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Bebauungsplan Nr. 949
- Östlich A5 / Eschborner Landstraße - Teilbereich 2 -

Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 949, © Stadtplanungsamt Frankfurt am Main
Stadtteil:

Die Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 949 - Östlich A5 / Eschborner Landstraße - Teilbereich 2 - wurde am 24.02.2026 im Amtsblatt Nr. 9 der Stadt Frankfurt am Main bekannt gemacht.

Die Aufstellung des Bebauungsplans soll dabei vorrangig folgende Ziele und Zwecke verfolgen:
Der Bebauungsplan verfolgt das Ziel, für den dringenden Bedarf an beruflichen Schulen Planungsrecht zu schaffen. Auf den bisher gewerblich genutzten Flächen soll ein moderner, bedarfsgerechter Bildungscampus für Handwerksberufe mit Internat entwickelt werden.