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Bebauungsplan Nr. 529 Ä - Neckarstraße - 1. Änderung

Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 529 Ä © Stadtplanungsamt Frankfurt am Main
Stadtteil:

Die Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 529 Ä - Neckarstraße -
1. Änderung - wurde am 20.10.2026 im Amtsblatt Nr. 43 der Stadt Frankfurt am Main bekannt gemacht.


Die Aufstellung des Bebauungsplans soll dabei vorrangig folgende Ziele und Zwecke verfolgen:
Mit der 1. Änderung des Bebauungsplans soll gemäß dem Hochhausentwicklungsplan 2024 (HEP 2024) das Planungsrecht für ein neues Hochhausprojekt geschaffen werden. Vorgesehen sind ein Büroturm an der Gallusanlage 8, ein Wohnturm an der Neckarstraße sowie ein Sockelgebäude, das beide Türme miteinander verbindet. Es soll eine Mischung aus Büro-, Hotel-, Wohn-, Kultur-, Gastronomie- und Einzelhandelsnutzungen entstehen. Außerdem ist eine öffentlich zugängliche Verbindung durch das Sockelgebäude zwischen Neckarstraße und Taunusstraße geplant. Zusätzlich soll das Planungsrecht für den denkmalgeschützten Silberturm am Jürgen-Ponto-Platz 1 an den Bestand angepasst werden.