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Gloria/Kaiser-Karree

Erstes Hochhaus nach dem neuen Hochhausentwicklungsplan 2024

Topic:
Urban development draft
District: Local district:
1
Size of area:
Ca. 1,1 ha
Project management:

Ms. Ina Nennstiel
fone: +49 (0)69 212 45128

Mrs. Carolin Gahl
fone: +49 (0)69 212 49420


Project description

Planungsanlass
Der Hochhausentwicklungsplan 2024 sieht für das Grundstück einen neuen Hochhausstandort vor. Er soll die Hochhauspromenade ergänzen und zur Aktivierung der Wallanlage als Kulturmeile zwischen Alter Oper und den Städtischen Bühnen beitragen.

Die Grundstückseigentümer Tishman Speyer und Commerz Real planen daher, an dieser Stelle unter Berücksichtigung denkmalpflegerischer Belange ein gemischt genutztes Hochhaus zu errichten.

Das Hochhaus soll über den größtenteils denkmalgeschützten Sockelbebauung mit einer Höhe von bis zu 195 m emporragen. 
Da das bestehende Planungsrecht zur Realisierung dieses Vorhabens nicht ausreicht, soll hierfür ein neuer Bebauungsplan aufgestellt werden. 

Planungsgebiet
Das Plangebiet liegt an der Ecke Kaiserstraße und Neue Mainzer Straße. Es befindet sich zwischen dem Eurotower, dem Commerzbank-Hochhaus sowie dem TaunusTurm und grenzt direkt an die Wallanlagen an.

Das zukünftige Hochhaus liegt am Kreuzungspunkt zweier wichtiger stadträumlicher Verbindungsachsen – der Kaiserstraße als Bindeglied zwischen Hauptbahnhof und Innenstadt sowie der Taunusanlage, welche künftig als Hochhauspromenade das Mainufer mit dem Opernplatz verbinden soll. Indem ihre Nutzung zur Belebung des angrenzenden öffentlichen Raumes beitragen soll, kommt durch diese Lage der Erdgeschosszone eine zentrale Bedeutung zu. 

Im Süden des Geltungsbereichs befindet sich das Gebäudeensemble, das unter dem Namen Kaiser-Karree bekannt ist und nun um ein Hochhaus ergänzt werden soll. Auf dem Grundstück befinden sich aktuell drei Gebäude. Bei den Liegenschaften Kaiserstraße 30 und Neue Mainzer Straße 31 handelt es sich um historische Bank- und Geschäftsgebäude aus dem Jahr 1905, die beide unter Denkmalschutz stehen. Dazwischen befindet sich an der Kreuzung Kaiserstraße 28 / Neue Mainzer Straße 29 ein modernes Gebäude, welches nicht dem Denkmalschutz unterliegt. Die Gebäude befinden sich seit längerer Zeit im Leerstand und werden zurzeit kulturell und gastronomisch zwischengenutzt.

Der mittlere und nördliche Bereich des Plangebiets ist mit einem Hochhauskomplex, dem TaunusTurm und dem TaunusTrum Residential, sowie einer Blockrandbebauung bebaut.

Planungsziel
Ziel ist es, das geplante Gebäudeensemble, trotz seiner schwerpunktmäßigen Büronutzung, zu einem gemischt genutzten Stadtbaustein zu entwickeln. 

Das Hochhaus soll, gemäß Hochhausentwicklungsplan 2024 im unteren Bereich, der Sockelzone, über eine hohe Nutzungsvielfalt und großteils öffentliche Zugänglichkeit verfügen. Dadurch soll eine Belebung des angrenzenden öffentlichen Raumes und eine maximale Nutzungsdauer über den ganzen Tag erreicht werden. Zudem sind auch kulturelle Angebote vorgesehen. Sie tragen zur Etablierung der Hochhauspromenade, die sich von der Alten Oper über das künftige Schauspiel und die Oper Frankfurt entlang der Wallanlagen bis zum Main erstreckt, bei. 

Wichtige Zielsetzungen sind auch, das denkmalgeschützte Gebäude Kaiserstraße 30 zur Wallanlage hin zu öffnen und die Hochhauspromenade entlang der Wallanlage fortzuführen. Dies soll mehr Freiraum- und Aufenthaltsqualität in das Bankenviertel bringen.

Dabei stellt die denkmalgeschützte Sockelzone, bestehend aus den Gebäuden Kaiserstraße 30 und Neue Mainzer Straße 31, des künftigen Hochhauses baukonstruktive Herausforderungen dar. Ein sensibler Umgang mit dem denkmalgeschützten Gebäudebestand sowie dessen vollständiger Erhalt ist in diesem Zusammenhang ebenso zwingend erforderlich, wie die aus dem Stadtraum erkennbare Fortführung der vorhandenen Trauflinie entlang der Kaiserstraße. 

Planungsverlauf
Nächste Planungsschritte: Erarbeitung Rechtsplanentwurf

21. Oktober 2025:
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach §; 3 Abs. 1 BauGB in der Sitzung des Ortsbeirats 1 mit ausführlichen Informationen über Ziele und Zwecke, Entwurfsfortschritte, das weitere Verfahren und die weiteren Beteiligungsmöglichkeiten zum Bebauungsplan Nr. 702 Ä3

12. August 2025: Bekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses im Amtsblatt Nr. 33

3. Juli 2025: Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 702 Ä3 – Bankenviertel – zwischen Taunusanlage und Goethestraße – durch die Stadtverordnetenversammlung 

11.Februar 2025: Preisgerichtssitzung (Gewonnen hat das Büro „Henning Larsen“ aus Kopenhagen

September 2024: Öffentlichkeitsbeteiligung (Dialogveranstaltung und Online-Beteiligung) 

25.Oktober – 20.Dezember 2024: Realisierungswettbewerb