Bebauungsplan Nr. 934
Südlich Gutleutstraße/Hirtenstraße/Wurzelstraße
Die Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 934 - Südlich Gutleutstraße/Hirtenstraße/Wurzelstraße - wurde am 02.03.2021 im Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main bekannt gemacht.
Die Aufstellung des Bebauungsplans soll dabei vorrangig folgende Ziele und Zwecke verfolgen:
Mit dem Bebauungsplan sollen auf Grundlage des städtebaulichen Rahmenplanes Sommerhoffpark und des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Frankfurt 2030+ die erforderlichen planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein urbanes, gemischt genutztes Quartier mit signifikantem Wohnanteil und den erforderlichen Einrichtungen der sozialen Infrastruktur als Maßnahme der Innenentwicklung geschaffen werden. Ziel ist es, unterschiedliche Wohnformen für verschiedene Bevölkerungsgruppen zu ermöglichen.