalgerechte Nachnutzung des, seit der Insolvenz des Versandhändlers Neckermann im Jahr 2012 leerstehenden, Egon-Eiermann-Gebäudes.

Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für eine städtebauliche Neubeordnung und Entwicklung großer Teile des ehemaligen Neckermanngeländes im Einzugsbereich des geplanten Haltepunktes der Nordmainischen S-Bahn geschaffen werden. Im Bereich nördlich der Hanauer Landstraße soll auf Grundlage des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes 2011 großflächiger zentrenrelevanter Einzelhandel ausgeschlossen werden.

Die derzeit uneinheitlichen planungsrechtlichen Festsetzungen sollen vereinheitlicht und die Grünverbindung zwischen dem Fechenheimer Wald und dem geplanten Fechenheimer Grünzug gesichert werden.

Ein weiteres Ziel des Bebauungsplans ist es, gemäß dem Landschaftsplan des UVF den Versiegelungsgrad im gewerblich-industriell geprägten Geltungsbereich zu vermindern, um die Durchgrünung im Plangebiet insgesamt zu steigern. Zusätzlich soll im Bereich der westlichen Hanauer Landstraße der Straßenraum teilweise durch Begradigung verbreitert werden um dem zusätzlichen Bedarf an Baumpflanzungen gerecht zu werden.

Projektverlauf
Nächste Planungsschritte:

  • Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt nach Beschlussfassung durch Stadtverordnetenversammlung mit erneuter Möglichkeit zur Beteiligung an der Planung seitens der Bürgerinnen und Bürger in Form von Stellungnahmen (voraussichtlich 2024).
  • Einarbeitung von Änderungen in den Plan und gegebenenfalls erneute öffentliche Auslegung nach Prüfung der eingereichten Stellungnahmen.
  • Vorlage des Bebauungsplanentwurfs und der Stellungnahmen bei der Stadtverordnetenversammlung zum Satzungsbeschluss mit anschließender Bekanntmachung im Amtsblatt und Inkrafttreten.

Aktuell: Prüfung der eingereichten Äußerungen und anschließendes Einfließen in das Bebauungsplanverfahren als Grundlage für einen Rechtsplanentwurf mit Begründung und Umweltbericht.                                                                                                                                                                                                         
08.12.2021 – 22.12.2021:
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB

20.01.2015: