Springen Sie direkt: zum Textanfang (Navigation überspringen), zur Hauptnavigation, zur Hilfsnavigation, zur Suche, zur Kontaktinformation

zur Startseite des Stadtplanungsamtes Frankfurt am Main
stadtplanungsamt-frankfurt.de
DE | EN

Hilfsnavigation

  • Hilfe
  • Darstellung

Gewerbeflächensicherung „Im Fuchsloch“

Luftbild Gewerbestandort „Im Fuchsloch“ © Stadtplanungsamt Stadt Frankfurt am Main, Kartengrundlage: Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main

Stadtteil: Nieder-Erlenbach

Gebietsgröße: ca. 7,4 ha

Projektleitung:
Herr Gunther Stoll
Telefon: +49 (0)69  212 74120
E-Mail:gunther.stoll@stadt-frankfurt.de


Lager Hessischer Rundfunk, Gewerbestandort „Im Fuchsloch, © Stadtplanungsamt Stadt Frankfurt am Main

Der in den 1970er-Jahren entstandene Gewerbestandort „Im Fuchsloch“ befindet sich am nordwestlichen Rand des Stadtteils Nieder-Erlenbach. Bis Mitte der 1990er-Jahre wurde das Gewerbegebiet in großen Teilen mit überwiegend gewerblichen Nutzungen bebaut. Ende der 1990er-Jahre zeigten sich dann erste Tendenzen einer Durchdringung des Gewerbegebietes und dessen Umfelds mit großflächigem Einzelhandel.

Heute werden die Gewerbeflächen vorwiegend von klassischen gewerbegebietstypischen Nutzungen wie Produktions-, Lager-, Logistik und Werkstätten belegt. Dazu kommen weitere gewerblichen Nutzungen, die auf einen Gewerbegebietsstandort angewiesenen sind oder für die eine Lage im Gewerbegebiet zumindest vorteilhaft ist.

Mit der Anpassung des geltenden Planungsrechts sollen die bestehenden Ressourcen an Flächen für gewerbegebietstypische Nutzungen gesichert werden. Damit werden die Zielsetzungen des gesamtstädtischen Gewerbeflächenentwicklungsprogramms umgesetzt. Unter Berücksichtigung der örtlichen Situation der Nahversorgung und des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts wird damit zudem das Ziel verfolgt, neue Einzelhandelsansiedlungen im Frankfurter Norden in die bestehenden Zentren und in Lagen zu lenken, die städtebaulich integriert sind.

Zu diesem Zweck wurden im September 2022 die schriftlichen Unterlagen für die Aufstellungsbeschlüsse der (Änderungs-) Bebauungspläne Nr. B862 Ä und Nr. 257 Ä2 gefasst. Mit den Aufstellungsbeschlüssen soll die Änderung der in diesem Bereich rechtskräftigen Bebauungspläne B862, B257 und B257 Ä im vereinfachten Verfahren gemäß §13 BauGB bewirkt werden. Die öffentliche Auslegung der Bebauungsplanänderung erfolgte vom 15.03.2023 - 14.04.2023.

Nächste Verfahrensschritte:
Erneute Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs nach § 3 Absatz 2 BauGB und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen.