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Ernst-May-Viertel und Einhausung A 661

Thema:
Vorbereitende Untersuchungen
Stadtteil: Ortbezirk:
3, 4, 11
Gebietsgröße:
99,95 ha
Kontakt:

Herr Nils Schalk
Telefon: +49 (0)69 212 43759


Projektbeschreibung

Planungsanlass
Mit Beschluss § 9550 vom 24. Februar 2011 hat die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat beauftragt, für den „Verflechtungsbereich Bornheim/Seckbach“ vorbereitende Untersuchungen gemäß §  165 Baugesetzbuch (BauGB) über eine mögliche städtebauliche Entwicklungsmaßnahme (SEM) einzuleiten. Die Entwicklung des „Ernst May-Viertels“ (SEM 3) gilt wegen seiner Zentrumsnähe als herausragendes Projekt städtischer Innenentwicklung.

Der innerstädtische Bereich zwischen den Stadtteilen Bornheim und Seckbach wird seit dem Bau der A 661 in den 1990er Jahren räumlich getrennt. Mit rund hunderttausend Fahrzeugen täglich ist die A 661 eine wichtige Verkehrsader für Stadt und Region. Die Überwindung der A 661 stellt eine nur mit erheblichen Umwegen zu überwindende Zäsur dar.
Für die angrenzenden Bewohner steht die Autobahn jedoch maßgeblich für Lärm und Luftverunreinigung durch die Abgase. 

Die städtebauliche und landschaftsplanerische Rahmenplanung „Ernst-May-Viertel“ ist nur mit der geplanten Einhausung der Autobahn in vollem Umfang zu verwirklichen. Beide Planungen sind thematisch und funktionell eng miteinander verbunden und gemeinsam zu betrachten. 

Planungsgebiet
Das Planungsgebiet des „Ernst-May-Viertels“ befindet sich im Nordosten Frankfurts. Es liegt zwischen den Stadtteilen Bornheim und Seckbach, östlich der Friedberger Landstraße sowie südwestlich und nordöstlich der Autobahn A 661. 
Der für eine mögliche Einhausung ins Auge gefasste Abschnitt der A 661 ist Teil des oben genannten Untersuchungsraumes „Ernst-May-Viertel“. Er liegt im Abschnitt zwischen den Brücken Friedberger Landstraße und Seckbacher Landstraße.

Planungsziel
Ziel des Beschlusses zur SEM 3 „Ernst-May-Viertel“ war die städtebaulich und landschaftsplanerisch unbefriedigende Situation zu lösen, die durch den Bau der 
A 661 hervorgerufen wurde. Ein weiteres Ziel war es, die von der A 661 ausgehende Lärmbelastung zu reduzieren.

Die Einhausung soll die Trennung zwischen den Stadtteilen überwinden. Die Verknüpfung bestehender Quartiersbereiche könnte neue Wohnbaupotentiale ermöglichen.

Eine großzügige Grünverbindung könnte zwischen dem bestehenden Huthpark und Günthersburgpark entstehen. Damit würden sich die klimatologischen Bedingungen verbessern und die Lärmbelastung reduzieren. Somit könnten durch die Einhausung die Voraussetzungen zur Realisierung von städtebaulichen und landschaftsplanerischen Entwicklungszielen für das „Ernst-May-Viertel“ geschaffen werden.

Planungsverlauf
November 2025: Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung über die Realisierung der Einhausung A 661.

Sommer 2025: Erarbeitung eines Magistratsvortrages auf Grundlage Endberichts der Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES) mit Kostenschätzung sowie den zu erwartenden Baukosten der Einhausung. 

Mai 2025: Abschluss des Untersuchungsauftrages der DEGES zur Einhausung der A 661.

April 2023: Neubewertung der Einhausungslänge von Planvariante L 2 hin zu Planvariante L1+.
Durch die Einbeziehung der Brücke an der Friedberger Landstraße und des Galeriebauwerkes Seckbacher Landstraße ist eine Einhausungslänge von aktuell rund 1.300 m geplant.

Seit Ende 2019:
Untersuchungen und Fortführung der Planungen für das städtebauliche Vorhaben „Ernst-May-Viertel“ ruhen bis zur Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung über die Realisierung der Einhausung.

Juni 2019: Erneute Beauftragung des Büro Pesch & Partner nach dem Stadverordnetenbeschluss zur Einhausung der A 661 in der Länge von rund 1.000 m mit dem Ziel der Aktualisierung der städtebaulichen und landschaftsplanerischen Rahmenplanung für das „Ernst-May-Viertel“.

4. April 2019:

  • Beschluss der Stadtverordnetenversammlung (§  3864), die Einhausung der A 661 in der Variante L 2 (Länge von rund 1.000 m zwischen der Brücke Friedberger Landstraße und der Brücke Seckbacher Landstraße) zu realisieren. 
  • Erneute Beauftragung der DEGES für eine Entwurfsplanung mit Kostenschätzung.

Juni 2017: Änderung des räumlichen Geltungsbereiches zum Untersuchungsraum des „Ernst-May-Viertels“, Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 26 vom 27. Juni 2017.

Februar 2017: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 23. Februar 2017, §  1053 mit Kenntnisnahme des Sachstandsberichts zu den vorbereitenden Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme und Entlassung von Teilflächen aus dem Untersuchungsumgriff.

April 2016: Magistratsbericht M 82 zum Sachstand zu den vorbereitenden Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme mit folgendem Beschlusstenor:

  • Befürwortung der grundsätzlichen städtebaulichen und landschaftsplanerischen Rahmenplanung auf Basis der Einhausung der A 661 mit einer Länge von rund 400 m (Planvariante L 4). 
  • Herausnahme von zwei optionalen Wohnbaupotentialen, da hier keine rechtliche Zulässigkeit einer Entwicklungsmaßnahme gegeben war. Fortführung beider Teilflächen als eigenständige Bebauungsplanverfahren. Dadurch: Verringerung des Planungsgebietes auf circa 100 https://www.stadtplanungsamt-frankfurt.de/admin/c4s_admin_frameset.php?psid=3rif85taqjbh5jvpa3f3p4rqk3.

2011 - 2016: Wesentliche Arbeitsschwerpunkte des Teilprojekts Einhausung:

  • Erarbeitung technischer Planungen für vier Varianten der Einhausung A 661 durch DEGES in einer vertieften Machbarkeitsstudie inklusive Kostenschätzung.
  • Beauftragung notwendiger Gutachten. 
  • Durchführung eines kooperativen Wettbewerbsverfahrens, Siegerbüros Pesch & Partner Architekten und Glück Landschaftsarchitektur. Im weiteren Verlauf Arbeitsschritte zur Erstellung einer städtebaulichen und landschaftsplanerischen Rahmenplanung.

Februar 2011: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 9500 vom 24. Februar 2011, vorbereitende Untersuchungen über eine mögliche städtebauliche Entwicklungsmaßnahme nach § 165 Absatz 4 BauGB einzuleiten.

2008 – 2013:

  • Erarbeitung einer städtebaulichen und landschaftsplanerischen Rahmenplanung zum „Ernst May Viertel“. 
  • Durchführung eines kooperativen Wettbewerbsverfahrens. 

April 2008:
Erarbeitung einer ersten Machbarkeitsstudie über eine Einhausung der A 661 „im Bereich der Ortslage Bornheim“ durch das Büro Krebs und Kiefer.




Mehr Informationen

Wettbewerbsergebnis aus dem Jahr 2019

Wettbewerbsergebnis aus dem Jahr 2019, Pesch Partner Architekten, Glück Landschaftsarchitektur

Die städtebaulichen und landschaftsplanerischen Zielaussagen für das Untersuchungsgebiet sind aus der Rahmenplanung des Büros Pesch und Partner und Glück Landschaftsarchitektur entwickelt.


Weiterführender Link

Weiterführende Informationen über den Fortgang der Entwurfsplanung zur „Einhausung der A 661“ finden Sie hier auf der Homepage der DEGES. Dort wird zu wesentlichen Meilensteinen und Zwischenergebnissen berichtet.