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Bürgerbeteiligung

Bildsymbol Bebaubarkeit des Grundstücks

Da ein Bebauungsplan auf die Verfügbarkeit, den Wert und die Erscheinung einer Grundstücksfläche erhebliche und langfristige Auswirkungen hat, werden Bebauungspläne nach einem im Baugesetzbuch (§§ 2 bis 13b BauGB) geregelten förmlichen Verfahren aufgestellt. Damit wird sichergestellt, dass bei der Planung alle Belange und Probleme sorgfältig erfasst beziehungsweise erkannt und gerecht abgewogen werden. Hierzu gehört vor allem die umfassende Beteiligung aller Betroffenen sowie der Öffentlichkeit.

Um sich aktiv an der Planung zu beteiligen, bieten sich Ihnen folgende Möglichkeiten:


1. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Bildsymbol Informationsveranstaltung

Die Öffentlichkeit wird möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert. Auch die möglichen Planalternativen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Plangebietes in Betracht kommen, werden einbezogen. Dazu wird die Planung in einer öffentlichen Informationsveranstaltung vorgestellt und diskutiert. Dies findet im Regelfall im Rahmen einer Ortsbeiratssitzung im jeweiligen Ortsbezirk statt. Dabei haben Sie die Möglichkeit, Ihre Meinung, Bedenken und Anregungen zu äußern.
Die Ergebnisse dieser Beteiligung werden bei der weiteren Bearbeitung des Bebauungsplanentwurfes berücksichtigt. Dazu wird die Veranstaltung protokolliert und vom Stadtplanungsamt ausgewertet. Das Verfahren der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ist im § 3 (1) BauGB geregelt.

Wie können Sie sich informieren?

Die Termine zu diesen Veranstaltungen werden rechtzeitig im Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main bekannt gemacht, durch Plakatierung vor Ort und zudem in der Presse veröffentlicht. In unserem Internetportal weisen wir auf der Seite Aktuelles sowie auf der Seite Aktuelle Beteiligungen ebenfalls auf diese Termine hin. Hier erhalten Sie vorab auch nähere Informationen zum Bebauungsplanverfahren.


2. Öffentliche Auslegung

Bildsymbol Öffentliche Auslegung

In der zweiten Stufe der Beteiligung werden die vom Stadtplanungsamt erarbeiteten Planunterlagen öffentlich ausgelegt, in der Regel für einen Monat. Das Verfahren der Öffentlichen Auslegung ist in § 3 (2) BauGB geregelt.

Wie können Sie sich informieren?

Ort und Zeitraum der Öffentlichen Auslegung werden rechtzeitig im Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main bekannt gegeben. Die Planauskunft des Stadtplanungsamtes steht Ihnen in diesem Zeitraum für Erläuterungen zur Verfügung.
Außerdem wird auf der Seite Aktuelles sowie auf der Seite
Aktuelle Beteiligungen auf die Öffentliche Auslegung hingewiesen. Hier können Sie auch alle Planunterlagen der Öffentlichen Auslegung online einsehen.
Das Auskunftssystem planAS bietet Ihnen zudem die Möglichkeit, den räumlichen Bezug des Bebauungsplanverfahrens im Stadtgebiet herzustellen und dieses im Zusammenhang zum bereits geltenden Planungsrecht zu betrachten.

Ihre Stellungnahme ist gefragt

Im Rahmen der genannten Beteiligungsfrist haben Sie die Möglichkeit, sich zur Planung zu äußern. Zur Übermittlung Ihrer Stellungnahme stehen Ihnen verschiedene Wege zur Verfügung:

  • schriftlich per Post an die unter Kontakt genannte Adresse oder
  • per Online-Beteiligungsformular zum jeweiligen Bebauungsplanverfahren unter der Seite Aktuelle Beteiligungen.

Bitte geben Sie bei Ihrer Stellungnahme immer Ihren vollständigen Namen und Ihre Adresse an. Nach Erhalt wird Ihnen eine Eingangsbestätigung zugeschickt.
Falls Sie uns Ihre Stellungnahme per Post zusenden, vermerken Sie bitte unbedingt die Bezeichnung beziehungsweise die Nummer des Verfahrens.
Bitte beachten Sie auch, dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können.

Alle eingegangenen Stellungnahmen werden vom Stadtplanungsamt geprüft. Alle Anregungen werden gewichtet, dem bisherigen Planungsergebnis gegenübergestellt und unter Berücksichtigung der anderen privaten und öffentlichen Belange untereinander abgewogen. Daraus können sich Planänderungen ergeben. Gegebenenfalls wird dann die Öffentliche Auslegung wiederholt.

Das Ergebnis der Abwägung wird der Stadtverordnetenversammlung zum endgültigen Beschluss über den Bebauungsplan vorgelegt. Nach Abschluss des Verfahrens teilen wir Ihnen schriftlich mit, inwiefern Ihre Stellungnahme berücksichtigt wurde.