Bebauungsplan Nr. 929 - Nördlich Gutleutstraße / Östlich Erntestraße -
Die Beschlussfassung über die Aufstellungsbeschluss-Änderung des Bebauungsplanes Nr. 929 - Nördlich Gutleutstraße / Östlich Erntestraße - wurde am 14.07.2026 im Amtsblatt Nr. 29 der Stadt Frankfurt am Main bekannt gemacht.
Die Aufstellung des Bebauungsplans soll dabei vorrangig folgende Ziele und Zwecke verfolgen:
Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für ein gemischt genutztes, urbanes Stadtquartier geschaffen werden, das Gewerbe mit Wohnen sowie kulturellen Nutzungen verbindet. Dabei sollen die bestehenden Gewerbenutzungen gesichert und strukturiert werden. Rechenzentren, die nicht als untergeordnete Anlage eines im Plangebiet ansässigen Gewerbebetriebes dienen, sollen ausgeschlossen werden. Andere konkurrierende Nutzungen, wie zum Beispiel Beherbergungs- und Einzelhandelsbetriebe sollen nur ausnahmsweise zulässig sein. Außerdem sollen Maßnahmen zur klimagerechten Stadtentwicklung berücksichtigt werden.
