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Bebauungsplan Nr. 946 - Östlich A5 / Eschborner Landstraße - Teilbereich 1 -

Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 946, © Stadtplanungsamt
Stadtteil:

Die Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 946 - Östlich A5 / Eschborner Landstraße - Teilbereich 1 - wurde am 14.01.2025 im Amtsblatt Nr. 1/2/3 der Stadt Frankfurt am Main bekannt gemacht.

Die Aufstellung des Bebauungsplans soll dabei vorrangig folgende Ziele und Zwecke verfolgen:
Der Bebauungsplan verfolgt das Ziel, die aktuellen gewerblichen Nutzungen planungsrechtlich zu sichern, zu strukturieren und dabei insbesondere die Flächen für emittierendes Gewerbe, allen voran für Produktionsgebäude aber auch für Lagerhallen und Werkstätten sowie Büro- und Verwaltungsgebäude zu erhalten. Damit wird dem Gewerbeflächenentwicklungsprogramm entsprochen. Zudem sollen Umweltbelange, insbesondere Aspekte des Klimaschutzes, stärker berücksichtigt und im Hinblick darauf die Durchgrünung erhöht werden.