Frankfurt Nordwest - Neuer Stadtteil der Quartiere
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Aktuelles
Projektbeschreibung
Darum geht es - der Prozess kompakt
Frankfurt braucht dringend weiteren Wohnraum: neue Quartiere für die Menschen, mit neuen Arbeitsplätzen, lebendigen Plätzen und ruhigen Grünflächen zum Erholen.
Im Dezember 2017 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main deshalb beschlossen, zu prüfen, ob im Frankfurter Nordwesten die Voraussetzungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gegeben sind. Im Untersuchungsgebiet müssen hierfür unter anderem rechtliche, städtebauliche und ökologische Aspekte beleuchtet werden. Diese sogenannten vorbereitenden Untersuchungen werden derzeit durchgeführt.
Die ersten Entwürfe, die zeigen, wie die neuen Quartiere aussehen könnten, wurden im Laufe des Jahres 2020 entwickelt. Als Ergebnis wurde der Beitrag „Quartiere im Kreislauf" zur weiteren Bearbeitung empfohlen. Basierend hierauf werden die vorbereitenden Untersuchungen derzeit fortgesetzt.
Voraussichtlich Ende 2023 wird der Stadtverordnetenversammlung der Bericht zu den vorbereitenden Untersuchungen vorgestellt. Erst dann können die Stadtverordneten beschließen, ob eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme durchgeführt werden soll – und wenn ja, wo und wie diese genau aussehen wird.
Mehr Informationen
Warum neue Wohnquartiere in Frankfurt?
Die Ausgangslage
Frankfurt wächst stetig. Der Wohnungsmarkt ist dauerhaft von Engpässen geprägt und Prognosen gehen davon aus, dass bis zum Jahr 2030 rund 90.000 zusätzliche Wohnungen gebraucht werden, einschließlich derer, die jetzt schon fehlen. Die Menschen suchen Wohnraum in allen Preisklassen, insbesondere wird jedoch bezahlbarer Wohnraum benötigt. Viele Menschen können sich jetzt schon keine Wohnung mehr in Frankfurt leisten – und der Mangel treibt die Mietpreise weiter nach oben.
Um dem Wohnungsmangel zu begegnen, wurden Konversionsflächen, wie ehemals militärisch genutzten Flächen, in Wohnquartiere umgewidmet. Gleichzeitig wurde und wird innerhalb der Stadt nachverdichtet: Lücken werden bebaut und Gebäude aufgestockt. Doch dieser Innenentwicklung sind Grenzen gesetzt, zumal die Fläche Frankfurts begrenzt ist und wichtige Grünflächen, wie z.B. der Frankfurter GrünGürtel, unangetastet bleiben. Die Potenziale aus Konversion und Nachverdichtung reichen also nicht aus, um genügend Wohnraum für alle Menschen zu schaffen, die ihn brauchen. Große Neubaugebiete, wie der Riedberg und das Europaviertel, werden in absehbarer Zeit fertiggestellt sein.
Die Idee
Mit neuen Quartieren im Nordwesten Frankfurts könnten im Anschluss an die Nordweststadt und Praunheim, aber auch westlich der A 5 mehrere Stadtquartiere entstehen. So würde die Stadt Frankfurt der steigenden Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum mittel- bis langfristig begegnen. Auch nachfolgende Generationen hätten die Chance, in Frankfurt zu leben.
Der Beschluss
Im Dezember 2017 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main beschlossen prüfen zu lassen, ob in dem Bereich „Frankfurt Nordwest" die Voraussetzungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme (§§ 165 ff. Baugesetzbuch) gegeben sind. Das geht nicht von heute auf morgen, doch die aufwändigen Untersuchungen werden den politischen Verantwortlichen am Ende des langen Prozesses die Grundlagen für die Entscheidung liefern, ob eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme kommen soll – und wenn ja, in welchem Umfang.
Was könnte hier entstehen – und für wen?
Sollten die Untersuchungen ergeben, dass alle Rahmenbedingungen erfüllt sind, könnten im Untersuchungsgebiet nach derzeitigem Stand der Planung bis zu 6.800 Wohnungen für rund 17.000 Menschen entstehen. Beim Bau würden dann auch Bauherrengruppen und Genossenschaften berücksichtigt, um ein vielfältiges Angebot an Wohnformen zu schaffen. Parks, Plätze, Schulen, Kindertagesstätten, Läden, Sport- und Freizeiteinrichtungen machen lebenswerte Quartiere aus. Hauptziel ist es, für Menschen unterschiedlichen Alters und in verschiedenen Lebenssituationen eine neue Heimat zu schaffen – auch für Gering- und Normalverdiener. Auch neue Arbeitsplätze würden in den Quartieren entstehen. So soll laut Beschluss der Stadtverordnetenversammlung geprüft werden, inwieweit im geplanten Gewerbegebiet „Nördlich Heerstraße" Wohnen integriert werden kann.
Weitere Videos
Weitere Informationen erhalten Sie in den Sonderausgaben des Magazins „IM DIALOG - Neuer Stadtteil der Quartiere". Dort erfahren Sie alles über das Verfahren und die Akteure. Es berichtet über Untersuchungen, Veranstaltungen und liefert Hintergrundwissen.
Die Lage
Warum im Nordwesten?
Im Nordwesten gibt es eine große Freifläche, die mit relativ geringem Aufwand an das bereits vorhandene öffentliche Nahverkehrsnetz angeschlossen werden kann. Das würde in den neuen Quartieren eine ebenso umweltfreundliche wie leistungsfähige Mobilität ermöglichen.
Diese Fläche, die dahingehend untersucht wird, ob sie für eine Entwicklung in Frage kommt, ist insgesamt 550 Hektar groß. Wird gebaut, so umfasst die Bebauungsfläche maximal 190 Hektar – inklusive Straßen, Parks, Schulen und Kindertagesstätten.
Das Untersuchungsgebiet
Prägendes Element des Untersuchungsgebiets ist die Bundesautobahn A 5. Diese teilt das Gebiet in einen westlichen und einen östlichen Teil. Im Norden streift mit der Rosa-Luxemburg-Straße eine wichtige West-Ost-Verbindung das Gebiet.
Das Untersuchungsgebiet liegt im äußersten Nordwesten der Frankfurter Gemarkung und grenzt somit nicht nur an Frankfurter Stadtteile, sondern liegt auch in unmittelbarer Nähe von Oberursel, Steinbach und Eschborn. Innerhalb des Untersuchungsgebiets – an seinem östlichen Rand – liegen Straßen und Häuser von Niederursel, der Nordweststadt und Praunheim. Das Praunheimer Gewerbegebiet liegt gänzlich innerhalb des Untersuchungsbereichs.
Die vorbereitenden Untersuchungen
Eine besondere Möglichkeit für Städte und Gemeinden, große Entwicklungsvorhaben umzusetzen, ist das Instrument der „Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme" gemäß §§ 165 ff. Baugesetzbuch. Vor der Festlegung des Entwicklungsbereichs durch eine Entwicklungssatzung muss die Gemeinde vorbereitende Untersuchungen durchführen, um nachzuweisen, dass die Kriterien erfüllt sind, die eine Entwicklungsmaßnahme rechtfertigen (§ 165 (4) BauGB). Das Ergebnis der vorbereitenden Untersuchungen dient als fachliche Entscheidungsgrundlage für die Machbarkeit der neuen Quartiere. Erst mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung über die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme und den Erlass einer Entwicklungssatzung wird das Ergebnis der Vorbereitenden Untersuchungen bindend. Bis dahin ist der Prozess ergebnisoffen.
Das Stadtplanungsamt ist damit beauftragt, für das Gebiet diese vorbereitenden Untersuchungen durchzuführen. Das bedeutet: In einem langen Prozess prüfen sie, ob die städtebauliche Entwicklung an dieser Stelle machbar ist und ob alle rechtlichen Voraussetzungen und fachlichen Kriterien, die den Einsatz des Instruments „städtebauliche Entwicklungsmaßnahme" rechtfertigen, erfüllt sind. Dafür holt es die nötigen fachlichen Gutachten ein.
Durch die vorbereitenden Untersuchungen sollen verschiedene Fragen beantwortet werden: welche Flächen eignen sich für eine Bebauung und welche nicht? Wie hoch ist die Bereitschaft der Eigentümer der Grundstücke im Untersuchungsgebiet bei der Entwicklung der neuen Quartiere mitzuwirken? Welche Kosten kommen auf die Stadt bei der Entwicklung zu? Und wie könnte neuer Wohn- und Lebensraum im Untersuchungsgebiet aussehen und funktionieren? Diese Frage wurde im Rahmen einer „Mehrfachbeauftragung“ beantwortet. Sieben Planungsteams waren damit beauftragt, jeweils städtebauliche Ideen zu entwickeln, die möglichst alle Rahmenbedingungen berücksichtigten. Die erarbeiteten Studien zeigen, welche unterschiedlichen Ansätze und Lösungen es gibt und welche Auswirkungen diese haben. Die Ergebnisse wurden am 11.11.2020 einer Fachjury zur abschließenden Bewertung vorgelegt. Die Jury empfahl den Beitrag „Quartiere im Kreislauf" des Planungsteams cityförster architecture + urbanism (Hannover) mit Urbane Gestalt (Köln) zur weiteren Bearbeitung in den vorbereitenden Untersuchungen. Auf dieser Basis wurden die gutachterlichen Grundlagen aktualisiert und weitere Gutachten beauftragt. Ende 2021 führte das Stadtplanungsamt eine Beteiligung der Behörden und anderer Träger öffentlicher Belange durch. Die dort eingegangenen Stellungnahmen wurden dann darauf geprüft, ob und wie sie sich auf die städtebauliche Studie und die Machbarkeit einer Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme auswirken. Im November 2022 wurde ein Zwischenbericht zu den bisherigen Ergebnissen der Vorbereitenden Untersuchungen an den Magistrat weitergegeben, auf dessen Basis ein regionales Zielabweichungsverfahren beim Regierungspräsidium gestartet werden soll. Erst nach diesem regionalplanerischen Verfahren können die Vorbereitenden Untersuchungen gänzlich abgeschlossen werden. Der Zwischenbericht wurde mit der Magistratsvorlage M 181 den Stadtverordneten zur Beschlussfassung weitergegeben.
Das Ergebnis der Vorbereitenden Untersuchungen stellt das Stadtplanungsamt nach Abschluss des Zielabweichungsverfahrens in einem Endbericht für die Stadtverordneten zusammen.
Die Herausforderungen
Herausforderungen gibt es viele. Ob, wo und wie die neuen Wohnquartiere gebaut werden können, ist unter anderem davon abhängig, ob es in den Konzeptstudien gute Lösungen für diese Herausforderungen gibt. Die wichtigsten Herausforderungen stellen wir Ihnen exemplarisch hier vor. Sie wurden in den Vorbereitenden Untersuchungen gutachterlich geprüft und mit Vorschlägen versehen, wie mit ihnen umgegangen werden kann. Eine kurze Zusammenfassung der Ergebnisse dieser Gutachten finden sich als Factsheet unter den Downloads.
Das Klima und die Kaltluft
Das Untersuchungsgebiet ist heute zum großen Teil ein Kaltluftentstehungsgebiet. Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen werden das Gebiet und sein Umfeld auch klimatisch beleuchtet: Wie ist die aktuelle Situation und was würde eine Bebauung für das Entstehen der Kaltluft bedeuten, wie würde diese dann transportiert und was würde sich bei der Belüftung der angrenzenden Stadtteile ändern? Und vor allem: Mit welchen gestalterischen oder technischen Mitteln wäre dem zu begegnen?
Natur und Wasser
Die Bachauen von Urselbach und Steinbach sind nicht nur ökologisch wertvoll und wichtig für die Naherholung, sie erfüllen auch wichtige Funktionen für den Hochwasserschutz. Es ist wichtig, die Bachtäler so zu gestalten, dass sie gleichzeitig als Rückhaltefläche für Hochwasser und als Naherholungsraum für die neuen Stadtquartiere und die Nachbarkommunen dienen. Zusätzlich dürfen bei einer Planung die streng geschützten Tier- und Pflanzenarten nicht vergessen werden, die hier leben.
Stromtrassen
In dem Untersuchungsgebiet liegen mehrere Stromtrassen. Das sind Strecken, auf der eine oder mehrere Hochspannungsleitungen verlaufen. Da diese für die überregionale Stromversorgung bedeutend sind, müssen sie grundsätzlich erhalten werden. Welche Spielräume bestehen, diese Trassen zu verlagern oder neu zu organisieren, und welche Abstände zu neuen Quartieren eingehalten werden müssen, wird im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen ermittelt.
Mobilität
Bis zu 30.000 Einwohnerinnen und Einwohner und viele zusätzliche Arbeitsplätze bedeuten mehr Verkehrsvolumen. Dieses muss so gestaltet werden, dass die angrenzenden Stadt- und Ortsteile nicht zusätzlich belastet werden. Damit die Menschen gut und schnell von A nach B kommen, muss der öffentliche Nahverkehr von Beginn an einen hohen Stellenwert haben. Das Untersuchungsgebiet zeichnet sich gegenüber anderen unbebauten Flächen dadurch aus, dass es an bereits vorhandene öffentliche U- und S-Bahnlinien angrenzt, die sich gut erweitern ließen. Zusätzlich müssten neue Quartiere aber auch ein gut ausgebautes und mit umliegenden Gemeinden vernetztes Fuß- und Radwegenetz erhalten.
Die Autobahn und der Lärm
Die Bundesautobahn A 5 liegt mitten im Untersuchungsgebiet. Werden die Fahrspuren wie geplant von derzeit sechs auf acht Spuren erweitert, wird der Lärm weiter anwachsen. Die vorbereitenden Untersuchungen sollen mit einem Lärmgutachten zeigen, wo genau bei dem zu erwartenden Verkehrsaufkommen besondere Belastungen entstehen können. Eine weitere Herausforderung ist, dass die A 5 eine trennende Wirkung hat. Beiden Herausforderungen müssen die Studien gute Ideen entgegensetzen.
Wie geht es weiter?
Die Gutachten zum Download
Ein Blick in die Zukunft
Wir haben uns viel vorgenommen. Werden neue Quartiere im Nordwesten gebaut, ist von einem Entwicklungszeitraum von 10 bis 15 Jahren auszugehen. Die Planung muss daher robust und flexibel genug sein, um sich auch veränderten Rahmenbedingungen anzupassen. Wir entwickeln mutige Konzepte, die einen Blick in die Zukunft werfen, aber dennoch schon heute ausgeführt werden können. Von den zukünftigen Quartieren erwarten wir weit mehr als nur große städtebauliche und landschaftsplanerische Qualität:
Lebendige Quartiere zeichnen sich durch eine gute Mischung von allem aus: Funktionen, Gebäudeformen, soziale Angebote und kulturelle Vielfalt.
Grünflächen und Plätze sollen in den neuen Stadtquartieren eine tragende Rolle spielen. Sie werden untereinander und mit der umliegenden Landschaft verbunden, sind leicht zugänglich und bieten sogar für die umliegenden Gemeinden einen Mehrwert.
Bezahlbare Flächen für das Gewerbe sollen fördern, dass sich Geschäfte ansiedeln. Einzelhandel, Ärzte, Kneipen, Restaurants, sonstige Dienstleister bringen weitere Arbeitsplätze und Leben ins Quartier.
Mobilität der Zukunft muss in neuen Stadtquartieren von Anfang an mitgedacht werden: Kurze Wege, viele Wegebeziehungen und Straßen, auf denen Fußgänger, Fahrradfahrer und der öffentliche Personennahverkehr nicht die zweite Geige spielen. Werden neue Quartiere erschlossen, so darf das nicht zu Lasten bereits vorhandener Stadtteile gehen.
Gemeinschaft und Verantwortung werden schon beim Entwurf großgeschrieben. Soziale und kulturelle Einrichtungen wie Jugendhäuser, Bürgerhäuser, Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen, Vereinshäuser und -räume, Kirchen, religiöse Einrichtungen und Sportanlagen bilden das Fundament für ein gutes Zusammenleben. Solche Angebote können jedoch nicht nur dem betroffenen Quartier zugutekommen, sondern auch Bedarfe in benachbarten Stadtteilen mindern.
Der Weg zu einem städtebaulichen Leitbild
Damit neue Quartiere in jeder Hinsicht gut gelingen und für die neuen Bewohnerinnen und Bewohner zur Heimat werden, braucht es sehr viel vorausschauende Fachkompetenz und gute Ideen der Bürgerinnen und Bürger.
Hierzu haben sieben Stadtplanungsbüros in Zusammenarbeit mit Landschaftsplanungsbüros Ideen und Konzepte für den neuen Stadtteil der Quartiere erarbeitet.
Die unterschiedlichen Lösungsansätze wurden schon während der Bearbeitung diskutiert, die Entwürfe verbessert, geändert und konkretisiert. Die Öffentlichkeit lernte die Ideen der Planungsteams in den Bürgerdialogen II und III kennen und konnte diese auf www.ffm.de/nordwest sowie in einer digitalen Bürgerbeteiligungsveranstaltung kommentieren.
Am 11.11.2020 hat eine Jury ein Fazit gezogen und eine Empfehlung für die Umsetzung der Studie von cityförster architecture + urbanism (Hannover) mit Urbane Gestalt (Köln) ausgesprochen.
Studie „Quartiere im Kreislauf" cityförster architecture + urbanism (Hannover) mit Urbane Gestalt (Köln)
Das Consilium
Ein Beratungsgremium, das sogenannte Consilium, begleitet die vorbereitenden Untersuchungen zu den neuen Quartieren fachlich. Es setzt sich mit Fragen zur Stadtentwicklung, zur Architektur und Freiraumplanung auseinander und macht Vorschläge für das Beteiligungsverfahren, die Entwurfsphase und für den gesamten Prozess.
Das Consilium besteht aus acht Fachexpertinnen und Fachexperten aus dem deutschsprachigen Raum, die hier ihre Erfahrung einbringen. Sie vertreten unterschiedliche Disziplinen wie Stadt- und Raumplanung, Ökologie und Landschaftsplanung, Organisations- und Verfahrensoptimierung, Wirtschaft und Sozialwissenschaften, die bei der Entwicklung neuer Quartiere wichtig sind.
Die acht berufenen Mitglieder des Consilium sind:
- Frauke Burgdorff (Raumplanerin, Beigeordnete für Planung, Bau und Mobilität in Aachen),
- Uli Hellweg (Vorsitzender des Consiliums, Stadtplaner, Planungs- und Consultingbüro HELLWEG URBAN CONCEPT, ehemaliger Geschäftsführer der IBA Hamburg, ehem. Planungsdezernent in Kassel),
- Burkhard Horn (Verkehrsplaner, Berater an der Schnittstelle Verkehrspolitik/Verkehrsplanung, ehemaliger Leiter Verkehr beim Berliner Senat),
- Hilmar von Lojewski (Stadt- und Raumplaner, Beigeordneter des Deutschen Städtetages für Stadtentwicklung, Wohnen, Bauen und Verkehr; ehemaliger Leiter Städtebau und Bauverwaltung beim Berliner Senat),
- Thomas Madreiter (Stadt- und Raumplaner, Planungsdirektor der Stadt Wien),
- Prof. Antje Stokman (Landschaftsarchitektin, Professorin für “Architektur und Landschaft” an der HafenCity Universität Hamburg),
- Prof. Dr. Silke Weidner (Vorsitzende des Consiliums, Stadt- und Raumplanerin, Professorin im Fachgebiet Stadtmanagement an der BTU Cottbus),
- Oliver Weigel (Stadt- und Wirtschaftsgeograph, Leiter des Referats „Grundsatzangelegenheiten der Stadtentwicklung, BBSR“ im Bundesamt für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit.
Die Einrichtung des Consiliums geht auf den Stadtverordnetenbeschluss von 2017 zurück. Die Hinweise des Consiliums sollen auch mit Vertretern der Nachbarkommunen und der Ortsbeiräte 7 und 8 erörtert werden. Es sind pro Jahr mindestens zwei Sitzungen vorgesehen.
Auf Augenhöhe: die Bürgerbeteiligung
Während des gesamten Prozesses führen wir mit Bürgerinnen und Bürgern, Organisationen und Initiativen einen Dialog auf Augenhöhe. Sie werden eingebunden und finden mit Ihren Erfahrungen, Meinungen und Vorstellungen Gehör. Auch Ihr lokales und weiteres fachliches Wissen ist gefragt!
Viele unterschiedliche Möglichkeiten, sich zu informieren und zu beteiligen, laden zum Mitmachen ein – analog und digital. Dabei bleiben wir immer transparent: Wir informieren Sie kontinuierlich über den aktuellen Stand und erklären komplizierte Themen so, dass jeder sie verstehen kann.
Sie können sich während des gesamten Prozesses beteiligen. Entscheiden sich die Stadtverordneten dafür, das Untersuchungsgebiet zu bebauen, dann wird es auch in den folgenden Jahren viele neue Gelegenheiten für Sie geben, sich aktiv in den Prozess einzubringen.
Informationsveranstaltung am 28.11.2019
Eine Fülle an Fakten kam am 28. November 2019 auf den Tisch: In einer Informationsveranstaltung stellte das Prozessteam das Verfahren vor und lieferte Hintergründe und Infos zu Sachthemen. Das Team nahm auch erste Anregungen für den Prozess und die städtebaulichen Konzepte auf. Das war ein Einstieg ins Thema, informierte über die Hintergründe und schaffte Grundlagen für die kommenden Veranstaltungen. Eine ausführliche Dokumentation der Veranstaltung steht am Ende dieses Themenblocks im Überblick bereit.
Bürgerdialog I am 15.02.2020
Im Bürgerdialog I entwickelten die Teilnehmenden in Workshops Visionen und Ziele für Konzeptstudien. Diese Anregungen wurden den Planungsteams über den Auslobungstext mitgegeben.
Bürgerdialog II vom 13.05. - 03.06.2020 sowie vom 03.08. - 23.08.2020
Beim Bürgerdialog II waren erstmals die Konzeptstudien der Planungsbüros zu sehen. Es konnte überprüft werden, was die Planungsteams aus den Anregungen gemacht hatten und dies kommentiert werden. Auch diese Ergebnisse wurden an die Planungsbüros weitergegeben, die im Anschluss ihre Entwürfe nochmals überarbeiten. Der Bürgerdialog II wurde aufgrund der Pandemiesituation vor allem Online durchgeführt. Dafür wurden zwei Dialogrunden über die Online Plattform Frankfurt Fragt Mich (www.ffm.de/nordwest) und eine Ausstellung im Foyer des Stadtplanungsamts durchgeführt.
Bürgerdialog III
Im Bürgerdialog III präsentierten die Planungsbüros ihre Endergebnisse aus dem Entwurfsprozess. Abermals war Feedback auf Frankfurt Fragt Mich sowie am 07.11.2020 beim digitalen Live-Bürgerdialog gefragt, welches an die Jury weitergegeben wurde.
Beteiligung zur Beteiligung
Sie wünschen sich oder brauchen eine ganz andere Form der Beteiligung? Die „Beteiligung zur Beteiligung" stellt sicher, dass jeder Bürger, jede Bürgerin sich beteiligen kann.
Informieren Sie uns über Ihren Wunsch, wir kümmern uns darum.
Der Prozess - die wichtigsten Termine auf einen Blick
14.12.2017
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt beschließt, vorbereitende Untersuchungen durchführen zu lassen
07.11.2019 - 22.01.2020
Europaweites Auswahlverfahren für die Bearbeitung der „Studien zu Stadt und Landschaft"
28.11.2019
Öffentliche Informationsveranstaltung im Planungsdezernat der Stadt Frankfurt
15.02.2020
Bürgerdialog I: Input für Auslobung der „Studien zu Stadt und Landschaft"
13.05.-03.06.2020 & 03.08.-23.08.2020
Bürgerdialog II: Zwischenpräsentation der ersten Entwürfe und Feedback der Bürgerschaft
aufgrund der Pandemie in Form einer zwei stufigen Online-Beteiligung und einer Ausstellung im Foyer des Stadtplanungsamts
07.11.2020
Bürgerdialog III: Vorstellung der fertigen Entwürfe, Feedback für die Jury
11.11.2020
Jurysitzung (nicht öffentlich)
13.11.2020
Pressekonferenz: Empfehlung der Studie „Quartiere im Kreislauf" für die Weiterarbeit
22.11.2021 - 22.12.2021
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
04.11.2022
Vortrag des Magistrats M 181 zum Zwischenbericht der Vorbereitenden Untersuchungen und zur Einleitung des Zielabweichungsverfahrens
Ihre Fragen - unsere Antworten
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Daten und Fakten
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Werden die ganzen 550 Hektar bebaut?
Nein, die Fläche von circa 550 ha umfasst den Untersuchungsraum. Eine Bebauung inklusive Straßen, Parks, Schulen und Kindertagesstätten würde voraussichtlich auf ungefähr 190 ha Bruttobauland erfolgen. In den Studien zu Stadt und Landschaft wurden Konzepte entwickelt, in denen genauere Aussagen zu Verteilung und Struktur der Flächen getroffen werden.
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Stadtentwicklung
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Was ist eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme (SEM)?
Eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme ist ein im Baugesetzbuch (BauGB) geregeltes Instrument der Stadtentwicklung (§ 165 ff. BauGB). Durch sie kann die Stadt große städtebauliche Projekte wie neue Quartiere zügig entwickeln. Voraussetzung für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme ist der Nachweis, dass das städtebauliche Ziel mit anderen städtebaulichen Instrumenten nicht zu erreichen ist. Ein weiterer wesentlicher Unterschied zur klassischen Baulandentwicklung besteht in der Pflicht der Gemeinde, die Grundstücke im Entwicklungsgebiet zum entwicklungsunbeeinflussten Anfangswert aufzukaufen. Weiterhin ist die Gemeinde verpflichtet, die Grundstücke wieder mit einer Bauverpflichtung zu veräußern. Aus der Differenz zwischen Kaufpreis der nicht entwickelten Grundstücke und dem Verkaufspreis der Baugrundstücke finanzieren sich die Erschließungsanlagen und die soziale Infrastruktur (Schulen, Kindertagesstätten usw.). Werden im Rahmen einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Überschüsse erwirtschaftet, so werden diese an die ursprünglichen Grundstückseigentümer erstattet.
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Warum werden die vorbereitenden Untersuchungen Frankfurt Nordwest weiter durchgeführt, obwohl der gültige Regionalplan Südhessen/Regionale Flächennutzungsplan dort überwiegend keine städtebauliche Entwicklung zulässt?
Vorbereitende Untersuchungen zu einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme können grundsätzlich auch auf Flächen durchgeführt werden, auf denen der Regionalplan Südhessen/Regionale Flächennutzungsplan (RPS/RegFNP) keine Bauflächen vorsieht. Bevor aber Planungsrecht über Bebauungspläne geschaffen werden kann, müssen der RPS/RegFNP geändert bzw. angepasst werden.
Ohne dies sind die übergeordneten Vorgaben der Landes-, Regional- und Flächennutzungsplanung zwingend bei der verbindlichen Bauleitplanung zu beachten. Derzeit wäre also eine Bauleitplanung nicht an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung angepasst, auch stehen die Darstellungen des geltenden Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 einer städtebaulichen Entwicklung des Bereichs Nordwest entgegen. Die Stadt Frankfurt am Main könnte somit heute z.B. in weiten Teilen des Untersuchungsbereichs keine Bebauungspläne aufstellen, die Baurecht für Wohngebäude schaffen würden.
Die von der Regionalversammlung Südhessen am 13.12.2019 formulierten Zielvorstellungen für ein aktualisiertes Plankonzept eines neuen (RPS/RegFNP) stellen eine Hürde für eine städtebauliche Entwicklung des Bereichs Frankfurt Nordwest dar. Die Regionalversammlung Südhessen hat jedoch bekräftigt, dass Anträge auf Zielabweichungen für Flächen in kleinerem Umfang bis zur Vorlage eines Entwurfs eines neuen RPS/RegFNP gestellt werden können, z.B. für Flächen östlich der Bundesautobahn A 5.
Entscheidungen über Abweichungen von den Zielen der Raumordnung und eine Änderung der Darstellungen im gültigen RPS/RegFNP für Teilflächen wären von der Regionalversammlung Südhessen und der Verbandskammer des Regionalverbands FrankfurtRheinMain dann zu treffen, wenn die Stadt Frankfurt am Main entsprechende Anträge im Zuge einer Bauleitplanung stellt. Ob und wann dies der Fall sein wird, ist von den Ergebnissen der vorbereitenden Untersuchungen und der diesbezüglichen Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung abhängig.
Im Licht aller Entwicklungsmöglichkeiten in Südhessen und im Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main werden die Regionalversammlung Südhessen und die Verbandskammer des Regionalverbands FrankfurtRheinMain in den nächsten Jahren über einen Entwurf des neu aufgestellten RPS/RegFNP entscheiden – und dabei auch Antworten auf die unabweisbaren Notwendigkeiten der künftigen städtebaulichen Entwicklung des Oberzentrums Frankfurt geben müssen. Dabei wird auch eine mögliche städtebauliche Entwicklung im Untersuchungsraum Frankfurt Nordwest zu würdigen sein.
In beiden Fällen gilt: es werden fachliche Grundlagen benötigt. Diese umfassen notwendigerweise auch eine städtebauliche Konzeption, ohne die eine Beurteilung der Machbarkeit weder für den gesamten Untersuchungsraum noch von Teilbereichen möglich ist. -
Wohnen
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Wer soll in den neuen Quartieren wohnen?
Ziel der Überlegungen ist es, für Menschen verschiedenen Alters und in unterschiedlichen Lebenssituationen durch bezahlbaren Wohnraum eine neue Heimat zu schaffen.
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Wie hoch soll der Anteil an geförderten Wohnungen sein?
Die Quote der geförderten Wohnungen muss bei mindestens dreißig Prozent liegen. Auch Bauherrngruppen und Genossenschaften würden berücksichtigt werden, so dass ein Angebot vielfältiger Wohnformen entsteht. Detaillierte Festlegungen trifft der Baulandbeschluss, der hier erläutert wird.
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Wie können lebendige Stadtquartiere entstehen?
Die Stadt Frankfurt am Main wird dafür Sorge tragen, dass alle Anforderungen an moderne und lebendige Stadtquartiere erfüllt werden:
- Angebot vielfältiger Wohnformen in unterschiedlichen Wohntypologien
- Private Freiflächen, die zum Beispiel als geschützte Blockinnenbereiche Begegnungen innerhalb der unmittelbaren Nachbarschaft ermöglichen
- Einkauf in fußläufiger Entfernung
- Versorgung mit Ärzten, Kneipen und Restaurants und sonstigen Dienstleistern
- Vielfältiges Mobilitätsangebot mit einem Schwerpunkt auf dem öffentlichen Nahverkehr und der Fußgänger- und Radmobilität
- Ein breites Angebot an Kinderbetreuungsplätzen, von der Krippe bis zum Hort, Grundschulen und eine weiterführende Schule
- Ein vielfältiges Angebot an Sportanlagen und Freizeiteinrichtungen, die ein breites Vereinsleben befördern
- Angebot für religiöse Einrichtungen
- Gut gestaltete, klar definierte öffentliche Räume, die Begegnung auf lebendigen Plätzen und Rückzug auf ruhigen Grünflächen ermöglichen
- Arbeitsplätze in den gemischten und gewerblichen Bereichen
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Wann werden die ersten Häuser gebaut?
Die vorbereitenden Untersuchungen sind ergebnisoffen und daher entscheidet die Stadtverordnetenversammlung erst nach dem Vorliegen des Endberichts zu den vorbereitenden Untersuchungen Ende 2021, ob und wie die Entwicklung des Gebiets weiterverfolgt wird.
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Umwelt und Klima
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In welcher Weise wird das Thema Klima berücksichtigt?
Das Untersuchungsgebiet ist heute zum großen Teil Kaltluftentstehungsgebiet.
Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen erfolgte eine klimatische Untersuchung für das Untersuchungsgebiet und sein Umfeld. Hierbei wurde die Bestandssituation analysiert und die Auswirkungen von baulichen Maßnahmen auf die Kaltluftentstehung und den Kaltlufttransport sowie die Belüftung betrachtet. Details finden Sie hier.
Mögliche Optimierungsmaßnahmen können beispielsweise das großzügige Freihalten von Kaltluftschneisen (Täler und Bachläufe), strömungsoptimierte Baukörperstellungen und Dach- und Fassadenbegrünung sein. -
Was passiert mit den Trinkwasserbrunnen an der Heerstraße?
Die Trinkwasserbrunnen des Wasserwerks Praunheim II werden auch in Zukunft in Betrieb bleiben. Die vor einigen Jahren angedachte Stilllegung des Wasserwerks wurde verworfen. Genauere Informationen zur Situation der Wasserversorgung finden Sie in diesem Flyer der WRM (Arbeitsgemeinschaft Wasserversorgung Rhein-Main)
Situationsanalyse zur Wasserversorgung in der Rhein-Main-Region
oder im ausführlichen Bericht:
Situationsanalyse zur Wasserversorgung in der Rhein-Main-Region Fortschreibung - Juli 2016 -
Wie wird mit den Stromtrassen umgegangen?
Durch das Untersuchungsgebiet verlaufen mehrere Stromtrassen von regionaler und überregionaler Bedeutung. Die Funktionalität dieser Trassen ist grundsätzlich zu erhalten. Welche Spielräume bestehen, diese Trassen horizontal als auch vertikal (Erdkabel) zu verlagern oder neu zu organisieren, wird im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen ermittelt. Auch der Umgang mit den Abstandsforderungen von 200 Metern beziehungsweise 400 Metern zu Wohngebäuden aus dem Landesentwicklungsplan wird im weiteren Verfahren geklärt.
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Landwirtschaft
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Was passiert mit der Landwirtschaft?
Landwirtschaftliche Betriebe sind durch neue Bauflächen und die dafür benötigten Ausgleichsflächen als Eigentümer und auch als Pächter von Flächen betroffen.
Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen wird der Umfang der Betroffenheit untersucht und Lösungsmöglichkeiten mit den Landwirten erarbeitet, wie die möglichen Folgen angemessen berücksichtigt werden können.
Darüber hinaus wurden in den Studien zu Stadt- und Landschaft Ideen entwickelt, ob und in welcher Form neue Konzepte der Landwirtschaft im Zusammenspiel mit der Entwicklung der Quartiere möglich sind. Der zur Umsetzung empfohlene Beitrag sieht im Nordwesten des Untersuchungsgebiets großzügige Flächen für neue Formen kleinteiliger landwirtschaftlicher Produktion für die lokale Versorgung vor. -
Welche Maßnahmen werden zum Ausgleich getroffen?
Wo gebaut wird, wird in die Natur und in die Landschaft eingegriffen. Das Gesetz regelt ganz klar, dass in diesem Fall geprüft werden muss, inwieweit Eingriffe vermieden oder vermindert werden können. Gelingt dies nicht, wird ein naturschutzrechtlicher Ausgleich erforderlich. Das heißt: Ausgleichsmaßnahmen wie etwa Grünflächen oder Gehölzpflanzungen sind innerhalb des betreffenden Plangebietes vorzusehen, Biotope sind gleichwertig zu ersetzen. Sollte dies nicht möglich sein, werden Ausgleichsflächen an anderer Stelle im Naturraum gesucht. Die ökologischen Aspekte begleiten Bauvorhaben schon von Anfang an. Wie gebaut wird, wird nicht nur unter Gesichtspunkten wie Bautechnik oder Kosten diskutiert, sondern immer auch unter dem Gesichtspunkt der Umweltverträglichkeit.
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Mobilität
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Wie können die neuen Quartiere erschlossen werden?
Wenn die neuen Quartiere entwickelt werden, sollen sie auf Frankfurter Gemarkung an das überörtliche Straßennetz angeschlossen werden. Die benachbarten Kommunen sollen nicht durch zusätzlichen motorisierten Individualverkehr (MIV) belastet werden.
Grundsätzlich ist zu prüfen, welche Kapazität das bestehende Straßennetz hat, um eine Überlastung des Bestandsnetzes schon im Vorfeld möglichst auszuschließen. Ein besonderes Augenmerk ist auf ein gutes und leistungsfähiges System des öffentlichen Personennahverkehrs mit einer durchdachten Verknüpfung an den Bestand zu legen, so dass die Belastungen durch den motorisierten Individualverkehr möglichst gering bleiben. Auch ein umfangreiches Radwegenetz soll helfen, Autofahrten zu vermeiden. -
Wie wird mit der Ortsumfahrung Praunheim umgegangen?
Die Ortsumfahrung Praunheim ist als Maßnahme im Gesamtverkehrsplan 2005 (GVP) der Stadt Frankfurt am Main enthalten. Solange es keinen anderslautenden Beschluss der Stadtverordnetenversammlung gibt, bleibt diese Festlegung des GVP gültig. Im Rahmen der Studien zu Stadt und Landschaft wurden für den neuen Stadtteil der Quartiere Aussagen darüber gemacht, wie die Ortsumfahrung Praunheim integriert werden kann.
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Wie wird auf die Zerschneidung durch die Bundesautobahn 5 reagiert?
Zu diesem zentralen Thema mussten in den Studien zu Stadt und Landschaft Lösungsansätze entwickelt werden. Mit der trennenden Wirkung der Bundesautobahn galt es gestalterisch gut umzugehen. Die ausgewählte Studie macht hierzu den Vorschlag, eine Landschaftsbrücke über die Autobahn zu bauen.
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Wie wird mit dem Lärm der Bundesautobahn 5 umgegangen?
Die BAB 5 stellt aufgrund ihrer Verkehrsbelastung, die durch die geplante Erweiterung der Fahrspuren noch anwachsen wird, eine erhebliche Lärmquelle dar.
Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen wurde ein Lärmgutachten erstellt, in dem anhand eines prognostizierten Verkehrsaufkommens die Belastungsräume ermittelt und mögliche Lärmschutzmaßnahmen geprüft wurden. Das Gutachten können Sie hier einsehen. -
Informations- und Beteiligungsangebot
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Wie können sich Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer sowie Betroffene beteiligen?
Die Stadt wird im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen zur Ermittlung der Mitwirkungsbereitschaft auf die einzelnen Grundstückseigentümer und Pächter im Untersuchungsgebiet zugehen. Wenn das Grundstück in der bebauten Ortslage von Niederursel, Praunheim oder der Nordweststadt liegt, ist in der Regel keine weitere Entwicklung des Grundstücks zu erwarten. In diesen Bereichen werden die Eigentümer nicht persönlich angesprochen, können sich jedoch im Rahmen der Bürgerdialoge in das Verfahren einbringen.
Nähere Informationen finden Sie hier. -
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