Bebauungsplan Nr. 702 Ä3 - Bankenviertel - zwischen Taunusanlage und Goethestraße - 3. Änderung
Die Beschlussfassung über den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 702 Ä3 - Bankenviertel - zwischen Taunusanlage und Goethestraße - 3. Änderung wurde am 12.08.2025 im Amtsblatt Nr. 33 der Stadt Frankfurt am Main bekannt gemacht.
Die Aufstellung des Bebauungsplans soll dabei vorrangig folgende Ziele und Zwecke verfolgen:
Mit der 3. Änderung des Bebauungsplans soll gemäß dem Hochhausentwicklungsplan (HEP) das Planungsrecht für einen neuen Hochhausstandort im Süden des Geltungsbereichs geschaffen werden. Der Hochhauskomplex soll mit einem attraktiven Nutzungsmix aus Büros, Hotel, Kultur und Gastronomie zu einer Belebung des angrenzenden Stadtraums im Bankenviertel beitragen. Zudem soll die Hochhauspromenade entlang der Wallanlagen um einen wichtigen Baustein ergänzt werden. Für den nördlichen Teil des Geltungsbereichs soll das Planungsrecht an den Bestand angepasst werden.