Bebauungsplan Nr. 529 Ä - Neckarstraße - 1. Änderung -
Mit der 1. Änderung des Bebauungsplans soll gemäß dem Hochhausentwicklungsplan (HEP) das Planungsrecht für ein neues Hochhausprojekt geschaffen werden. Vorgesehen sind ein Büroturm an der Gallusanlage 8, ein Wohnturm an der Neckarstraße sowie ein Sockelgebäude, das beide Türme miteinander verbindet. Es soll eine Mischung aus Büro-, Hotel-, Wohn-, Kultur-, Gastronomie- und Einzelhandelsnutzungen entstehen. Außerdem ist eine öffentlich zugängliche Verbindung zwischen Neckarstraße und Taunusstraße geplant. Zusätzlich soll das Planungsrecht für den denkmalgeschützten Silberturm am Jürgen-Ponto-Platz 1 an den Bestand angepasst werden.
Informationsveranstaltung:
24. Februar 2026 um 19:00 Uhr
Unterlagen einsehbar ab 18:30 Uhr
Gewerkschaftshaus
Wilhelm-Leuschner-Straße 69-77
60329 Frankfurt am Main
Auslegungsort
PDF-Dateien zum Bebauungsplanverfahren
Bekanntmachung der Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplanverfahren Nr. 529 Ä im Amtsblatt Nr. 8 der Stadt Frankfurt am Main vom 17. Februar 2026
Präsentation zum Bebauungsplanverfahren Nr. 529 Ä
Flyer zum Bebauungsplanverfahren Nr. 529Ä
Ihre Stellungnahme
Hinweis
Zusätzlich werden die hier veröffentlichten Unterlagen auch im Atrium des Planungsdezernats, 60311 Frankfurt am Main, Kurt-Schumacher-Straße 10, montags bis freitags von 8.30 bis 18 Uhr durch öffentliche Auslegung zur Verfügung gestellt.
Ihre Anregungen zum Bebauungsplanverfahren
Bitte teilen Sie uns Ihre Anregungen, Änderungswünsche und Bedenken zur Planung mit. Mit nachfolgendem Formular können Sie diese im angegebenen Zeitraum online übermitteln.
Ihre Rückmeldungen werden geprüft und fließen, soweit sie berücksichtigt werden können, direkt in das weitere Bebauungsplanverfahren ein.
