Gentrifizierung – Sozialverträgliche Stadtteilentwicklung
Unter Gentrifizierung wird die Aufwertung von Stadtteilen/Wohnquartieren bei gleichzeitiger Verdrängung der bisher ansässigen Bevölkerung verstanden. Steigende Mieten und Kaufpreise sowie Verdrängung von Bewohnenden und lokalen Betrieben sind die Folge. Alle prosperierenden Metropolen in Deutschland und auch weltweit sehen sich vor solche und ähnliche Probleme gestellt.
Gentrifizierung ist demnach auch das Ergebnis steigender Wertschätzung der Kernstädte in wirtschaftlich prosperierenden Räumen. Dass diese Kernstädte Bevölkerungswachstum verzeichnen, ist aus Sicht der Stadtentwicklung und der Ökologie grundsätzlich positiv zu bewerten, weil dadurch kompakte Städte mit kurzen Wegen unterstützt werden.
Gentrifizierungsprozesse haben in Frankfurt am Main seit den 1970er Jahren stattgefunden. Derzeit gibt es Hinweise, dass Gentifizierungsprozesse in einigen Quartieren wieder merklich zugenommen haben. Insbesondere in innenstadtnahen Gebieten herrscht ein hoher Aufwertungsdruck. Der anhaltende Zuzug von neuen Bewohnenden, der angespannte Wohnungsmarkt, die steigenden Mieten (insbesondere in den innenstadtnahen Stadteilen) und hohe Immobilienpreise (starke Preis- und Umsatzsteigerungen im Wohnungseigentumsmarkt) sowie die Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen, haben Ängste bei vielen Menschen ausgelöst. Sie fürchten um ihre Wohnung und die vertraute Nachbarschaft.
Stadtentwicklung im Gleichgewicht
Die Auseinandersetzung mit Gentrifizierung darf jedoch nicht den Blick auf solche Gebiete verstellen, die auf der entgegengesetzten Seite der Entwicklung stehen und sich zu Gebieten entwickeln, deren Problemlagen einen besonderen Handlungsbedarf hervorrufen. Denn gleichzeitig ist es auch Aufgabe der Stadtplanung, Quartiere, die einen deutlichen Erneuerungsbedarf aufweisen, zu stabilisieren. Vor allem im Rahmen der Städtebauförderung sind Aufwertungsprozesse in diesen Quartieren erwünscht bzw. erforderlich und werden gefördert.
Strategie auf zwei Ebenen
Gegen die negativen Folgen von Aufwertungs- und Gentrifizierungsprozessen gibt es keine allgemeingültigen Patentrezepte. Wichtig ist, die Ursachen und Abläufe dieser Prozesse genauer kennen und verstehen zu lernen, beispielsweise wann erwünschte Aufwertung in nicht erwünschte Verdrängung umschlägt. Nur so können wirksame Steuerungsinstrumente entwickelt und Fehler vermieden werden.
Eine Strategie zum erfolgreichen Umgang mit Gentrifizierungsprozessen sollte in jedem Fall auf zwei Ebenen ansetzen: Einerseits sollte sie in den betroffenen Bestandquartieren ein Bündel von Maßnahmen ergreifen, wie beispielsweise der Erlass einer Milieuschutzsatzung oder die Ausübung von Vorkaufsrechten der Kommune. Andererseits hat sie dafür zu sorgen, dass in einer wachsenden Stadt für die neue Wohnbevölkerung und die gestiegenen Wohnflächenbedarfe zusätzliche Wohngebiete entwickelt sowie neue Wohnungen einschließlich Sozialwohnungen gebaut werden.
Weiterführende Informationen
Um in Quartieren unerwünschten Veränderungsdruck durch übermäßige Aufwertungsprozesse zu dämpfen, hat der Magistrat Milieuschutzsatzungen aufgestellt.
Erhaltungssatzungen nach § 172 (1) Satz 1 Nr. 2 BauGB zum Schutz der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung sind darauf ausgerichtet, eine Verschärfung der Verdrängung und eine weitere soziale Entmischung in bestimmten Gebieten zu verhindern. Neben den individuellen Folgen für die betroffenen Bevölkerungsgruppen sind für die Stadt auch nachteilige städtebauliche Folgen zu erwarten.
Diese städtebauliche Satzungen zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung nach § 172 (1) Nr. 2 BauGB können im Internet über das das Planungsauskunftssystem planAS eingesehen werden.
Weitere Informationen zum Thema Milieuschutz finden Sie auf den Internetseiten der Bauaufsicht Frankfurt sowie des Amtes für Wohnungswesen (Stabsstelle Mieterschutz).
